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Ärger mit Landwirt in Saalbach Hinterglemm !!


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Geschrieben
"radfahren verboten" sagt ja eh alles, naemlich: radfahren verboten.

worueber regst du dich auf ????

 

Ich rege mich ja nicht auf. Ich gestehe ihm ja zu, dass er im Recht ist. Er hat auch das Recht uns anzuhalten und die Ausweise zu verlangen, da bin ich voll bei dir. Nur die ganze Situation scheint einfach ein bisschen auf ahnungslose Radfahrer abgestimmt. Jeder fährt mit guten Gewissen nach Roadbook nach Hinterglemm uns muss über die Murnauer Scharte. Dann wird ein Steinweg mit Wasser bespränkelt und der Bauer steht zufällig dort, wo er alles einsieht und die Radfahrer nicht entkommen. Und das wie oben gelesen schon mehrmals, nicht nur bei uns ... sehr verdächtig.

 

Ich weiß nicht, ob du schon mal eine Alpenüberquerung gefahren bist, aber wenn du nach Roadbook (gekaufte CD für Alpenüberquerungen) fährst, weißt du ja im vorhinein nicht, dass dort ein Verbotschild steht. Du hast dann nicht wirklich Alternativen als einfach dort zu fahren, wo dich das Roadbook hinführt. Wie gesagt, wenn du nicht ortskundig bist, fehlen dir die Optionen.

Geschrieben

1. der bauer kann stehen, wo er will, beobachten, wen er will, wann er will, sooft er will. er kann das zufaellig tun oder regelmaessig, er darf dabei auch "verdaechtig" erscheinen...:devil:

 

2. ob er das recht hat euch anzuhalten, wage ich stark zu bezweifeln. welches recht soll das sein?

 

3. bikes tragen/schieben ist nie verboten, man ist dann fussgaenger.

 

4. aus der existenz eines roadbooks leitet sich kein fahrrecht ab.

 

5. ich wuerde mir einen guten anwalt suchen. man koennte versuchen sich die strafe, die euch droht, am regressweg vom verfasser des roadbooks zu holen, ich bin aber fast sicher, dass der sich gegen solche ansprueche irgendwo abgesichert hat.

Geschrieben
1. der bauer kann stehen, wo er will, beobachten, wen er will, wann er will, sooft er will. er kann das zufaellig tun oder regelmaessig, er darf dabei auch "verdaechtig" erscheinen...:devil:

 

2. ob er das recht hat euch anzuhalten, wage ich stark zu bezweifeln. welches recht soll das sein?

 

3. bikes tragen/schieben ist nie verboten, man ist dann fussgaenger.

 

4. aus der existenz eines roadbooks leitet sich kein fahrrecht ab.

 

5. ich wuerde mir einen guten anwalt suchen. man koennte versuchen sich die strafe, die euch droht, am regressweg vom verdasser des roadbooks zu holen, ich bin aber fast sicher, dass der sich gegen solche ansprueche irgendwo abgesichert hat.

 

Ich streite ja nicht ab, dass er im Recht ist, aber das eine Kuh ihr Kalb verliert, weil sie 5 - 10 Meter läuft, naja ...

 

bzgl. Bike tragen/schieben: 700 - 800 Höhenmeter auf einer Forststrasse + folgenden Wanderweg schieben? Der Biker ist noch nicht geboren, der dies macht ...

Geschrieben
.

 

Ich weiß nicht, ob du schon mal eine Alpenüberquerung gefahren bist, aber wenn du nach Roadbook (gekaufte CD für Alpenüberquerungen) fährst, weißt du ja im vorhinein nicht, dass dort ein Verbotschild steht. Du hast dann nicht wirklich Alternativen als einfach dort zu fahren, wo dich das Roadbook hinführt. Wie gesagt, wenn du nicht ortskundig bist, fehlen dir die Optionen.

 

WAAAAAAAAAHHHH !!!!

 

Das gibts ja nicht :k: aufwachen !!!!

