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Mitch

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  1. Skieinstellungen am besten hier: http://rudi.selfip.org/#
  2. Bin mit meinem 3. Platz ganz zufrieden dafür, dass ich am WE nur wenig Zeit hatte. Die paar Zehntel auf den 2. Platz waren locker drinnen, aber das mit dem runter bringen ist so eine Sache . Der erste (Crickeh) war unerreichbar !
  3. Der Pumperin hats auch nicht unbedingt geschadet - beim Interview in "High Society" hat sie sich inmitten der "Promis" sichtlich wohl gefühlt Bin gespannt, wann die ihr Comeback feiert?!
  4. Die Frage ist, ob du/ihr überhaupt noch ein Quartier kriegt. Normalerweise ist bei Skiopening Obertauern schon monatelang vorher ausgebucht (ausser vielleicht ab 4**** aufwärts). War schon 7x zu der Zeit dort - Schnee liegt sicher und fahren kann man auch gut, da keine Kids unterwegs (dafür ein paar Alkoleichen). Grundsätzlich ist zur Zeit des Skiopenings das Skifahren in Obertauern an sich ohnehin sekundär :-)
  5. Hattest einen wilden Traum?? :devil:
  6. Wenn der Veranstalter lobenswerterweise schon ein offenes Ohr für Kritik hat dann möchte ich auch was anmerken. Der Bewerb an sich war meiner Ansicht nach Top organisiert. Nur im Vorfeld hab ich mich etwas geärgert, als die Startgebühr auf € 80,- runtergesetzt wurde, nur weil´s kein T-Shirt mehr gab. Ich habe bei meiner Anmeldung 100,- gezahlt und somit das Shirt, welches ich schon vom Vorjahr unberührt im Kasten hängen hab, um 20,- zwangsgekauft. Eventuell im nächsten Jahr gleich von Beginn an beide Tarife anbieten (Normal und Oben-ohne). Danke
  7. Wenn der Veranstalter lobenswerterweise schon ein offenes Ohr für Kritik hat dann möchte ich auch was anmerken. Der Bewerb an sich war meiner Ansicht nach Top organisiert. Nur im Vorfeld hab ich mich etwas geärgert, als die Startgebühr auf € 80,- runtergesetzt wurde, nur weil´s kein T-Shirt mehr gab. Ich habe bei meiner Anmeldung 100,- gezahlt und somit das Shirt, welches ich schon vom Vorjahr unberührt im Kasten hängen hab, um 20,- zwangsgekauft. Eventuell im nächsten Jahr gleich von Beginn an beide Tarife anbieten (Normal und Oben-ohne). Danke
  8. In der Ausschreibung war von einer NÖ-LM-Wertung die Rede. Gibts da vielleicht irgendwo Ergebnisse, obwohl sportlich gesehen solche Wertungen eh meistens unbedeutend. Thx.
  9. In der Ausschreibung war von einer NÖ-LM-Wertung die Rede. Gibts da vielleicht irgendwo Ergebnisse, obwohl sportlich gesehen solche Wertungen eh meistens unbedeutend. Thx.
  10. In der Ausschreibung war von einer NÖ-LM-Wertung die Rede. Gibts da vielleicht irgendwo Ergebnisse, obwohl sportlich gesehen solche Wertungen eh meistens unbedeutend. Thx.
  11. Ja, voll geil war der Abschnitt von der Wechselzone rauf in die Stadt :f:
  12. Ja, voll geil war der Abschnitt von der Wechselzone rauf in die Stadt :f:
  13. Ja, voll geil war der Abschnitt von der Wechselzone rauf in die Stadt :f:
  14. Ich weiß - wollte nur hinweisen, wer grundsätzlich für Funde zuständig ist
  15. In Wien seit 2002 für Fundsachen nicht mehr die Polizei zuständig, sondern Magistrat (inkl Fundbox:)) und am Land die Gemeinde. Ich würd im gegenständlichen Fall überhaupt vorsichtig sein, es könnten auch Trickbetrüger sein, welche sich durch das Geschenk ein gewisses Vertrauen erschleichen und in Kürze sich wieder melden könnten um persönlich vorbeizukommen - und so nebenbei die Wohnung leer räumen. Und viele melden sich aus Deutschland (ein Neffe, ein Cousin, ein Kriegskamerad,....). Heutzutage gibts die wildesten Tricks, speziell bei älteren Leuten - also VORSICHT!!!
