darkday Geschrieben 17. Januar 2009 Teilen Geschrieben 17. Januar 2009 Hallo! Habe folgendes Problem: am 19.12.2008 habe ich bei Ebay Matchkarten für das BL-Spiel Bayern gegen Dortmund als Geschenk für mein Patenkind ersteigert. Bitte jetzt keine Äußerungen von wegen Fußball,... Habe noch am selben Tag mit dem Verkäufer telefoniert. Es wurde ausgemacht, dass die Originalkarten nach Geldeingang versendet werden. Zusätzlich hat mir der Verkäufer sofort nach dem Telefonat Gutscheine für die Karten ausgestellt - Gutscheine sind bei seiner Firma einzulösen. Diese Gutscheine habe ich auch prompt erhalten. Mittlerweile habe ich das Geld eingezahlt, der Verkäufer hat nach dem Erhalt des Geldes die Karten verschickt, von Köln aus nach Österreich und mir die entsprechende Sendungsnummer übermittelt. In der Sendungsverfolgung der Deutschen Post ist zu lesen, dass der Brief in Österreich beim Verteilungszentrum angekommen ist (05.01.2009). Da ich den Brief aber nie erhalten habe, informierte ich mich bei der österreichischen Post. Dort hat man mir dann mitgeteilt, dass die Sendung nicht mehr auffindbar ist. So, nun die Frage, wie soll ich rechtlich weiter vorgehen - ich als Käufer habe meinen Teil des Kaufvertrages erfüllt (Geld wurde ja überwiesen), habe aber keine Gegenleistung erhalten. Mir liegen lediglich die Gutscheine für die Karten vor. Danke für eure Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
revilO Geschrieben 17. Januar 2009 Teilen Geschrieben 17. Januar 2009 der Empfänger trägt das Versandrisiko und kann Ansprüche nur gegenüber der Post (in dem Fall gegenüber der österreichischen, weil bis dorthin die Sendungsverfolgung vorliegt) geltend machen ein eingeschriebener Brief beispielsweise is bis zu 75,- Euro versichert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
darkday Geschrieben 17. Januar 2009 Autor Teilen Geschrieben 17. Januar 2009 Danke für die schnellen Antworten. Somit kann ich das Geld wohl vergessen. lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
morty Geschrieben 17. Januar 2009 Teilen Geschrieben 17. Januar 2009 Danke für die schnellen Antworten. Somit kann ich das Geld wohl vergessen. lg wo liest du das raus? die post hats verschlampt, die post muss es ersetzen! wende dich vertrauensvoll an dein postamt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OltaBanolta Geschrieben 17. Januar 2009 Teilen Geschrieben 17. Januar 2009 Wer Wertgegenstände nicht als solche deklariert, kann auch die Post nicht in die Haftung nehmen! Gibt eine eigene Versendungsart, für Dinge die einen Wert haben (kostet dadurch auch mehr, eben weils versichert ist). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.