 

1. Wir MTBer sind Gäste in den Bergen und erkaufen diese nicht mit einem Roadbook auf CD

 

2. Saalbach Hinterglemm hat eines der best ausgebauten MTB Netze in Europa !!! da gibt es hunderte Möglichkeiten einen Bauern der sein Grundrecht nutzt zu umfahren !! ( Der FVV kann Dir tagesaktuell aussergewöhnliche Sperren oder ausflippende Bergbauern :D nennen )

 

3. Nicht alles was ein Herr Stanciu von sich gibt muß aktuell sein.

 

4. Einen Steinweg auf 1600 m zu bewässern um diesen als Tränke für Weidetiere zu nutzen hatten die Bergbauern schon vor mehr als 180 Jahren gemacht. Das ist nichts aussergewöhnliches !

 

Also erst denken dann biken :wink:

Geschrieben
WAAAAAAAAAHHHH !!!!

 

Das gibts ja nicht :k: aufwachen !!!!

 

1. Wir MTBer sind Gäste in den Bergen und erkaufen diese nicht mit einem Roadbook auf CD

 

2. Saalbach Hinterglemm hat eines der best ausgebauten MTB Netze in Europa !!! da gibt es hunderte Möglichkeiten einen Bauern der sein Grundrecht nutzt zu umfahren !! ( Der FVV kann Dir tagesaktuell aussergewöhnliche Sperren oder ausflippende Bergbauern :D nennen )

 

3. Nicht alles was ein Herr Stanciu von sich gibt muß aktuell sein.

 

4. Einen Steinweg auf 1600 m zu bewässern um diesen als Tränke für Weidetiere zu nutzen hatten die Bergbauern schon vor mehr als 180 Jahren gemacht. Das ist nichts aussergewöhnliches !

 

Also erst denken dann biken :wink:

 

Deine Ansätze sind ja theoretisch in Ordnung, aber: Wenn das der letzte Berg des Tages ist, du eh schon müde bist, ein Regen im Anmarsch ist, dann möchte ich sehen, wie du bei dieser Tafel umkehrst, wieder runterfährst ins Fremdenverkehrsbüro, nach einer Alternativroute suchst und dann wieder den Berg rauffährst. Ich denke mir mal, dass du so eine 7-tägige Tour (im Schnitt 80km und 2000-2500 Höhenmeter pro Tag) mit Rucksack noch nie gefahren bist, sonst würdest du hier anders denken.

 

Wie gesagt, nochmals für alle: Der Bauer ist im Recht, das streite ich nicht ab! :wink:

Geschrieben
Deine Ansätze sind ja theoretisch in Ordnung, aber: Wenn das der letzte Berg des Tages ist, du eh schon müde bist, ein Regen im Anmarsch ist, dann möchte ich sehen, wie du bei dieser Tafel umkehrst, wieder runterfährst ins Fremdenverkehrsbüro, nach einer Alternativroute suchst und dann wieder den Berg rauffährst. Ich denke mir mal, dass du so eine 7-tägige Tour (im Schnitt 80km und 2000-2500 Höhenmeter pro Tag) mit Rucksack noch nie gefahren bist, sonst würdest du hier anders denken.

 

Wie gesagt, nochmals für alle: Der Bauer ist im Recht, das streite ich nicht ab! :wink:

 

Die Berge sind nicht Disneyland !!!

Wenn du ins Gebirge gehst oder fährst hast Du aber schon die Pflicht in deinen Vorbereitungen Eventualitäten wie Wetter , unwegsames Gelände , eigene Kondition etc. zu berücksichtigen ! Abgesehen davon , wenn du in deine Tagesetappen keine Sicherheitspolster einbaust und ständig die Limits ausreizt dann kommst immer wieder in solche Situationen.