  16. Beim Sprint fuhr zumindest in der 1. Gruppe (Rang 2-5) und in der 2. Gruppe (ca Rang 6-16), jeweils ein Motorrad über die gesamte Distanz nebenher. Und unter Gruppe meine ich zwar hintereinander, aber im korrekten Abstand. Was weiter hinten war, kann ich nicht beurteilen.
  17. Meine Grafik vom Polar (90,6 Km / 795 HM). LG
  18. Ich finde, dass die Radstrecke diesmal sehr gut abgesichert war und der Gegenverkehr ist auch in Ordnung; es war ja klar, dass die Strecke nicht komplett gesperrt war. Die Situation bei der Links-Abbiegung nach dem Bahnübergang kann ich nachvollziehen. Nur kannst dir gar nicht vorstellen, wie viele Autofahrer bei Handzeichen durch Polizisten plötzlich überfordert sind, bzw sich der Polizist, wenn ihm Radfahren herzhaft egal ist, sich keine Sorgen darüber machen wird, ob man den Kurvenradius einsieht oder nicht. Im Übrigen wars aber ohnehin eine Abzweigung, die man schon von Weitem einschätzen konnte. Ich würde es als keine gute Idee finden, den Veranstalter deswegen zu kritisieren - zumal man nicht mal selber daran teilgenommen hat (aber tu was du nicht lassen kannst )
  19. Thx - bin zufrieden, nur die Laufleistung war nicht ganz ok. Abkürzen auf der Radstrecke??? Hats das auch schon gegeben (etwa beim Gegenverkehrsbereich umgedreht oder weitergefahren??) Übrigens, eine fotografische Gegenüberstellung von 2008 - 2009, die Boje mit dem roten Kanister gabs nämlich voriges Jahr nicht, und wie man sieht, wurde sie nicht von jedermann/frau beachtet. Ansonsten wieder eine tolle Veranstaltung - super Startersackerl für angemessenes Startergeld, gute Verpflegung im Ziel, nette und angenehme Atmosphäre.
  20. Hallo Kann mir zum gestrigen Triathlon in OGD jemand sagen, ob nun die Boje mit dem roten Kanister eingangs der 2ten Runde dazugehört hat oder nicht? Bins jedenfalls geschwommen - lt Fotos im Net gibts auch welche, die gleich bei der gelben Boje 360° zurück zur Brücke geschwommen sind. Danke, LG
  21. Das ist eine interessante Frage und wie´s aussieht, hast du Recht. Und zwar erklärt sich das so: 1. Definition Fahrrad (§ 2/22q StVO): ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist. 2. Definition Fahrzeug (§ 2/19 StVO): ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Beförderungsmittel oder eine fahrbare Arbeitsmaschine, ausgenommen Rollstühle, Kinderwagen, Schubkarren und ähnliche, vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge sowie fahrzeugähnliches Kinderspielzeug (etwa Kinderfahrräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h) und Wintersportgeräte. 3. Definition Hintereinanderfahren (§ 18/1 StVO): Der Lenker eines Fahrzeuges hat stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird. Insofern dürfte das wohl geklärt sein! ....und das ist sowieso der größte Schwachsinn, welchen ich unter den vielen merkwürdigen Kommentaren bis jetzt gelesen habe. Wo bitte ist hier Befehls- und Zwangsgewalt angewendet worden? Das einzige was passiert ist, dass die Radlfahrer währen der Fahrt zu einer Kontrolle angehalten wurden und das ist jederzeit möglich: § 97/5 StVO: Die Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt, durch deutlich sichtbare oder hörbare Zeichen Fahrzeuglenker zwecks Lenker- oder Fahrzeugkontrolle, zwecks anderer, den Fahrzeuglenker oder eine beförderte Person betreffende Amtshandlungen oder zwecks Durchführung von Verkehrserhebungen (wie Verkehrszählungen u. dgl.) zum Anhalten aufzufordern..... Danach hat sich lediglich eine Diskussion ergeben, in etwa: Das darfst du nicht, oh doch darf ich schon, nein darfst du nicht, sicher darf ich das.....blablabla. Und auch wenn eine Anzeige kommt, kann man dagegen Einspruch erheben und seine Rechtsmittel ausschöpfen. Ich weiß ja nicht, warum ihr euch so aufregt. Wenn man Recht hat, wird man auch Recht erfahren. Wenn ihr aber gleich zahlt, selber schuld - dann gibts auch keine Rechtsmittel mehr. Es ist jedenfalls schade, dass hier so viele unqualifizierte Einträge verfasst werden und eine regelrechte Hetzjagd daraus geworden ist.
