Zum Inhalt springen

GPS Zeitmessung beim IMA?


ppl
 Teilen

Empfohlene Beiträge

aber nur die rosa-färbige ist erlaubt, alle anderen sind verboten!

 

stimmt! helmut ist letztes jahr mit dem grauen gelaufen den habens echt bei kilometer 34 noch rausgeholt :mad:

angeblich habens das auch bei der wettkampfbesprechung gesagt. aber ich hab nix davon mitbekommen. gott sei dank habens meinen garmin am radl nicht gesehen :eek:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auszug aus den ÖTRV:

 

H.1 Allgemeines

WettkampfteilnehmerInnen dürfen:

a) Laufen oder gehen

b) nicht kriechen

c) nicht mit nacktem Oberkörper laufen. Die Oberkörperbekleidung ist so zu tragen, dass

sich beide Träger ordnungsgemäß auf den Schultern befinden und der Brustkorb

bedeckt ist. Ein Reißverschluss auf der Vorderseite der Wettkampfbekleidung muss

überwiegend geschlossen sein.

d) nicht barfuß laufen

e) nicht mit Radhelm laufen

f) nicht ohne die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummer (auf der

Körpervorderseite) laufen

g) nicht die Laufstrecke zum eigenen Vorteil verlassen

h) nicht andere WettkampfteilnehmerInnen auf der Laufstrecke behindern

WettkampfteilnehmerInnen müssen die von Veranstalterseite zur Verfügung gestellte Körper-

Startnummer auf der Vorderseite des Oberkörpers tragen.

H.1.1 Unerlaubte Ausrüstung und fremde Hilfe

Die Verwendung von Glasbehältern, Kopfhörern und Mobilfunkgeräten ist nicht erlaubt.

Die Annahme von Verpflegung außerhalb der offiziellen Labestationen sowie die Begleitung

(Betreuung) durch Außenstehende (zu Fuß oder mit Fahrzeugen) sind verboten.

 

BZW: von der IMA Seite:

 

Laufen

1. Ein Verlassen oder Abkürzen der Laufstrecke zum eigenen Vorteil ist nicht erlaubt.

 

 

 

 

Athleten ist die Annahme von Hilfe durch Personen oder Unterstützung mit Fahrzeugen (u.a. auch von Schrittmacherdiensten) auf der gesamten Laufstrecke verboten.

 

I-POD, MP3-Player und Handys (Kopfhörer) sind während des gesamten Rennens verboten.

 

Wer auf der Laufstrecke fremde Hilfe in Anspruch nimmt oder sonstige Regelverstöße (bsp. Annahme von Schrittmacherdiensten) ausübt wird mit einer Stop-and Go Strafe bestraft (1 Min). Diese Strafe kann auch des Öfteren verhängt werden und hat keinen Zusammenhang mit den Strafen auf der Radstrecke.

 

Die Startnummer ist gut sichtbar an der Körpervorderseite zu tragen.

 

 

Hier steht niergends etwas von wegen Laufcomputerverbot!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...