 

Und nein , Alpenüberquerung mit Rucksack bin ich noch keine gefahren , habe jedoch im Zuge meiner Tätigkeit bei der Bergwacht

schon einige erschöpfte " Alpenüberquerer " kennengelernt.:D

Geschrieben

vergiss die kuh!! ich denke, dass eine derartige beweisfuehrung nicht moeglich ist.

es geht also rein rechtlich, um das befahren eines weges, auf dem dies verboten ist (ich bin kein jurist: besitzstoerung??).

hier hast du eure schuld ja schon eingestanden. wenn er klagt, zahlst du. fertig.

hoffe es wird nicht zu teuer und du hast offiziell nie wieder einen ausweis beim biken mit.;)

Geschrieben
Die Berge sind nicht Disneyland !!!

Wenn du ins Gebirge gehst oder fährst hast Du aber schon die Pflicht in deinen Vorbereitungen Eventualitäten wie Wetter , unwegsames Gelände , eigene Kondition etc. zu berücksichtigen ! Abgesehen davon , wenn du in deine Tagesetappen keine Sicherheitspolster einbaust und ständig die Limits ausreizt dann kommst immer wieder in solche Situationen.

 

Und nein , Alpenüberquerung mit Rucksack bin ich noch keine gefahren , habe jedoch im Zuge meiner Tätigkeit bei der Bergwacht

schon einige erschöpfte " Alpenüberquerer " kennengelernt.:D

 

Du hast natürlich Recht. Aber manchmal kommst du einfach in eine Situation, die nicht planbar ist und wo du Entscheidungen treffen musst. Unsere Entscheidung war: Wir müssen da jetzt drüber. Blöd gelaufen! Bzgl. biken waren wir im Unrecht, aber die Kuh haben wir bei Gott nicht auf dem Gewissen! Ihr kennt mich nicht, deshalb könnt ihr die Situation nicht einschätzen, aber ich würde mich schon mal als verantwortungsvollen Biker bezeichnen. Wenn eine andere Möglichkeit zu diesem Zeitpunkt bestanden hätte, dann hätte ich diese gewählt.

 

Hiermit beende ich dieses Thema meinerseits, da die meisten Beiträge richtig Vorwurf gehen. Ich wollte dieses Thema hier nur posten, damit andere Biker nicht den selben Fehler begehen und vielleicht von Haus aus eine andere Route wählen und garnicht erst in diese Situation kommen.

Geschrieben
Die Berge sind nicht Disneyland !!!

Wenn du ins Gebirge gehst oder fährst hast Du aber schon die Pflicht in deinen Vorbereitungen Eventualitäten wie Wetter , unwegsames Gelände , eigene Kondition etc. zu berücksichtigen ! Abgesehen davon , wenn du in deine Tagesetappen keine Sicherheitspolster einbaust und ständig die Limits ausreizt dann kommst immer wieder in solche Situationen.

 

Und nein , Alpenüberquerung mit Rucksack bin ich noch keine gefahren , habe jedoch im Zuge meiner Tätigkeit bei der Bergwacht

schon einige erschöpfte " Alpenüberquerer " kennengelernt.:D

 

Jetzt komm wieder mal runter, 4cross - niemand hat hier gesagt, dass er einfach durch einen Jungwald brettert, weil ihm für den 50 meter-Anstieg die Puste ausgegangen ist.....

 

Ich denke schon, dass das ein Riesenproblem ist, wenn man sich so gut es geht von weit weg aus für eine Tour vorbereitet,auch noch Material heranzieht, Routen plant, Etappen plant, Schlechtwetterszenarios plant und dann macht mitten auf der Strecke ein Verbotsschild einem einen Strich durch die Rechnung.... auch wenn der Bauer im "rechtlichen" Recht ist (moralisch lasse ich es dahingestellt, da ich die Situation nicht kenne)....

 

Ich denke, es ist an der Zeit, dass die Moutainbiker als Lobby gegenüber und mit dem Fremdenverkehr auftreten, der dann eine Einkommensquelle für Touristenregionen darin erkennt, und sich für die Interessen der Biker vor Ort stark macht - damit opfert man zwar "ein Wenig" Individualismus, aber Situationen wie diese werden dann sicherlich zusehendst ausgedünnt.... Es gab auch sicher genug Bauern, die sich einst gegen Wanderwege über ihre Almen gewehrt haben.

