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Radar - Zu schnell


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Geschrieben

also ich tät die anonymverfügung hinnehmen und das geld zahlen, soviel wirds schon ned sein, wobeis da anscheinend auch ordentliche schwankungen gibt die kein schwein versteht

 

hab mal 50€ (oder warens doch 70€?) zahlen dürfen weil ich mit 65 statt 50 unterwegs war -> anonymverfügung an die zivi-stelle, laut fahrtenbuch bin ich gfahren, habs zahlt

 

ein anderes mal habens mich direkt dawischt hinter der scs (is glaub ich der ost-ring) mit asfair 110 am tacho statt 70, war mitten in der nacht aber eigentlich klar dass da die kibarei unterwegs is (nachtschicht) -> bin gottseidank mit nur 35€ davon kommen, er hat mich schon gfragt ob ich den schein gleich abgeben will

da hab ich wohl mehr glück als verstand ghabt

Geschrieben
bin mal vor 2 monaten mit 200 durch die section control gefahren( erlaubt 160km/h) und da zahlte ich 70€. habe gleich gezahlt und hat gepasst! :D

Normal gibst dafür den Schein ab :rolleyes: (und das ist auch gut so)

 

Ich hab 56 Euro für 71 statt 50 gezahlt (normalerweise sind dort eh 80 erlaubt, und um 1 in der Früh war auch weit und breit kein Bauarbeiter gefährdet :p ).

Geschrieben
Bei Radarmessungen sind die 5 % Toleranz auf das Radargerät bezogen.Da gibts ansonsten keine (Tacho)toleranz mehr.

 

Anders wenn sie dir nachfahren, dann kommen 10% zur Anwendung und die sind auf die Abweichung des Tachos im Traritraraauto bezogen ;)

 

die toleranz war für die von ihm im auto abgelesene geschwindigkeit gemeint. und zu dieser toleranz kommen halt noch die 5% vom radar...

Geschrieben
Normal gibst dafür den Schein ab :rolleyes: (und das ist auch gut so)

 

Ich hab 56 Euro für 71 statt 50 gezahlt (normalerweise sind dort eh 80 erlaubt, und um 1 in der Früh war auch weit und breit kein Bauarbeiter gefährdet :p ).

 

Zum Thema Schein abgeben:

 

40 km/h im Ortsgebiet drüber

50 km/h Freiland

 

Probeführerschein:

20 km/h Ortsgebiet

40 km/h Freiland

 

A guats neichs!

Geschrieben
Ich würd sagen, die Mutter sagt, sie ist gefahren und sie muss es blechen. Kannst ihr dann die 21 € ja zurück zahlen. Nur du warst 20km/h drüber und das heißt Probescheinverlängerung, also würd ich die Schuld nicht auf mich nehmen.
Geschrieben

Hab mal bei 96 statt 60 (Hab das Schild echt nicht gesehen) gerade mal 25 Euro bezahlt. Wurde aber aufgehalten und nicht geblitzt. Bissi freundlich reden mit den Herrschaften der Polizei und dann drücken sie vielleicht eh ein Augen zu!

125 statt 100 bei einer Tunneleinfahrt: Anonymverfügung 36 Euro.

Fahren gegen die Einbahnstraße (in Graz da beim Rosenhain so a 3 Meter Einbahn wers kennt, was weiß ein Ortsunkundiger um 3 in der Früh): Anonymverfügung 40 Euro

 

Am besten einfach zahlen und fertig!

Geschrieben
Ich würd sagen, die Mutter sagt, sie ist gefahren und sie muss es blechen. Kannst ihr dann die 21 € ja zurück zahlen. Nur du warst 20km/h drüber und das heißt Probescheinverlängerung, also würd ich die Schuld nicht auf mich nehmen.

 

So ist es und nicht anders. Zahls gleich. Bevor du dich reinreitest.

