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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Fast zwanzig Tausend Jagdaufseher für ein kleines Land wie Österreich kommt mir sehr viel vor. Hoffentlich spielen die meisten von Ihnen Beamtenmikado und machen nicht Jagd auf unschuldige Biker.
Geschrieben
... wenn wir von 3,96 Mio. Hektar Wald ausgehen, dann ist jeder Aufsichtsjäger für ca. 200 Hektar zuständig (theoretisch) und das ist weit mehr als eine Eigenjagd - also viel Arbeit ... sind wir doch froh, dass es so ein dichtes Jagdaufsehernetz gibt ... man kann so den Sonntagsjägern besser auf die Finger schauen:zwinker:
Geschrieben
Jemand der so viel weiß wie du, dem ist aber sicher auch bekannt, dass auch ein Jäger mit Jagdaufseherprüfung sich im Fall des Falles ausweisen können muss. Einfach nur ein grünes Jopperl anhaben und behaupten man wäre wer weiß was, reicht nicht.

 

Außerdem würd mich interessieren, warum du deine Weisheiten nicht ganz einfach gleich im Jägerforum verbreitest, wo du (oder ihr) einfach unter Euch seid? Ich habe von dir noch kenen EINZIGES Posting betreffend Biken oder Radlfahren gelesen und behaupt jetzt mal..... du bist kein biker.

 

Als Biker würd ich mich auch nicht bezeichnen, aber ich denke mit dem RR komme ich auf eine hier im Forum durchschnittliche km Leistung … und schlussendlich ist dieses Forum ja auch für RR-Fahrer da.

 

Und da ich auch mittlerweile 16 Jahre aktiver Jäger bin lese ich auch in „Jagdthreads“ mit und schreib meine Weisheiten wenn hier aus meiner Sicht Halb.- oder Unwahrheiten verbreitet werden.

 

Statistiken würd ich mit Vorsicht genießen, die Praxis schaut so aus dass man mindestens 30% der „Jäger“ oder besser gesagt Personen mit Jagdkarte nie im Wald antreffen wird weil sie max. bei einer Gesellschaftsjagd teilnehmen und sonst nix.

z.b unser Revier … 9 Jäger … davon 5 die wirklich aktiv sind davon 3 beeidete Jagdaufseher

Geschrieben
....

 

Statistiken würd ich mit Vorsicht genießen, die Praxis schaut so aus dass man mindestens 30% der „Jäger“ oder besser gesagt Personen mit Jagdkarte nie im Wald antreffen wird weil sie max. bei einer Gesellschaftsjagd teilnehmen und sonst nix.

z.b unser Revier … 9 Jäger … davon 5 die wirklich aktiv sind davon 3 beeidete Jagdaufseher

 

selbst, wenn ich ein drittel der jagdkartenbesitzer abziehe, komme ich noch immer nur auf 25% jagdaufseher....;)

 

aber eigentlich egal.

 

was ich eher bedenklich finde ist die tatsache, dass es ehrenamtliche jagdaufseher (mit all ihren rechten) gibt.:(

 

das gehört mmn geändert. (das wäre wie ehrenamtliche polizisten:f:)

Geschrieben

was ich eher bedenklich finde ist die tatsache, dass es ehrenamtliche jagdaufseher (mit all ihren rechten) gibt.:(

das gehört mmn geändert. (das wäre wie ehrenamtliche polizisten:f:)

wer soll das zahlen?
Geschrieben
wer soll das zahlen?

 

die jäger. immerhin ist die jagd ein grosses geschäft (was letztlich der grund ist, warum man teilweise so rigoros gegen die mountainbiker blockiert).

 

durch eine professionalisierung würde man auch weniger aufseher brauchen.

 

aber ich bin kein insider.

mein thema ist die liberalisierung des wegerechts (zb nach bayrischem vorbild). dieses wird sich aber erst durchsetzen lassen, wenn die bestehenden, verkrusteten strukturen (ua auch die jägerschaft betreffend) aufgebrochen werden bzw die jagd den reichen und mächtigen in diesem lande keinen spass mehr macht.