 

 

Und das ganze schreib ich natürlich nur unter der Annahme, dass sich die betroffenen Biker so rücksichtsvoll wie angemessen in den Bergen gegenüber Bauern, Kühen und Murmeltieren verhalten haben - was IMHO auch mit Radln sicherlich möglich ist....

 

 

Nochwas:

Die schönsten Berge nutzen gar nichts, wenn sie nicht "benutzt" werden können und Leute so Erfahrungen im sinnvollen, ressourcen-schonenden und umweltschützenden Umgang mit der Natur sammeln dürfen. Wenn alle Biker nur auf Bike-parks limitiert sind, darf sich niemand wundern, wenn sie sich woanders wie die Wildsäue aufführen. Wenn Menschen nicht aus der Stadt dürfen, darf man sich nicht wundern, wenn ein Regenschirm für sie die Schlechtwetterausrüstung ist....

Geschrieben

es besteht in ö keine ausweispflicht gegenüber jedermann. ausweispflicht besteht nur gegenüber organen der öffentlichen aufsicht (wozu neben der polizei kraft einiger materiengesetze unter anderem auch forstaufsichts- und jagdaufsichtsorgane gehören). diese organe müssen ihrerseits spezielle ausweise mit sich führen. dass jemand forstaufsichts- oder jagdaufsichtsorgan ist, glaube ich daher erst, nachdem ich seinen ausweis gesehen habe. danach weise ich mich selbst aus.

 

ich selbst war erst einmal in einer vergleichbaren situation, als sich vor vielen jahren zwei jäger in einem bekannt besch++++enen revier telefonisch koordiniert haben und autos hinter einer kurve quergestellt haben, um mich vom bock zu bringen. mit etwas fahrtechnik lässt sich das aber auch bewerkstelligen ;-)

und wer so deppat agiert, kriegt von mir auch keinen ausweis (zumindest wenns eh bergab geht, da lässt man autos doch allemal stehen).

 

ansonsten hatte ich solche probleme noch nie. wanderer, bauern, forstarbeiter usw werden freundlich begrüßt und das tempo reduziert. das hat während vieler jahre schmale trails in österreich, italien, deutschland, schweiz immer gewirkt.

 

dass man bei weidevieh eher abbremst oder absteigt anstatt knapp vorbei zu beschleunigen, sollte sich von selbst verstehen. eine besprenkelungsanlage ändert daran nix. wer große angst vor wasser hat, wird heuer auf einem alpencross ohnehin nicht glücklich und ist bei steherrennen in der halle besser aufgehoben.

Geschrieben
5. ich wuerde mir einen guten anwalt suchen. man koennte versuchen sich die strafe, die euch droht, am regressweg vom verfasser des roadbooks zu holen, ich bin aber fast sicher, dass der sich gegen solche ansprueche irgendwo abgesichert hat.

 

Das angesprochene Roadbook kenne ich net, aber bei allen mir vorliegenden Tourbüchern steht sinngemäss: "Vor Befahren der Strecke ist die Erlaubnis des jeweiligen Grundeigentümers einzuholen"

 

Somit sind die natürlich ausm Schneider, wenns nicht gerade Touren von Fremdenverkehrsverbänden sind, kann man sich kaum drauf verlassen!;)

Geschrieben
es besteht in ö keine ausweispflicht gegenüber jedermann.

Richtig!

Doch wenn "jedermann" eine Besitzstörung erleidet, dann hat er das Recht, alles versuchen um den Übeltäter zwecks Klage zu identifizieren. Es gibt dazu auch Judikatur: vor einigen Jahren hat ein oberösterreichischer Jagdpächter Biker fotografiert, anschließend einen Detektiv mit den Fotos versorgt und die Identität (zumindest eines Bikers) ausforschen lassen.

