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UCI Regel Sattelspitze 5cm hinter Tretlagermitte auch bei Straßenrennen?


Peter_Mayr
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aha, also eine der 2 Ausnahmen ist also zulässig. Nachdem bei Straßenrennen sowieso keine Extensions am Rad sind, also Ausnahme 2 sowieso wegfällt, kann der Sattel beliebig montiert werden, solange er mit der Spitze nicht über der Tretlagermitte ist. Interpretiere ich dass so richtig?

 

Habe mir jetzt auch diesen Artikel durchgelesen:

http://bikeboard.at/Board/The-UCIRegeln-beim-Zeitfahren-th190822

 

Jetzt frage ich mich: Bei den Zeitfahren heuer wurde, zumindest bei mir, immer nur geschaut ob der Sattel 5cm hintem Tretlager ist, was aber laut obigem Artikel nicht zwingend erforderlich ist, sondern immer das gesamte Rad betrachtet werden muss. Sind die beim ÖRV noch nicht so weit, oder verstehe ich da irgendwas falsch?

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aha, also eine der 2 Ausnahmen ist also zulässig. Nachdem bei Straßenrennen sowieso keine Extensions am Rad sind, also Ausnahme 2 sowieso wegfällt, kann der Sattel beliebig montiert werden, solange er mit der Spitze nicht über der Tretlagermitte ist. Interpretiere ich dass so richtig?

 

 

mMn nein. Ausnahmen gibt es nur für die Bahn und morphologische Gründe.

Was du meinst ist für TT geregelt in Article 1.3.023 !

 

 

Jetzt frage ich mich: Bei den Zeitfahren heuer wurde, zumindest bei mir, immer nur geschaut ob der Sattel 5cm hintem Tretlager ist, was aber laut obigem Artikel nicht zwingend erforderlich ist, sondern immer das gesamte Rad betrachtet werden muss. Sind die beim ÖRV noch nicht so weit, oder verstehe ich da irgendwas falsch?

 

hm, kein Kommentar :-)

 

PS. falls dein Rad ein Straßenrad war, ist es klar: 5cm hinter Tretlager!

Bearbeitet von Ran
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die morphologischen Gründe:

 

The peak of the saddle can be moved forward until the vertical line passing through

the bottom bracket spindle where that is necessary for morphological reasons.

By morphological reasons should be understood everything to do with the size and limb

length of the rider.

Any rider who, for these reasons, considers that he needs to use a bicycle of lesser

dimensions than those given shall inform the commissaires' panel to that effect at the time of the bike check

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Wenn jetzt bei einem Bikefitting rauskommt dass der Sattel nicht 5cm, sondern 3cm hinterm Tretlager sein muss (beim Straßenrad), zählt das dann als morphologischer Grund?

 

gute Frage!

 

... size and limb length of the rider .... wo das genau definiert ist weiß ich nicht.

 

Wird vermutlich gar nicht geprüft man muss es nur sagen, hätte in deinem Fall wahrscheinlich genügt.

Bearbeitet von Ran
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nach meinem Wissen gibt es auf Grund der Körpergröße Ausnahmen, bis 85 oder gar 90cm (Tretlager Mitte bis Aufleger Ende), allerdings dürfen in diesem Fall die Ellenbogen einen Winkel von 90° nicht unterschreiten.

persönliches Bikefitting interessiert die UCI eher weniger :D

Bearbeitet von outmen
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