Zum Inhalt springen

Anhalterecht der Jäger?


Alpine
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Und im Fall der Fälle, kann ich immer noch schreien, rufen, Herzinfarkt bekommen, mich freundlich melden, mich unfreundlich melden, winken, lachen, heulen und hinfallen.

 

Pfeifen hast vergessen. :zwinker:

Ein ordentlicher scharfer Pfiff, im Fall der Fälle, um auf sich aufmerksam zu machen, hat bei mir bis jetzt noch immer am besten geholfen. :rofl:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um die Angelegenheit noch ein bisschen verwirrender zu machen, ein paar Wort zum Thema Ausweispflicht.

NEIN. In Österreich gibt es grundsätzlich für Österreicher keine Ausweispflicht! Allerdings für Fremde. Also Personen welche keine österreichischen Staatsangehörigen sind.

Allerdings ist jede angehaltene Person verpflichtet gegenüber einem zur Identitätsfestellung berechtigten Organ (Exekutive, Jagd- und/oder Fischereiaufsichtsorgan usw.) seine Identität bekannt zu geben. (Ob die Identitätsfeststellung zu Recht oder Unrecht erfolgt ist zu diesem Zeitpunkt übrigens absolut unerheblich! Beschweren kann man sich nachher *gggg*)

In grauer Vorzeit, also als die berechtigten Organe noch kein Funkgerät oder Handy bei sich hatten (Ja. Diese Zeit gab es tatsächlich auch einmal), war eine Identitätsfeststellung schon relativ schwierig und, sofern die angehaltene Person keinen Ausweis bei sich hatte, kam es schon relativ oft vor, dass das ganze auf einem Gendarmerie - oder Polizeiwachzimmer endete.

In der Jetztzeit wird die Identität bei nichtvorhandensein eines Ausweises (oder ähnlichem) mit einem Anruf bei der zuständigen Polizeiinspektion innerhalb von maximal 5 Minuten erledigt sein. Die Feststellung erfolgt z.B. durch die Überprüfung der Meldeamtdaten (Name(n), Vorname(n), Geburtsdatum, Elternvornamen, Wohnort ec.)

Ob es klug ist sich zu sträuben seine Identdität bekanntzugeben überlasse ich selbverständlich jedem Einzelnen. *ggggg*

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, jetzt hab ich die wichtigsten, uns betreffenden Passagen aus dem Forstgesetz rausgesucht.

Also, im Forstgesetz steht:

 

§ 33. (1) Jedermann darf, ..., Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.

(3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig.

(6) Die Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen des Abs. 3 darf von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes wahrgenommen werden.

 

§ 34

(5) Wald, der von der Benützung zu Erholungszwecken ausgenommen wird, ist ... zu kennzeichnen.

 

(6) Die Kennzeichnung gemäß Abs. 5 ist mittels Hinweistafeln an jenen Stellen, wo öffentliche Straßen und Wege, markierte Wege, Güterwege und Forststraßen sowie markierte Schirouten, -pisten und -loipen in die zu kennzeichnende gesperrte Fläche führen oder an diese unmittelbar angrenzen, anzubringen.

 

§ 174

(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht ferner, wer ...

b)unbefugt im Walde

1.eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße befährt, Fahrzeuge abstellt, Tore oder Schranken von Einfriedungen nicht wieder schließt oder neue Steige bildet,

 

(6) Forstschutzorgane und Organe des forsttechnischen Dienstes der Behörden zählen zu jenen Organen, die gemäß § 50 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 zu Organstrafverfügungen ermächtigt werden können.

 

 

Also, bin zwar keine Juristin, aber ich kann im Forstgesetz nichts von Jägern lesen. Aber vor Forstschutzorgane und Organe des forsttechnischen Dienstes muß man sich in acht nehmen.

Ich denke, das Forstgesetz gilt für jeden Wald, egal wem er gehört.

 

 

Pkt. "befahren":

§ 52 lit a Ziffer 1 StVO „Allgemeines Fahrverbot“:

Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten ist; das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt.

(war aber dort nicht angebracht)

 

 

... und jetzt geht ich radln.

LG Alpine

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Also, bin zwar keine Juristin, aber ich kann im Forstgesetz nichts von Jägern lesen. Aber vor Forstschutzorgane und Organe des forsttechnischen Dienstes muß man sich in acht nehmen.

Ich denke, das Forstgesetz gilt für jeden Wald, egal wem er gehört.

