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Geschrieben
Original geschrieben von TomCool

Wird überhaupt noch gestreikt heute? dann haben sich die Menschen am 2. Tag des Streiks bereits besser organisiert.

Meinst?

Mir ist heute beim Aus-dem-Fenster-schauen ziemlich langweilig geworden.

15:00 - Billa LKW beim linken Fenster

15:13 - selber Billa LKW beim rechten Fenster (entspricht ca. 150m auf der Südosttangente) :D

Geschrieben

@tommi

verdammt gute Frage!!!!!!

 

@kallahan

muss nicht sein, von mir aus kann ich 120 werden ohne noch einen Streik erleben zu müssen.

 

@christoph

Du wirst fürs "aus-dem-fenster-schaun" bezahlt aber darfst ned telefonieren? oag, oag :p :D :D :D

Geschrieben

Ein riskanter Streik

 

Die "neue Sozialpartnerschaft" könnte dem Konflikt die Schärfe nehmen

 

 

E allora? Na und? Der römische Gesprächspartner am anderen Ende des Telefons wundert sich. Ein Bahnstreik? Nichts Ungewöhnliches in Italien. In Österreich schon. Weshalb die Kronen Zeitung auch mit dem Titel spekulierte: "Kaum Verständnis für den ÖBB-Streik". Die Argumente jenseits atmosphärischer Einschätzungen haben mindestens drei Ebenen. Die Sachebene - ist die Reform ökonomisch sinnvoll? Die Politikebene - gibt es ein Streikrecht, und gilt es auch für den öffentlichen Verkehr? Die Ebene der Betroffenen - wie viel kostet der Ausstand, und wie viel Schaden richtet er an?

 

Die Sinnhaftigkeit der Reform ist selbst unter Experten höchst umstritten. Der Rechnungshof, ganz sicher kein Instrument der Opposition, hat die Zerschlagung der ÖBB in Grund und Boden kritisiert. Tatsächlich hat die Kompetenz der Reformer allein schon durch die Zwischenresultate der Reform der Sozialversicherung schwer gelitten. Mehr Funktionäre und höhere Gehälter sind kein Qualitätsausweis. Jörg Haider hätte in den 90er-Jahren jede Regierung mit solchen Bilanzen durch Sonne und Monde geschossen. Jetzt schweigt er.

 

Die politischen Einschätzungen gehorchen oberflächlich den groben ideologischen Rastern. Die SPÖ folgt der Gewerkschaft, die auch für den öffentlichen Bereich auf dem Streikrecht beharrt. Die konservative ÖVP, längst nicht mehr auf dem Boden der christlichen Soziallehre, nennt die Arbeitsniederlegungen einen "politischen Streik" (Klubobmann Molterer), Arbeitsminister Bartenstein wiederholte seine Stehsätze vom letzten Mal: "Wirtschaftsfeindlich und den Standort schädigend."

 

Das sind argumentierbare Positionen. Problematisch ist ein anderer Satz des Exindustriellen: Der ÖGB nehme die Beschäftigten "in Geiselhaft". Die schärfere Formulierung wäre "Terrorismus". Das hat Bartenstein nicht gesagt. Aber die mögliche Argumentationskette spiegelt eine Staatsauffassung, die dem liberalen Rechtsstaat westeuropäischer Prägung widerspricht - und die Volkspartei wie schon beim Asylgesetz immer stärker von jenen Katholiken trennt, die sich der konziliaren Linie verpflichtet fühlen.

 

Nicht falsch ist der Vorwurf des Ministers, dass durch den Streik "in einem geschützten Bereich" Nachteile für den privaten Sektor entstehen. Interessanterweise sagt das jedoch der Exponent einer Partei, die nahezu kompromisslos für die Privatisierung aller ökonomisch ausgerichteten Staatsaufgaben ist. Dürfen ÖBBler jetzt nicht streiken, später schon?

