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Geschrieben

wie ist das eigentlich mit lebenslanger garantie???

auf mein leben oder das vom radl?

weil wenn das radl, konkret der rahmen bricht, isser ja hin und lebt nimmer...also auch ka garantie mehr, oder?

genaugenommen lebt a radl ja überhaupt nicht...:confused:

Geschrieben

weil wenn das radl, konkret der rahmen bricht, isser ja hin und lebt nimmer...also auch ka garantie mehr, oder?

 

Per definitionem würde ich mal behaupten, dass ein Rad noch nie gelebt hat, auch nicht, als es frisch aus der Fabrik gekommen ist. :f:

Geschrieben

Die Gewährleistung besagt, dass der Hersteller im Schadensfall innerhalb der ersten 6 Monate beweisen muss, dass der Schaden vom Kunden verurlacht wurde.

 

 

..also wenn den schaden der kunde VERURSACHT hat, dann kannst dir garantie UND gewährleistung eh in orsch schieben:D

 

du meist die beweislastumkehr: 6 monate beim kunden, aber wurscht, weil garantie steht über der gwlst.

und überhaupt: die gewährleistung haben wir von der eu geerbt und bringt dem konsumenten praktisch NYX, wichtig ist die garantie, noch wichtiger die KULANZ - g'scheite firmen wissen das:klatsch:

Geschrieben
Die Gewährleistung besagt, dass der Hersteller im Schadensfall innerhalb der ersten 6 Monate beweisen muss, dass der Schaden vom Kunden verurlacht wurde.

 

 

..also wenn den schaden der kunde VERURSACHT hat, dann kannst dir garantie UND gewährleistung eh in orsch schieben:D

 

du meist die beweislastumkehr: 6 monate beim kunden, aber wurscht, weil garantie steht über der gwlst.

und überhaupt: die gewährleistung haben wir von der eu geerbt und bringt dem konsumenten praktisch NYX, wichtig ist die garantie, noch wichtiger die KULANZ - g'scheite firmen wissen das:klatsch:

 

Blödsinn die Gewährleistung geht vom HÄNDLER aus! und nicht vom Hersteller der muss sich nur an die von ihm vorgegebenen Garantiebedingungen halten.

Geschrieben
Blödsinn die Gewährleistung geht vom HÄNDLER aus! und nicht vom Hersteller der muss sich nur an die von ihm vorgegebenen Garantiebedingungen halten.

 

na klar, aber nachdem die beweislast, dass der fehler zum zeitpunkt des kaufes vorhanden war, 6monate beim händler liegt - und im normalfall die (freiwillige!) herstellergarantie wesentlich länger ist, macht der händler natürlich die garantie beim hersteller/importeur geltend - nona!

und nach 6monate bzw. nach der garantie (soferne diese kürzer ist als zwei jahre) muss der kunde beweisen, daß der fehler schon beim kauf bestand - im normalfall unmöglich (da kann der händler sogar einen für den kunden kostenpflichtigen sachverständigen zu rate ziehen!!);

somit ist die gewährleistung für'd würscht:f:

glaub mir's flo, ich bin im handel und fast täglich mit dem schass konfrontiert;

lg

norbert

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