 

... und jetzt geht ich radln.

LG Alpine

 

Tja ... da hast du was gefunden mit Leuten die den MTBlern das Leben schwer machen können. ;) Das "Jagdaufsichts Organ" ist aber im Jagdgesetz angeführt.

Also muß man nach dem entsprechenden Landesgesetzblatt (Jagdgesetz ist Ländersache) suchen. Ich habe auf die Schnelle das Bgld. Landesgesetzblatt gefunden.

Den § 80 des Burgenländischen Jagdgesetzes über die "Stellung und Befugnisse der Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher" hier einzufügen erspare ich aber dir, euch und mir.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, ich habs auch gelesen, und werde es doch zur Vermeidung von Spekulationen doch kurz zitieren:

"Jagdaufseher (§ 65) sind verpflichtet, die Beachtung der jagdrechtlichen Bestimmungen zu überwachen und wahrgenommene Übertretungen der Bezirksverwaltungsbehörde zur Kenntnis zu bringen. "

 

uns MTB betrifft das nur wer

"ein gesperrtes Jagdgebiet betritt oder dieses nach Aufforderung nicht unverzüglich verläßt"

 

 

Ich persönich glaube, daß den Jägern wesentlich weniger "zusteht", als sie uns vor Ort weismachen wollen, setze aber als ersters ebenfalls auf freundliche Kommunikation (eh klar).

 

... jetzt geh ich aber wirklich radln.

LG Alpine

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

uns MTB betrifft das nur wer

"ein gesperrtes Jagdgebiet betritt oder dieses nach Aufforderung nicht unverzüglich verläßt"

 

das stimmt nicht, wenn du mit dem MTB im Wald unterwegs bist ist der Jagdaufseher zuständig.

 

...du kannst dich aber auch bei der Bezirkshauptmannschaft beim Bezirksförster erkundigen, der hat Amtsstunden und der erklärt solche Sachen gerne ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn man sich in Wäldern gesittet benimmt, wird keiner was dagegen haben. Klar wenn man nur gesperrte Wege befährt und glaubt man ist Superman, na dann wunderts mich nicht. Hatte noch nie Probleme mit Jägern, Förstern, etc.

 

Sollte sich bei uns im Wald ein Radler verirren, wird normal gegrüßt. Verhält er sich wie ein Irrer halt ich ihn auch auf und frag ihm was das soll.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielleicht sollte man mal über eine Kennzeichenpflicht für Radfahren nachdenken, würde die Indentifizierung manches Bikecowboys erleichtern!

 

Hatten wir ja schon mal *ggg* http://members.a1.net/vdpoe/kzg/wago57.html und würde ich persönlich, abgesehen von dem enormen Verwaltungsaufwand und der damit verbundenen Kosten, nicht wollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ach was, totreden lassen und gegenargumentieren ...

 

heute hat uns einer sinngemäß was von Besitzstörungsklage erzählt (da hatta Recht),

aber auch von "Rad wegnehmen und das kann dann am Posten gegen Entgelt abgeholt werden"...

... ganz ehrlich: KEINE CHANCE DAFÜR!!

Hätte noch nie von sowas gehört, aber den will ich sehn, der das versucht!

Nach "jetzt geben Sie mir Ihr Rad" gibts nur mehr die Antwort "keine Chance" und das Gespräch ist beendet.

:mad:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ach was, totreden lassen und gegenargumentieren ...

 

heute hat uns einer sinngemäß was von Besitzstörungsklage erzählt (da hatta Recht),

aber auch von "Rad wegnehmen und das kann dann am Posten gegen Entgelt abgeholt werden"...

... ganz ehrlich: KEINE CHANCE DAFÜR!!

Hätte noch nie von sowas gehört, aber den will ich sehn, der das versucht!

Nach "jetzt geben Sie mir Ihr Rad" gibts nur mehr die Antwort "keine Chance" und das Gespräch ist beendet.

:mad:

 

"geben sie mir ihr rad!" find ich lustig...:D:rofl: ich glaub ich hätt mir ein lachen nicht verkneifen können (auch wenn es taktisch unklug gewesen wäre).

 

zwei dinge würden mich interessieren und die antworten hätte ich gern von juristen:

 

1. mmn hat das jagdrecht/der jäger mit der blossen tatsache des befahrens einer forststrasse mit einem mtb genau GARNIX zu tun. stimmt das?