  22. Ich hab mir jetzt den ganzen Fred durchgelesen und muss grundsätzlich sagen, dass die eingangs angeführte Aktion auf der Bundesstraße schon ein Fehltritt seitens des Beamten war, sollte es sich so zugetragen haben wie der Verfasser angeführt. Wie ich es leider live auch schon miterleben musste, und vielleicht war der eine oder andere BBler mit dabei, wurden wir (Löwengruppenpartie) vor 2 Wochen an einem Samstag in Richtung Langenlebarn angehalten. Ich muss schon sagen, berechtigterweise, weil wir (mich inkludiert) gefahren sind wie die ärgsten Vollidioten (bei Sperrlinien überholt, bei Gegenverkehr überholt, rote Ampeln, bei Verkehrsinseln auf der anderen Seite vorbeigefahren, usw...). Die Polizeistreifen hielten uns aber nicht aus eigenem an, sondern wegen der Beschwerden der Autofahrer. Und als die Polizisten zum Anhalten aufforderten, wollte ein paar gleich gar nicht stehenbleiben, ein paar haben "angedreht" mit den Beamten, obwohl nichts passiert ist, keine Ausweise verlangt wurden, keine Anzeigen erstattet oder sonstiges wurde - nur ermahnt zum "normalen Fahren". In weitere Folge werden Einträge verfasst, die an Primitivität nicht zu überbieten sind, zB dass ein "Nichtinsgesicht" protzt, am Graben (Fussgängerzone) vor den Augen der Polizisten vorbeizufahren - fühlst dich jetzt stärker, bist wer besserer, oder was willst du damit sagen?!? Ich bin mir sicher dass, wie auch in anderen Berufen, den einen oder anderen Fehler unterlaufen - und sei es auch nur die Unwissenheit des § 68 StVO, welcher einer von vielen ist, wo sich der Beamte auskennen sollte. Leider wird auch viel Scheiße in den Medien verbreitet, wo die Exekutive ins schiefe Licht gerückt wird. Wer jemanden kennt oder in der Verwandtschaft hat, der bei der Exekutive ist, wird das nur allzu gut bestätigen können. Ich wünsche keinen, in heutiger Zeit den mittlerweile zur Drecksarbeit mutierten Beruf eines Polizisten (zumindest in Wien) ausüben zu müssen; schon gar nicht jenen, welche ihre großartigen Erlebnisse hier auf ihre Art preisgeben. Wie schon erwähnt, gibt es auch Fehltritte - diese will man aber offensichtlich besser in Erinnerung haben, als die Erlebnisse positiver Natur.
  23. Du musst jetzt umgehend zur Polizei gehen, welche den Unfall aufgenommen hat und bekannt geben, dass du ebenfalls verletzt bist. Wenn der Unfall in Wien passiert ist zudem vorgesehen, zum Amtsarzt zu gehen, der dann anhand deiner Befunde und eines Check-ups ein Gutachten über die Schwere deiner Verletzung ausstellt. Aber das wird dir auch der Polizist sagen. Übrigens, ein richtiges Peitschenschlagsyndrom tritt erst nachträglich, wie in deinem Fall, auf. Jene, welche nach einem Unfall aus dem Auto aussteigen und sich bereits an den Nacken fassen und Schmerzen vorjammern, wollen sich nur Schmerzensgeld erschleichen. Also jetzt sieht es nämlich so aus, dass gegenseitige (fahrlässige) Körperverletzung (§ 88 StGB) vorliegt. Es wird auch in deinem Fall ohne Zeugen kein eindeutiges Verschulden zu klären sein - der eine sagt so, der andere eben so - Aussage gegen Aussage. Also wird jeweils die Versicherung des anderen den eigenen Schaden zahlen. Auch das Schmerzensgeld, auf welches du jetzt auch Anspruch hast, wird von der Versicherung bezahlt. Das Gericht wird zwar informiert, eine Verhandlung wird aber nur dann stattfinden, wenn eine Unfallpartei partout ihr Recht erstreiten will. Im Falle einer Verurteilung wird aber auch kein Eintrag im Strafregister erfolgen, da es nur ein Fahrlässigkeitsdelikt ist. Es gäbe noch viel darüber zu sagen - ein Unfall ist immer sch......, egal ob man schuld hat oder nicht. Also alles Gute....
  24. Ich würd sagen, die bestimmten Tatsachen sollten sich schon belegen/beweisen lassen und von einer dritten Person kommen. Aber es kann ja sein, dass es in Deutschland etwas andere Bestimmungen gibt (was ich aber nicht glaube).
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