Geschrieben

 

durch eine professionalisierung würde man auch weniger aufseher brauchen.

 

 

ehrenamtliche Jagdaufseher kenne ich nicht.

Grundsätzlich ist es so das jedes Jagdrevier mindestens einen Jagdaufseher braucht, es können aber auch Mehrere sein.

 

Profis = Förster od. Berufsjäger gibt es hauptsächlich in Revieren wo Abschüsse verkauft werden (an "Freizeitjäger").

Förster haben zwar normalerweise viel jagdliche Erfahrung, trotzdem heißt das nicht dass die weidgerechter handeln, da bei einem Revier mit Förster in erster Linie die Kassa stimmen muß.

 

im Großteil der österreichischen Jagdreviere würde sich ein Burufsjäger nicht finanzieren lassen.

Geschrieben
Profis = Förster od. Berufsjäger gibt es hauptsächlich in Revieren wo Abschüsse verkauft werden (an "Freizeitjäger").

Förster haben zwar normalerweise viel jagdliche Erfahrung, trotzdem heißt das nicht dass die weidgerechter handeln, da bei einem Revier mit Förster in erster Linie die Kassa stimmen muß.

im Großteil der österreichischen Jagdreviere würde sich ein Burufsjäger nicht finanzieren lassen.

 

zu den Profis vor Ort würde ich auch noch den Forstwart dazuzählen! ...dass die Kasse stimmen muss ist doch wohl klar, wenn der Besitzer in erster Linie von der Jagd leben muss ... bitte erörtere mir nicht weidgerechtes Handeln!

Geschrieben
…und wie sollen wir nun vernünftig miteinander umgehen? Es gibt uns MTBer und es gibt die Jägerschaft. Welche konstruktiven Vorstellungen gibt es auf der Seite der Jäger? Abhalten und vertreiben wird nicht die Lösung sein und das bayrische Modell kommt sicher auch bei uns!
Geschrieben
was sind die Inhalte?

 

kein modell, gesetz!!!

 

Beim Radfahren (Mountainbiking) auf Privatwegen in freier Natur ist Art. 23 Abs. 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes zu beachten. Danach ist das Radfahren (Mountainbiking) auf Privatwegen, z. B. land- und forstwirtschaftlichen Wegen, erlaubt, soweit sich diese dazu eignen. Ungeeignet sind sie u. a. , wenn ·

 

- durch die Befahrung mit Fahrrädern (Mountainbikes) eine nachhaltige Beeinträchtigung des Naturraumes nicht auszuschließen ist, ·

 

- Wege, die auch häufig von Wanderern benutzt werden, keine ausreichende Breite aufweisen.

 

Bei ausreichender Breite eines Weges ist eher gewährleistet, dass die Fußgänger (Wanderer) den ihnen nach Art. 23 Absatz 1 Satz 2 BayNatSchG gebührenden Vorrang auch tatsächlich gefahrlos wahrnehmen können. Die jeweils als geeignet anzusehende Breite der Wege richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, z.B. der Häufigkeit der Benutzung durch Fahrradfahrer (Mountainbiker) und Fußgänger (Wanderer), Beschaffenheit, Steigung, Kurven, Übersichtlichkeit. Der weit überwiegende Teil der land- und forstwirtschaftlichen Wege in Bayern erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen für das Fahrradfahren und steht damit zur Benutzung frei. Nach Art. 23 Abs. 4 BayNatSchG bleiben die Vorschriften des Straßen&endash; und Wegerechts (für öffentliche Straßen und Wege) sowie des Straßenverkehrsrechts unberührt.