 

Womit wir bei den Betroffenen wären. Viele, die zu spät zur Arbeit kommen, viele Kleinbetriebe, die sich in wirtschaftlich schlechten Zeiten keine Ausfälle leisten können, reagieren sauer. Verständlich. Mit zweierlei Maß aber agiert die Regierung, wenn sie den Bundesbahnern just jetzt einen "Streik für Privilegien" vorwirft. Erstens: Seit Jahren zahlen jene ÖBBler, die nach altem Recht vorzeitig in Pension gehen, drastisch höhere Sozialversicherungsbeiträge. Zweitens: Eine Koalition, die Tausende Beamte und Lehrer privilegiert in den Ruhestand schickt, sollte vorsichtiger formulieren.

 

Die unverrückbaren Fronten zwischen Regierung und Gewerkschaft lassen derzeit einen längeren Streik erwarten. Das ist vor allem für den ÖGB nicht ungefährlich, weil man nicht weiß, wem die Mehrheit der Bevölkerung bei einer noch massiveren Konfrontation die Schuld zuschieben würde. Die Zweite Republik hat darin kaum Erfahrungen. Der kürzlich gescheiterte (ost)deutsche Metallerstreik mag für Verzetnitsch & Co ein Warnsignal sein.

 

Umgekehrt sollte sich auch die Regierung bewegen. Vielleicht kann Wolfgang Schüssels taktisches Geschick für eine Wende sorgen. Aber eine Streikbewegung ist keine Regierungsverhandlung, weshalb die ÖVP-Spitze gut beraten wäre, auch die "neue Sozialpartnerschaft" zwischen Wirtschaftskammerchef Leitl und dem ÖGB-Präsidenten ins Spiel zu bringen. Wenn's nicht ohnehin schon probiert wird.

 

Gerfried Sperl

© DER STANDARD, 13. November 2003

Geschrieben

hat doch eine urabstimmung gegeben im jahr 2001 wenn ich mich recht erinnere. da haben sehr viele abgestimmt und da gings ja auch ums streikrecht. hama aber natürlich schon vergessen.

@all

aber was würdet ihr meinen, wann ist streik denn gerechtfertigt?

oder sollte man gar nicht streiken dürfen?

sollte man sich alle eingriffe wiedersandslos gefallenlassen?

die obrigkeit wird schon wissen was für uns gut ist, nicht?

Geschrieben
Original geschrieben von Christoph

Wir haben heute auch ein paar Küchenhilfskräfte gstanzt weil sie es nicht geschafft haben um 5:45 in der Küche zu stehen.

Meine persönliche Meinung zu den Entlassungen tut da jetzt wenig zur Sache, aber es ist eine Tatsache, dass diese Personen sich jetzt bei den streikenden ÖBBlern dafür bedanken dürfen, dass sie ihren Job los sind.

 

Wie heisst denn die Arschlochfirma ?

 

Traust' Dir wahrscheinlich gar nicht sagen Du Wödmasta.

Geschrieben
Original geschrieben von martin

@all

aber was würdet ihr meinen, wann ist streik denn gerechtfertigt?

oder sollte man gar nicht streiken dürfen?

sollte man sich alle eingriffe wiedersandslos gefallenlassen?

die obrigkeit wird schon wissen was für uns gut ist, nicht?

 

Sicherlich eine interessante Diskussion, die nur wenig Sinn macht, weil sie zu keinem Ergebnis kommen wird.

Die eine Seite beharrt auf ihrem Standpunkt, die andere ebenfalls. Arbeitnehmer werden es immer als legitim ansehen, streiken zu dürfen, Arbeitgeber werden immer meinen, ein Streik schade nur dem Unternehmen (wie jetzt im Falle ÖBB), treffe jedoch die Regierung nicht.

Das Streikrecht gilt ja, glaub ich, als Grundrecht, ist also in der Gesellschaft tief verankert.

Sind deine Fragen jetzt nur auf die "Causa ÖBB" bezogen, oder allgemein gerichtet?