Geschrieben
Ja gut und schön, das du mit den Leuten reden kannst, stimmt eh, aber was bringt es dir, wenn du noch den Probeschein hast, da hilft dir meistens das reden nimmer so viel weiter, ich mein ich hatte auch mal a super Aktion von den Hiwara. Bin 52 in der 30er Zone unterwegs gewesen und sie haben dann gmeint, i bin ohne Licht gfahren, aber es ist besser einfach gleich zahlen und als Neuling die Schuld nicht auf dich nehmen, wenn sie dich blitzen.
Geschrieben

Was mich ja echt ankotzt ist die teilweise nicht ersichtliche Kurzparkzonendauer in der Stadt.

 

Hab letztens auch mein erstes Strafmandat bekommen, hab beim Rathaus geparkt, bin 50m in jede Richtung gegangen, nirgendwo ein Schild, das darüber Auskunft gibt, wie lang die Kurzparkzone gilt. Hab dann bei den benachbarten Autos geschaut, der eine hatte bis 18h drinnen, der andere bis 19h, also hab ich bis 19h was reingelegt.

 

Als ich zurückkomm: Strafmandat um 19.23, weil die sche*** Kurzparkzone bis 20h gilt! :mad::mad:

 

Bitte woher soll man das wissen? Und kann man da Einspruch erheben? :confused:

Geschrieben
Bitte woher soll man das wissen? Und kann man da Einspruch erheben? :confused:

 

Nachlesen. Einspruch kannst nicht erheben, weil die Kurzparkzonenregelung für den ganzen Bezirk besteht und nur für manche Zonen (z.B. Ladezonen) extra geregelt sind.

 

In Wien sind die Bezirke 1, 4 bis 9 und 20 flächendeckend, und der 2. und 3. Bezirk teilweise als Kurzparkzonen ausgewiesen. Das Abstellen mehrspuriger Fahrzeuge unterliegt in diesen Bezirken werktags grundsätzlich der Gebührenpflicht.

 

Für den 1. Bezirk gilt:

Flächendeckende Kurzparkzone, Mo.-Fr. von 9:00 bis 19:00 Uhr

Maximale Parkdauer: 1 1/2 Stunden

 

Guckst du www.oeamtc.at :zwinker: ist jeder Bezirk eigens angeführt.

Geschrieben
Ja gut und schön, das du mit den Leuten reden kannst, stimmt eh, aber was bringt es dir, wenn du noch den Probeschein hast,

 

Vielleicht sollte man sich als Probescheinbesitzer auch einmal mit dem Gedanken herumschlagen nicht so schnell zu fahren!? Wie wärs denn damit, dann kommen solche Sachen gar nicht erst auf!? :rolleyes:

Geschrieben
Wenn das dein Einspruch war wunderts mich aber net dassd damit Probleme bekommen hast. :D

 

:D im nachhinen ärgerts mich aber, dass ich dem sautrottl bei der vorladung aber ned sowas gsagt hab... ma2412 is die ärgste verharmlosung im vergleich zu dem deppen der mich dort empfangen hat !

Geschrieben
Vielleicht sollte man sich als Probescheinbesitzer auch einmal mit dem Gedanken herumschlagen nicht so schnell zu fahren!? Wie wärs denn damit, dann kommen solche Sachen gar nicht erst auf!? :rolleyes:

Vor allem geht bei gestraften 52 die Tachonadel eh schon auf 60 zu - und das muß ja in der 30er Zone wirklich nicht sein :mad:

Geschrieben

Vielleicht sollte man sich als Probescheinbesitzer auch einmal mit dem Gedanken herumschlagen nicht so schnell zu fahren!? Wie wärs denn damit, dann kommen solche Sachen gar nicht erst auf!?

Müsste net sein, ist aber leider passiert, kann man nicht mehr rückgangig machen. Am Anfang der Probezeit passiert und seitdem halt ich mich eigentlich an die Regeln. Nur bin ich halt im 13ten öfters unterwegs gewesen, da ist normalerweise eine 50er Zone, nein wegen der Umleitung haben sie eine 30er draus gemacht und bisschen im Stress und schon haben sie mich erwischt.

