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DH-Strecke im Wald - Haftungsauschluss?


Gstö
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Hallo!

 

Wir haben die Möglichkeit, im Wald eines Bekannten eine Downhillstrecke für uns anzulegen.

Diese würde prinzipiell von uns als "gesperrt" beschildert, aber gibt es noch andere Möglichkeiten, dass die Haftung im Falle eines Unfalls nicht beim Grundstücksbesitzer liegt?

Hilft hier ein schriftlicher Haftungsausschluss und falls ja, was sollte da genau drinnenstehen?

 

Vieln Dank schon mal

 

lg Gstö

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Naja, so hätte ich das gerne und im Normalfall sollte es ja auch kein Problem geben - aber: Wenn wir dort eine Strecke bauen und diese dann auch mit Betreten verboten usw. ausgeschildert ist, könnte es schwierig werden, dies als illegale Nutzung anzusehen, da der Waldbesitzer darüber im Klaren gewesen sein muss.

 

Konkret geht es mir darum, dass bei einem hoffentlich nicht auftretenden Unfall, bei dem z.B. der Verletzte nicht bewegt werden darf und somit die Einsatzkräfte direkt vor Ort sein müssen usw. keinerlei Probleme v.a. finanzieller und rechtlicher Natur auf den Besitzer zukommen. Wie im Falle einer Bergung von Seiten der Versicherung... k.A. inwiefern das genau ein Problem darstellt aber besser einmal zuviel gefragt als später Probleme.

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k.a. hilft vieleicht absperren und beschildern - privatgrund, betreten verboten usw.

du wirst ja auch nicht verklagt wenn sich jemand in deinen garten schleicht und dort mitm radl umbringt...? oder?

 

leider stimmt das so nicht ganz. wenn zb du in deinem garten eine nicht gesicherte baustelle hast (weil ja dein eigener garten), ein einbrecher in der nacht sich dort verletzt - er kann dich klagen.

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leider stimmt das so nicht ganz. wenn zb du in deinem garten eine nicht gesicherte baustelle hast (weil ja dein eigener garten), ein einbrecher in der nacht sich dort verletzt - er kann dich klagen.

 

irgendwie san mir österreicher scho hosenscheisser!

glaubst das würd ich mir gfallen lassen? den zah ich auf die strasse und dann kann er sich dort "blutig reiben" der oasch!...also der einbrecher, nicht der verunfallte meiner dh strecke.

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Da hier jetzt allerhand intelligente und halbintelligente Aussagen zu dem Thema zu erwarten sind, mach ichs kurz:

Wenn ihr da Bedenken habt, dann seid ihr bei sach- und fachkundigen Leuten besser aufgehoben als hier im Forum:

-) ziviler Jurist

-) Bezirksverwaltungsbehörde (BH-Juristen)

-) Forst- oder Güterwegeabteilung d. BH

-) evtl. Notar (möglicherweise gratis Beratungszeiten)

 

 

Vielleicht sagt auch der NoDoc hier im Forum noch was Zweckdienliches dazu, bevor der Thread mit "Dem hau ich die Birn ein"-Derivaten zugespammt wird.

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@siegfried:

Danke, werde mich in dieser Richtung auch noch schlau machen. Dachte mir nur, dass dieser Fall wahrscheinlich schon öfter aufgetreten ist und somit vllt. Erfahrungswerte usw. anderer User vorhanden sind. Wenn also jemand Jurist ist und sich auf diesem Gebiet gut auskennt, dann kann er sich gerne bei mir melden.

 

Mir geht es hier nicht darum, das österr. Recht infrage zu stellen. Ich weiß auch, dass es in diesem Bereich noch nicht wirklich zu Strafen für die betroffenen Waldbesitzer gekommen ist. Trotzdem möchte ich dem freundlichen Bauern, der uns in seinem Wald werkeln lässt, nicht unnötig Probleme machen.

 

Ansonsten hilft derzeit wohl nur das Fahrverbotsschild und "illegales" Fahren wirklich gut.

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