Geschrieben
Original geschrieben von judma

Arbeitnehmer werden es immer als legitim ansehen, streiken zu dürfen, Arbeitgeber werden immer meinen, ein Streik schade nur dem Unternehmen (wie jetzt im Falle ÖBB), treffe jedoch die Regierung nicht.

 

Er kann die Regierung schnell treffen.

Aber nur über den Umweg der angeschlagenen Wirtschaft.

 

Die werden sich die Schäden nicht lange gefallen lassen, die Regierung, vor allem die ÖVP, braucht schließlich den Rückhalt der Unternehmer. Wenn manche Unternehmen, wie gestern in der ZiB 2 gezeigt, bis zu 700.000 € pro Tag verlieren, weil sie vom Transport durch die ÖBB abhängig sind, wird schnell Druck von Unternehmerseite kommen.

Geschrieben
Original geschrieben von TomCool

Er kann die Regierung schnell treffen.

Aber nur über den Umweg der angeschlagenen Wirtschaft.

 

Die werden sich die Schäden nicht lange gefallen lassen, die Regierung, vor allem die ÖVP, braucht schließlich den Rückhalt der Unternehmer. Wenn manche Unternehmen, wie gestern in der ZiB 2 gezeigt, bis zu 700.000 € pro Tag verlieren, weil sie vom Transport durch die ÖBB abhängig sind, wird schnell Druck von Unternehmerseite kommen.

 

Aber ob das wirklich so funktioniert, wie du das schreibst, ist dennoch fraglich. Gewiß, die Unternehmerseite ist schwarz, aber die ÖBB eher rot - da hamma wieder den Parteien-Hick-Hack! :mad:

Geschrieben

Da hab ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt.

 

ich denke da an Druck von unternehmersiete auf die Regierung!

Eben weil die meisten Unternehmer eher auf der ÖVP-Seite zu finden sind, wird der Druck, den sie wegen ihrer Verluste machen, auf die Regierung doppelt wirken.

 

Es wird vermutlich der einzige Grund sein, der die Regierung zu Verhandlungen motivieren kann.

 

Halten die Unternehmer durch, wird der Streik wohl nicht viel nutzen.

Geschrieben

Kurzinfo der Wirtschaftskammer Wien

 

Viele Unternehmer fragen sich derzeit, ob sie für finanzielle Schäden, die sie direkt oder indirekt durch den Streik der ÖBB erleiden, vom ÖGB Ersatz fordern können. Dazu im Folgenden einige Hinweise:

In Österreich existieren zu dieser Frage weder spezielle gesetzliche Regelungen nochausreichend Judikatur. Daher sind eindeutige und verbindliche Aussagen derzeit nicht möglich. Die nachstehenden Punkte sollen einen ersten Einstieg in die Problematik bieten, sind aber aus den genannten Gründen als Thesen und nicht als endgültige Feststellungen zu verstehen.

Eine der Voraussetzungen für Schadenersatz ist die Rechtswidrigkeit des schädigenden Verhaltens. Ob Streiks rechtswidrig sind, ist umstritten. Vielfach wird die Meinung vertreten, nur politische Streiks (1) seien rechtswidrig. Streiks die Arbeitsbedingungen betreffen, wären hingegen grundsätzlich rechtlich zulässig.

Ob der gegenwärtige ÖBB-Streik als politischer Streik zu qualifizieren ist, ist fraglich. Einerseits wird damit versucht, Druck auf die Gesetzgebung auszuüben, ohne dass die Unternehmensleitung unmittelbaren Einfluss auf jene Regelungen hätte, die Gegenstand der Streikforderungen sind. Andererseits darf nicht übersehen werden, dass der Bund als Eigentümer der ÖBB sich insofern in einer Sonderrolle befindet, als er die Möglichkeit hat, im Wege der Gesetzgebung die Arbeitsbedingungen des Unternehmens ÖBB einseitig zu regeln.