 

2. ist schon irgendwo in ö einmal TATSÄCHLICH eine besitzstörungsklage gegen einen mtbiker eingebracht worden? und wenn ja, wie wurde die besitzstörung argumentiert? (ist das nicht eher eine verwaltungsübertretung?)

 

thx!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

2. ist schon irgendwo in ö einmal TATSÄCHLICH eine besitzstörungsklage gegen einen mtbiker eingebracht worden? und wenn ja, wie wurde die besitzstörung argumentiert? (ist das nicht eher eine verwaltungsübertretung?)

 

thx!

 

ja, hats gegeben.

in irgendeinem westlichen bundesland vor einigen jahren schon. genaueres weiss ich leider nicht mehr.

lediglich dass der beklagte biker den prozess verloren hat und zu einer beträchtlichen summe geldes zu zahlen verurteilt wurde.

es war noch zu schilling-zeiten und der betrag war in der zweiten hälfte einer vierstelligen summe.

ist damals eh durch div. zeitungen gegeistert.

 

es kommt halt immer drauf an wo das passiert.

wenns im gebiet der bundesforste geschieht dann hat man ausser mit zores durch die jägerschaft mit keinen weiteren kalamitäten zu rechnen. zumindest bis dato.

aber der damalige vorfall passierte in einem privat-gebiet, das halt einem bsonders hantigen gehörte.

 

ich weiss z.b. dass innerhalb eines gewissen teils der traisen (fluss) im bereich von lilienfeld das fischereirecht einem anwalt aus st. pölten gehört (= finanzstark und rechtlich versiert). dort erzählen die einheimischen, dass sich niemand traut ohne gültiger fischereikarte auch nur eine kaulquappe aus dem fluss zu fangen.

der zeigt jeden an und bisher hat noch jeder zahlen müssen.

(offensichtlich hat er zuträger, der oasch).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

zumindest hams eins oben ...

 

Beleuchtung in Dämmerung und Nacht MUSS sein, was dann für mich wiederum die Aussage, dass man bei Einbruch der Nacht mitn Radl nix mehr im Wald verloren hat, ziemlich sinnlos erscheinen lässt.

 

Was das Thema Katzenaugen angeht: Die sehen zum Kotzen aus. Aber echt. Ich glaub das letzte was jemand, der sich um 2 - 3000 Euro ein MTB kauft, will, is dass er sich so ein hässliches Zeugs raufhängt.

Deswegen hat irgendein ganz toller und gscheiter Mensch so Speichenreflektoren erfunden, die nicht so billig ausschaun und dafür aber schön teuer (relativ) sind :rolleyes:

 

 

Zum Thema Klingel: Da hab ich mei Vorderbremse :D die is trocken auch laut genug und nass verweise ich auf das Zitat eines Fußgängers protzmitten am Radlweg: "DU VOITROTTL. Des is so laut dass an de Schuach ausziagt!!!!" :holy:

 

Und im Fall der Fälle, kann ich immer noch schreien, rufen, Herzinfarkt bekommen, mich freundlich melden, mich unfreundlich melden, winken, lachen, heulen und hinfallen.

 

 

Zum Thema Anhalten und Ausweis herzeigen: Im Rucksack wird doch IMMER jeder a Geldbörsl mithaben, wo irgendeine Art Ausweis drinnen ist. Und wenns nur der Lutscherausweis vom Zuckerlgschäft is.

Wenn man keinen Rucksack mithat, ist man, denk ich mal, sowieso nie dort wo a Jäger rumgschafteln könnte, weil man:

a. kein Handy mithat

b. des dämlich wär (meine Meinung)

c. man im Fall von an Platten wenig bis nix zum reparieren mithat was

d. dazu führt dass man zu Fuß heimlatschen kann (weil siehe a) und

e. isses dämlich

 

Also kein Grund KEINEN Ausweis mitzuführen.

 

Wenn man den Jäger der einen aufhält gleich anflegelt und blöd anmotzt sollte man sich nicht wundern, wenn der Jäger das selbe macht, bzw nicht damit aufhört.

 

Ich stimme dir zur 96% zu.

 

Wenn du mit Katzenaugen nur die Speichenstrahler meinst, ich habe solche, aber nicht die runden, sondern die schmalen, länglichen, die auch aerodynamisch geformt sind (vom BikeStore geschenkt bekommen, Produktauflistung könnte ich nicht finden), und ich persönlich finde sie nicht hässlich. Ich fahre aber auch kein MTB um > 2.000 € wessen Ästhetik dadurch beeinträchtigt wäre.