 

Das Radfahren abseits der Wege ist nicht vom Recht erfasst, nach Art. 22 Abs. 1 und Art. 24 BayNatSchG alle Teile der freien Natur betreten zu dürfen, denn rechtlich gesehen ist das Befahren eine andere Nutzungsform als das Betreten. Nur auf geeigneten Wegen stellt das Bayerische Naturschutzgesetz das Betreten dem Befahren gleich. Das unbefugte Befahren ungeeigneter Wege und das unbefugte Querfeldeinfahren ist von daher verboten, und kann nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 2 und 3 BayNatSchG mit Geldbuße belegt werden. Ist das Fahrradfahren auf an sich geeigneten Wegen in der freien Natur in einem Gebiet mit den Belangen des übrigen Erholungsverkehrs unvereinbar oder führt es zur Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, können die Naturschutzbehörden es gemäß Art 26 BayNatSchG beschränken oder untersagen. Daneben kann das Fahrradfahren durch Schutzverordnungen gemäß Abschnitt III des BayNatSchG (z.B in Naturschutzgebieten) beschränkt werden. Überdurchschnittlicher Verkehr mit Fahrrädern kann auch durch entsprechende Lenkungsmaßnahmen (z. B. Hinweisschilder) beeinflusst werden.

Geschrieben

Viele österreichische WaldbesitzerInnen hätten sicher kein Problem damit, wenn man das private Forsstraßennetz für Biker öffnen würde ... Barrieren sind aber Haftungsfragen (z.B. bei Unfällen) oder wer für die Wegerhaltung aufkommen soll ...

 

Na was ist mit euch Biker - ihr könntet doch über facebook ein Volksbegehren (so wie das VB gegen generelles Rauchverbot in A) zu dieser Thematik starten, vielleicht habt ihr Glück:)

 

PS: bevor mir die Frage gestellt wird ...I'm a RR Fahrer:D

Geschrieben
kennst du keine oder gibt es keine? welchen status haben die nicht-hauptamtlichen? würd mich interessieren.

 

Jagdaufseher ist ein "Freizeitjäger" der glaube ich min 5 jahre eine Jagdkarte hat, die Jagdaufseherprüfung ablegt und von der Bezirksbehörde vereidigt wird.

 

Jeder Jagdaufseher hat gleiche Rechte und Pflichten, da gibt es keinen Unterschied.

Förster und Berufsjäger haben die Prüfung automatisch mit dem Abschluss der Schule.

Geschrieben
Viele österreichische WaldbesitzerInnen hätten sicher kein Problem damit, wenn man das private Forsstraßennetz für Biker öffnen würde ... Barrieren sind aber Haftungsfragen (z.B. bei Unfällen) oder wer für die Wegerhaltung aufkommen soll ...

 

Na was ist mit euch Biker - ihr könntet doch über facebook ein Volksbegehren (so wie das VB gegen generelles Rauchverbot in A) zu dieser Thematik starten, vielleicht habt ihr Glück:)

 

PS: bevor mir die Frage gestellt wird ...I'm a RR Fahrer:D

 

initiativen gab es schon genug. es gibt auch hier im forum den fred zu einer mtb bürgerinitiative bzw findet man im fred zur öffnung der forststrassen stellungnahmen der einzelnen politischen parteien.

 

das ganze schaut eher schlecht für uns biker aus, sodass man va in ostösterreich in vielen gegenden nicht umhin kommt, sich illegal in der natur zu bewegen bzw zu erholen, wenn man das böse fahrrad gegenüber dem guten wanderschuh bevorzugt.

 

letztlich scheitert es an einer kleinen, aber mächtigen jagdlobby, denn die oft in die diskussion geworfene rechtsunsicherheit für die wegehalter liesse sich durch einen einfachen gesetzespassus sofort vollständig beseitigen.

 

ps: sehr viele forststrassen in ö werden übrigens mit öffentlichen geldern errichtet (bufo) bzw. gefördert. (nach dem motto: mitzahlen ja, aber mitbenutzen verboten).