Der Biker ist neben der Besitzstörung auch auf den Kosten für den Detektiv sitzen geblieben! Ist so - und nicht meine Entscheidung.

 

Zu den anderen Punkten gebe ich dir recht.

Geschrieben
Richtig!

.....hat er das Recht, alles versuchen um den Übeltäter zwecks Klage zu identifizieren...........Jagdpächter Biker fotografiert, anschließend einen Detektiv mit den Fotos versorgt und die Identität (zumindest eines Bikers) ausforschen lassen.....

 

alles darf er nicht!!!:o

 

tipps:

nie in die kamera schaun!!!

immer brillen tragen!!!

am ende der transalp trikots verbrennen!!!:D

 

ps: als biker in oesterreich ist und bleibt man halt leider ein halbkrimineller.

Geschrieben

na das sind geschichten!

 

also für mich fällt die kuh und der verlust ihres kalbes unter entweder naturliche selektion, falsche ernährung bzw alter der kuh oder überzüchtung bzw oder auch, keine saubere haltung.

 

 

der tierarzt kann nix anderes sagen, weil ein milchbauer halt schon ein guter kunde ist, und wenn er hier was falsches sagt, is der bauer gleich beim tierarzt vom nachbarort. (manche bauer können sehr stur sein)

 

glaube nicht, dass eine kuh bei ein paar hobsern ein kalb verliert.

Geschrieben
Es gibt dazu auch Judikatur: vor einigen Jahren hat ein oberösterreichischer Jagdpächter Biker fotografiert, anschließend einen Detektiv mit den Fotos versorgt und die Identität (zumindest eines Bikers) ausforschen lassen.

Der Biker ist neben der Besitzstörung auch auf den Kosten für den Detektiv sitzen geblieben! Ist so - und nicht meine Entscheidung.

 

diese geschichte ist mir bekannt, die konstellation war aber etwas "unglücklich". es handelte sich nämlich um eine jagd in kirchdorf/krems. soviel bei uns (nachbarbezirk) darüber gemunkelt wurde, waren die betroffenen biker aus der gegend. nachforschungen waren also nicht übermäßig schwer. die situation hatte sich auch über lange zeit zugespitzt. grundsätzlich halte ich es in normalen situationen für eher unwahrscheinlich, dass jemand so reagiert (muss kosten vorstrecken, risiko des ausforschens, prozessrisiko).

 

allerdings ist auf bekannten alpencross-routen das risiko, ausgeforscht zu werden, sicher groß. der detektiv kann sich ja leicht ausrechnen, wie weit man am jeweiligen tag noch gekommen ist und kann dann in verschiedenen unterkünften herumfragen.

 

bei fotosession gibts wohl zwei praktikable möglichkeiten:

 

  • so schnell treten, dass man schon zu weit weg für ein gscheites foto ist;
     
  • schnell absteigen, am foto neben dem fahrrad stehen und dann behaupten, von anfang an geschoben zu haben

Geschrieben
interessant waere noch zu klaeren, ob ein foto ueberhaupt als beweismittel reicht, denn nur ein film wuerde beweisen, dass man gefahren ist....:D bzw anders: die frage ist, ob sitzen oder stehen am fahrrad schon gegen ein fahrverbot verstoesst, wie etwa beim pkw, wo ja sitzen hinter dem steuer (ohne zu fahren) bereits strafbar sein kann (zb bei alkoholisierung)...:p
Geschrieben

Hatte der Typ überhaupt das recht euch "festzuhalten" ?

Ist sowas nicht Nötigung ? Ich würde mich von keinem

Bauern gegen meinen Willen festhalten lassen. Und wenn

dann nur mit körperlicher Gewalt....wo wir dann zur

Körperverletzung kommen......

 

Sind auch keine Kavaliersdelikte....

 

Und ganz nebenbei,....ich würd nicht jedem dahergelaufenen

Kasperl einfach so meinen Führerschein zeigen.

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