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Premium und Med-Geräte sind ab 1.1. GEZ-pflichtig!


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Geschrieben

Weil die Premium und Med-Geräte Computer mit (potentiellem) Internetzugang sind, sind sie ab 1.1. GEZ-pflichtig und kosten damit 5,52 EUR pro Monat zusätzlich!

Nachzulesen unter anderem hier:

 

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23801/1.html

 

Es ist wie bei Radio und Fernseher völlig egal, ob man das Gerät als "neuartiges Empfangsgerät" nutzt; es reicht aus, das man es könnte und auch über Firewalls den öffentlichen Rundfunk zu filtern hilft ebenso wenig wie beim Antennen-Signal die öffentlich-Rechtlichen Sender auszufiltern!

 

Es trifft aber auch über 50.000 Geldautomaten, einige Millionen Handys mit Internetzugang und diverse andere Geräte wie Router.

Geschrieben

Hi...

bitte klärt mich als Unwissenden auf - wie soll denn diese Gebühr eingehoben werden?

 

muss man jetzt, wenn man zB ein Premium bike kauft, dieses nun anmelden????

Ach... Da will mal wieder nur einer besserwisserisch "stänkern"... :D

 

Die 1/2 GEZ-Gebühr für internetfähige PCs soll es deswegen geben, weil man damit öffentlich rechtliche Sendungen empfangen kann (streaming von Radiosendungen, Videocasts usw.) Im privaten Bereich soll alles bleiben wie bisher, d.h. jede Familie (Annahme: Kinder haben noch kein Einkommen), zahlt nur einmal die GEZ-Gebühr.

 

Aber ob jetzt die Premium/Medical für die GEZ-Gebühr zählen, wage ich zu bezweifeln. Denn Gebührenpflicht besteht nur, wenn man "Empfangsmöglichkeit hat". Daum hat keine Software "onboard", welche "Webradio" o.ä. zugänglich macht und es gibt auch keine zum Installieren (außer Neal schreibt eine). Daher folgt daraus => keine Gebührenpflicht.

 

Gruß,

 

Gerd

Geschrieben

Aber ob jetzt die Premium/Medical für die GEZ-Gebühr zählen, wage ich zu bezweifeln. Denn Gebührenpflicht besteht nur, wenn man "Empfangsmöglichkeit hat". Daum hat keine Software "onboard", welche "Webradio" o.ä. zugänglich macht und es gibt auch keine zum Installieren (außer Neal schreibt eine). Daher folgt daraus => keine Gebührenpflicht.

 

Unsinn; wenn das stimmen würde, werden Geldautomaten nicht GEZ-pflichtig oder durch Firewall-Einstellungen wären die GEZ-Gebüren zu umgehen. Diese Tricks werden von der GEZ aber nicht akzeptiert und es reicht schon ein "Bereitstellen"; man muß das Gerät, egal ob Ergobike oder Radio/Fernseher nicht einmal benutzen; es reicht wenn es nicht defekt ist!

Außerdem eignen sich die Premium Ergobikes (und Med und Premium run Geräte) auch sonst für Rundfunk/TV per Internet: Es sind zwei Lautsprecher drinn, ein Stereo-Ausgang und sogar ein Farb-Display, mit dem man TV sehen kann! Die Auflösung usw. ist der GEZ egal; sonst wären ja keine Handys betroffen.

 

Außerdem kann ja jeder aufgezeichnete Sendungen auf SD-Card packen und einfach per Menü abspielen oder Radio/TV-Programme installieren; das root-Passwort für Telnet ist ja lange bekannt:

 

http://209.85.135.104/search?q=cache:DJtVx6S-yPQJ:nyx.at/bikeboard/Board/showthread.php%3Ft%3D28207%26page%3D1+premium+ergobike+telnet+secu&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=1

 

und mit dem installierten mplayer kann man ganz easy die Streams der öffentlich-rechtlichen abrufen; man braucht nicht einmal etwas installieren!

 

Immerhin sind nicht die Privatleute betroffen, die schon ein Radio angemeldet haben, aber Fitness-Studios und Firmen, beispielsweise die betroffenen Händler, Ärzte und Krankenhäuser betrifft es!

Geschrieben

Hi...

Unsinn; wenn das stimmen würde, werden Geldautomaten nicht GEZ-pflichtig oder durch Firewall-Einstellungen wären die GEZ-Gebüren zu umgehen. Diese Tricks werden von der GEZ aber nicht akzeptiert und es reicht schon ein "Bereitstellen"; man muß das Gerät, egal ob Ergobike oder Radio/Fernseher nicht einmal benutzen; es reicht wenn es nicht defekt ist!

Außerdem eignen sich die Premium Ergobikes (und Med und Premium run Geräte) auch sonst für Rundfunk/TV per Internet: Es sind zwei Lautsprecher drinn, ein Stereo-Ausgang und sogar ein Farb-Display, mit dem man TV sehen kann! Die Auflösung usw. ist der GEZ egal; sonst wären ja keine Handys betroffen.

 

Außerdem kann ja jeder aufgezeichnete Sendungen auf SD-Card packen und einfach per Menü abspielen oder Radio/TV-Programme installieren; das root-Passwort für Telnet ist ja lange bekannt:

 

http://209.85.135.104/search?q=cache:DJtVx6S-yPQJ:nyx.at/bikeboard/Board/showthread.php%3Ft%3D28207%26page%3D1+premium+ergobike+telnet+secu&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=1

 

Immerhin sind nicht die Privatleute betroffen, die schon ein Radio angemeldet haben, aber Fitness-Studios und Firmen, beispielsweise die betroffenen Händler, Ärzte und Krankenhäuser betrifft es!

Geh lieber ins Bett bevor du hier so komische Sachen erzählst... :devil:

 

1) Aufgezeichnete Sendungen: Wenn ich eine Radiosendung auf CD, Kassette o.ä. aufnehme und die jemanden schenke oder ausleihe, der KEINE Rundfunk- bzw. Fernsehempfänger usw. hat, dann darf der die wohl in seinem Kassettenrekorder anhören OHNE GEZ-Gebührpflichtig zu werden. => Wenn du das auf SD-Karte von jemanden anders bekommst, dann ist das ähnlich.

2) Die Premiumgeräte spielen keine Radio- bzw. Fernsehstreams ab. Ist ja auch keine Software installiert => Kein Empfangsgerät => Kein Gebührenzwang.

3) Der Fall, dass jemand Software darauf installieren KÖNNTE, ist nicht relevant, denn macht das keiner außer dir. :D

 

Gruß,

 

Gerd

 

PS: Auf Geldautomaten KANN eine Standard-PC-Software installiert werden, da auf etlichen von diesen Kisten ganz normal Windows, OS/2 o.ä. läuft. (Aber wer macht das schon)

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