Geschrieben
Hauptberufliche Jagdaufseher gibt es nicht, wäre aber in meinen Augen durchaus denkmöglich, wenngleich ich mit nicht ganz vorstellen kann, wie jemand aus dieser Tätigkeit seinen Lebensunterhalt decken soll. Hauptberuflich = Berufsjäger und der ist ab einer bestimmten Reviergröße vorgeschrieben.
Geschrieben
initiativen gab es schon genug. es gibt auch hier im forum den fred zu einer mtb bürgerinitiative bzw findet man im fred zur öffnung der forststrassen stellungnahmen der einzelnen politischen parteien.

 

das ganze schaut eher schlecht für uns biker aus, sodass man va in ostösterreich in vielen gegenden nicht umhin kommt, sich illegal in der natur zu bewegen bzw zu erholen, wenn man das böse fahrrad gegenüber dem guten wanderschuh bevorzugt.

 

letztlich scheitert es an einer kleinen, aber mächtigen jagdlobby, denn die oft in die diskussion geworfene rechtsunsicherheit für die wegehalter liesse sich durch einen einfachen gesetzespassus sofort vollständig beseitigen.

 

ps: sehr viele forststrassen in ö werden übrigens mit öffentlichen geldern errichtet (bufo) bzw. gefördert. (nach dem motto: mitzahlen ja, aber mitbenutzen verboten).

hier im Forum bringt das überhaupt nichts da was zu starten ... breite Öffentlichkeit ist gefragt und facebook ist ein Mittel dazu ... politische Positionen - vergiss es .... 100.000 Stimmen auf facebook das bewirkt was ... guckst du: http://www.facebook.com/?ref=home#/group.php?gid=207474724730
Geschrieben
Hauptberufliche Jagdaufseher gibt es nicht, wäre aber in meinen Augen durchaus denkmöglich, wenngleich ich mit nicht ganz vorstellen kann, wie jemand aus dieser Tätigkeit seinen Lebensunterhalt decken soll. Hauptberuflich = Berufsjäger und der ist ab einer bestimmten Reviergröße vorgeschrieben.

 

ich kenn mich nicht mehr aus. in der mitteilung der statistik austria werden von den ca 18000 jagdaufsehern 800 als hauptamtlich verzeichnet....

Geschrieben
ich kenn mich nicht mehr aus. in der mitteilung der statistik austria werden von den ca 18000 jagdaufsehern 800 als hauptamtlich verzeichnet....

es gibt den Berufsjäger und den amtlich beeideten Jagdaufseher

 

Wer betreibt die Jagd hauptberuflich in A? Berufsjäger, Förster, Forstwirt, Forstwart

Geschrieben

14 Seiten Thread und leider noch immer keine Antwort auf die Frage ob irgendein Jagdmensch Biker überhaupt anhalten darf.

 

 

Die Öffnung der Wege wäre bei entsprechendem Willen auch überhaupt kein Problem. Alle Wege sind offen und die Nutzer handeln auf eigene Gefahr. Haftbar ist der Waldbesitzer nur wenn er vorsätzlich irgendwelche Gefahren herbeiführt. Dann noch ein paar Ausnahmeparagrafen für Waldarbeiten blabla und los kanns gehen. Macht nur keiner weil die Jäger eine mächtige Lobby haben, dazu braucht man sich nur anzusehen wer so am Jägerball herumläuft...

Geschrieben
ich kenn mich nicht mehr aus. in der mitteilung der statistik austria werden von den ca 18000 jagdaufsehern 800 als hauptamtlich verzeichnet....

 

 

Und wie viele Berufsjäger gibt es in AUT?

 

Juristisch spricht nicht's dagegen, einen Jagdaufseher als Arbeitnehmer anzustellen. Nur, wer tut das? Man wehrt sich mit Händen und Füßen gegen die Pflicht, einen Berufsjäger anstellen zu müssen, und dann gibt es in AUT 800 hauptamtliche (= hauptberuflich?) Jagdaufseher? Das ist schon merkwürdig und nicht schlüssig.

 

In Tiroler wirst Berufsjäger, wenn du einen 3-monatigen Kurs besucht hast. ;)

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