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Gast *keva*

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
in deutschland ist das jetzt endgültig geregelt, wenn man innerhalb 14 tage mit einem produkt unzufrieden ist dann ist auch davon auszugehen dass man es geöffnet hat. bei uns wird das ähnlich geregelt sein,

Bei uns laut Gesetz 7 Tage, wenngleich in quasi allen AGBs von 14 Tagen die Rede ist.

Man darf das Produkt auch nutzen, der Verkäufer kann halt im Falle einer Beschädigung Abschläge bei der Rückzahlung vornehmen.

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Gast
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