 

Bei den Schadensfällen ist zu unterscheiden:

Werden Kunden der ÖBB geschädigt (z. B.: verderbliche Ware wird zerstört, weil sie nicht befördert werden kann), kommt eine Haftung des Unternehmens aufgrund der Erfüllungsgehilfenhaftung in Betracht. Danach hat jeder seinen Vertragspartnern gegenüber für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen (Arbeitnehmer) wie für eigenes Verschulden zu haften. Vorfrage ist auch hier die Rechtswidrigkeit des Streiks sowie die Frage, ob die Arbeitnehmer in ihrer Gesamtheit ein Verschulden an der Arbeitsniederlegung treffen kann.

 

1 Politische Streiks sind jene, die sich nicht an die typischen sozialen Gegenspieler, sondern an ein Staatsorgan(Regierung/Parlament/Verwaltungsbehörde) richten, die darauf gerichtet sind, dass ein bestimmtes Verhalten gesetzt oder unterlassen wird z.B. Rücknahme einer angekündigten gesetzlichen Maßnahme.

Ein politischer Streik liegt auch vor, wenn die Streikforderung an ein Staatsorgan insofern Arbeitsbedingungen betrifft, als der Streik der Durchsetzung oder Verhinderung bestimmter arbeits- oder sozialrechtlicher Gesetze dient. Entscheidend ist, dass dieser Streik etwas durchsetzen will, was nicht Gegenstand kollektivvertraglicher oder individualarbeitsrechtlicher Vereinbarungen zwischen den bestreikten Arbeitgebern und den streikenden Arbeitnehmern ist .

 

Politische Streiks widersprechen wahrscheinlich auch den guten Sitten, weil sie die freie Willensbildung der Staatsorgane und das verfassungsgemäß vorgesehene Gesetzgebungssystem zu unterlaufen geeignet sind. Der die Sittenwidrigkeit auslösende rechtliche Unwert liegt auch darin, dass die bestreikten Arbeitgeber gar nicht in der Lage sind, das Streikziel zu erfüllen. Politische Streiks wären daher schadenersatzrechtlich rechtswidrig.

Die Ersatzansprüche für Vermögensschäden mittelbar geschädigter Dritter (das Bahnhofsgeschäft, das keine Umsätze mehr macht; der Produktionsbetrieb, der Ausfälle wegen Nichtanlieferung von Teilen oder wegen des Nichterscheinens von Arbeitnehmern erleidet), können nicht gegen die ÖBB, für die der Streik selbst „höhere Gewalt“ bedeutet, sondern nur gegen die Organisatoren des Streiks, also wohl gegen den ÖGB (2 ) geltend gemacht werden.

Sie sind zunächst ebenfalls von der Vorfrage abhängig, ob ein Streik als rechtswidrig bzw. gegen die guten Sitten verstoßend anzusehen ist. Bejahendenfalls stellt sich die weitere Frage, ob die Zurechnung dieser Schäden im Rahmen des so genannten Rechtswidrigkeitszusammenhanges möglich ist. Da bei der diesbezüglichen Beurteilung ein erheblicher Spielraum für die Rechtsprechung besteht, erscheint eine Prognose besonders schwierig.

Für Schäden der bestreikten Arbeitgeber (hier der ÖBB) haftet im Falle eines rechtswidrigen politischen Streiks vermutlich ebenfalls die ausrufende und durchführende Organisation.

 

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass Schadenersatzansprüche wegen des derzeitigen ÖBB-Streiks zwar durchaus nicht als von vornherein aussichtslos zu qualifizieren sind, jedoch ein extrem hohes Prozessrisiko besteht. Eine konkrete Einschätzung von Erfolgsaussichten wird jedenfalls nur bei sorgfältiger Betrachtung des jeweiligen Einzelfalles möglich sein.

 

2 Die Teilgewerkschaften haben keine Rechtspersönlichkeit. Dem Österreichischen Gewerkschaftsbund

ist das schädigende Verhalten seiner statutarischen Organe, der Machthaber und der Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen,

also der willensbildenden Funktionäre und der Einzelgewerkschaften zuzurechnen.

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