 

Vor allem geht bei gestraften 52 die Tachonadel eh schon auf 60 zu - und das muß ja in der 30er Zone wirklich nicht sein

Tachonadel war bei mir auf 50. Die Polizei hat dann gemeint, es war 52.

Geschrieben
Nachlesen. Einspruch kannst nicht erheben, weil die Kurzparkzonenregelung für den ganzen Bezirk besteht und nur für manche Zonen (z.B. Ladezonen) extra geregelt sind.

 

In Wien sind die Bezirke 1, 4 bis 9 und 20 flächendeckend, und der 2. und 3. Bezirk teilweise als Kurzparkzonen ausgewiesen. Das Abstellen mehrspuriger Fahrzeuge unterliegt in diesen Bezirken werktags grundsätzlich der Gebührenpflicht.

 

Für den 1. Bezirk gilt:

Flächendeckende Kurzparkzone, Mo.-Fr. von 9:00 bis 19:00 Uhr

Maximale Parkdauer: 1 1/2 Stunden

 

Guckst du www.oeamtc.at :zwinker: ist jeder Bezirk eigens angeführt.

Danke sehr - dann schreib ich das denen aber mal wirklich zurück, weil woher soll man wissen, dass dort bis 20h ist?

 

Da müsst ich ja schon einen 10min Parkschein nehmen, mich auf die Suche nach einem Schild machen und dann (hoffentlich noch in der Zeit) zurückkommen und entsprechende Parkscheine reinlegen. Is irgendwie ein Witz.

Hinzu kommt die Problematik, dass es verdammt viele Kurzparkzonen bis 19h (oder eben auch 20h gibt), man aber nur bis 18h Parkscheine bekommt!

 

 

@myagi: hast einen guten Punkt angesprochen

 

wenn selbsternannte Rennfahrer die Section Control mit 200 durchfahren (und dann wahrscheinlich das Strafmandat im Zimmer aufhängen - könnt ich mir bei manch einem Idioten aus meinem BH-Zug durchaus vorstellen), dann fehlts da sowieso an grundlegendem Verständnis...

 

 

Sich der Verantwortung bewusst, ist kaum wer.

Überland gefährdet man wenigstens zunächst einmal sich selbst (und Mitfahrer), aber wenn man im Stadtverkehr in einer 30er Zone 45km/h fährt und somit ein Kind, vor dem man mit 30 noch anhalten hätte können mit über 30km/h Restgeschwindigkeit umnietet, möcht ich echt nicht der Fahrer sein - und nicht nur vom rechtlichen Aspekt her gesehen :(

Geschrieben
Auch im 15ten Bezirk müsst ihr aufpassen, in der Nähe von der Stadthalle. Man muss echt aufpassen, wo man steht, weil angeschrieben ist ja dort nix und als NÖ weißt nicht, wo a Kurzparkzone ist oder net. :s:
Geschrieben

Also 1. kann man eine Anonymverfügung net beeinspruchen!

Man kann nur die Anonymverfügung nicht zahlen, dann kommt die Lenkererhebung. (Bei der wärs gscheit, wenn deine Mutter gefahren ist, wenn du noch Probeführerschein hast! Außer wenn's a Foto gibt und dein Mutter is 150 groß und hat a Dauerwelle und du a 2m-Lackl mit Kurzhaarschnitt :p ). Und danach kannst dann den Strafbescheid beeinspruchen!

 

Und übrigens: Ein Einspruch ist zu 99% teurer als gleich die Anonyme zu bezahlen, weil die Verfahrensgebühren dazu kommen!!!!! Sinn macht a Einspruch nur dann, wenn wirklich was net stimmt!

 

Preis verhandeln geht eigentlich nur wenn du aufgehalten wirst und es kein Beweisfoto gibt - also nur bei Pistolen-Messung! Bei einem Radar-Auto zurückfahren bringt nix, weil das Foto ja trotzdem da ist!!

 

Also ich würd' wenn a anonyme kommt zahlen!!

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