xLink Geschrieben 13. Juli 2013 Teilen Geschrieben 13. Juli 2013 Hi Wenn ich eine Radtour mache, muß dann mein Fahrrad den jeweiligen STVO Vorschriften der einzelnen Länder genügen? Oder ist das so wie beim Auto, dass eine österreichische Zulassung genügt, und ich kann damit weltweit fahren? (ja aber ein Rad hat ja weder Zulassung noch Herkunfts-Info..) Grund der Frage ist folgendes Bild: http://www.adfc.de/verkehr--recht/recht/regeln-fuer-radfahrer/richtige-ausstattung/technische-ausstattung Da ist zu sehen, dass ein roter Rückstrahler nicht höher als 600mm über dem Boden montiert sein muß. Na blöd wenn ich einen am Gepäckträger haben mag.. ciao, xLink Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rasu Geschrieben 14. Juli 2013 Teilen Geschrieben 14. Juli 2013 wies rechtlich genau ausschaut weiss ich nicht, aber ich wuerde mir keine Sorgen machen sofern du Beleuchtung und Reflektoren hast denk ich nicht dass die deutsche Polizei mit dem Zollstock kontrolliert und zur Strafe dein Rad konfisziert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MalcolmX Geschrieben 16. Juli 2013 Teilen Geschrieben 16. Juli 2013 so würde ich das auch handhaben. Sei großzügig mit der Reflektorfolie, fahr nicht mit den kleinen Knogfunzeln durch die Gegend und es wird passen. Gepäckträger auf 600mm sollte sich eh ausgehen... sonst klebe hald rote Reflektorfolie aufs Schutzblech, sofern du eines verwendest... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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