Mitch Geschrieben 30. April 2009 Teilen Geschrieben 30. April 2009 danke! da reichen eh die normalen befunde etc, oder? oder muss ich da irgendwas extra beachten, veranlassen..? Du musst jetzt umgehend zur Polizei gehen, welche den Unfall aufgenommen hat und bekannt geben, dass du ebenfalls verletzt bist. Wenn der Unfall in Wien passiert ist zudem vorgesehen, zum Amtsarzt zu gehen, der dann anhand deiner Befunde und eines Check-ups ein Gutachten über die Schwere deiner Verletzung ausstellt. Aber das wird dir auch der Polizist sagen. Übrigens, ein richtiges Peitschenschlagsyndrom tritt erst nachträglich, wie in deinem Fall, auf. Jene, welche nach einem Unfall aus dem Auto aussteigen und sich bereits an den Nacken fassen und Schmerzen vorjammern, wollen sich nur Schmerzensgeld erschleichen. Also jetzt sieht es nämlich so aus, dass gegenseitige (fahrlässige) Körperverletzung (§ 88 StGB) vorliegt. Es wird auch in deinem Fall ohne Zeugen kein eindeutiges Verschulden zu klären sein - der eine sagt so, der andere eben so - Aussage gegen Aussage. Also wird jeweils die Versicherung des anderen den eigenen Schaden zahlen. Auch das Schmerzensgeld, auf welches du jetzt auch Anspruch hast, wird von der Versicherung bezahlt. Das Gericht wird zwar informiert, eine Verhandlung wird aber nur dann stattfinden, wenn eine Unfallpartei partout ihr Recht erstreiten will. Im Falle einer Verurteilung wird aber auch kein Eintrag im Strafregister erfolgen, da es nur ein Fahrlässigkeitsdelikt ist. Es gäbe noch viel darüber zu sagen - ein Unfall ist immer sch......, egal ob man schuld hat oder nicht. Also alles Gute.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fullspeedahead Geschrieben 1. Mai 2009 Teilen Geschrieben 1. Mai 2009 1. mein Beileid, extrem zach sowas 2. vieles wurde schon sehr gut beantwortet 3. gabs denn keine Zeugen bei dem Unfall, man ist ja selten allein auf einer großen Kreuzung? Wo war er denn? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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