 

Deine vorgeschlagenen Radspeichenreflektoren :

 

http://img710.imageshack.us/img710/7574/radspeichenreflektoren.jpg

 

sind eine interessante Möglichkeit. Bewegen sie sich frei auf die Speichen?

 

* * * * *

 

Was Rückstrahler betrifft, manchmal auch Katzenaugen genannt, sie haben schon deswegen kein Platz am Rad, weil einige sehr leuchtstarke und sehr kleine Rückleuchten gibt, z.B.

SIGMA CUBERIDER Rubber Touch :

 

http://img710.imageshack.us/img710/8548/cuberider.jpg

 

38 x 38 x 30 mm, ca. 50 Gramm schwer, 220° Sichtwinkelstrahlung und die Batterien halten ewig.

 

* * * * *

 

Bitte sage uns welches Klingel du hast und vom wo!? Danke sehr!

 

* * * * *

 

Aber man wird ja fast niemals von einem Forstaufsichtsorgan aufgehalten, weil das Fahrrad nicht den StVO entspricht, sondern weil man dort fährt.

 

Es ist auch interessant dass in mache Bestimmungen das Fahrrad als Fahrzeug und das fahren damit als "Fahren im Sinne des Gesetzes" gilt, in manche andere wiederum nicht.

 

Wie einige sehr vernünftig hier schon geschrieben haben, man soll immer wissen auf wesen Grundbesitz fährt und was man von ihm erwarten kann und unter welche Umstände: Jagdsaison, Wildschutzsaison &c. Land das niemanden gehört, gibt es nicht!

 

Wenn man rücksichtslos und aggressiv fährt, bekommt man überall Probleme. Man soll sich in die Haut anderen versetzen können, die auch Waldwege benutzen wollen ohne um ihr Leib und Leben fürchten zu müssen.

 

* * * * *

 

Ich habe immer Personalausweis, Bankomat-, Kreditkarte, E-Card, Bargeld, Handy + Reserveakku, Pumpe, Reifenschlauch & Werkzeug mit, um mich sicherer zu fühlen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

sind eine interessante Möglichkeit. Bewegen sie sich frei auf die Speichen?

 

Wie auf der Packung steht: fester Halt ;) sind zum raufklipsen.

 

Bitte sage uns welches Klingel du hast und vom wo!? Danke

 

Wie ich geschrieben hab, ich hab keine Klingel, weils noch nie notwendig war. Meine Vorderbremse meldet sich eh immer :D

 

 

Was das Thema betrifft, ich hab noch nie Probleme mit Jägern/Förstern/Waldbesitzern gehabt. Vor allem nicht, wenn man immer freundlich bleibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

2. ist schon irgendwo in ö einmal TATSÄCHLICH eine besitzstörungsklage gegen einen mtbiker eingebracht worden? und wenn ja, wie wurde die besitzstörung argumentiert? (ist das nicht eher eine verwaltungsübertretung?)

 

Das gab es nichtnur in einem westlichen Bundesland. Derartige Fälle sind mir auch aus Niederösterreich bekannt, wo durch adelige- und kirchliche Gutsverwaltungen Mountainbiker wegen Besitzstörung belangt wurden.

 

Ein Fall hat in einem Vergleich geendet, dessen Höhe mir nicht bekannt ist, beim anderen Fall hat der Biker - ebenfalls - den Kürzeren gezogen und einige 100 Euro Strafe gezahlt.

 

Ist - wie schon so oft ausgeführt - kein Kavaliersdelikt mit Bagatell-Strafen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Christwo, "Höflichkeit ist die höchste Form der Varachtung" war schon immer einer meiner Lieblingszitate.

 

Wenn man mit äußerste Höflichkeit, Sachlichkeit und Freundlichkeit einem Forstaufsichtsorgan begegnet, hat man die besten Chancen einer Strafe oder sogar einer Klage zu entgehen und unter Umstände kann man sogar ein Freund gewinnen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das gab es nichtnur in einem westlichen Bundesland. Derartige Fälle sind mir auch aus Niederösterreich bekannt, wo durch adelige- und kirchliche Gutsverwaltungen Mountainbiker wegen Besitzstörung belangt wurden.

 

Ein Fall hat in einem Vergleich geendet, dessen Höhe mir nicht bekannt ist, beim anderen Fall hat der Biker - ebenfalls - den Kürzeren gezogen und einige 100 Euro Strafe gezahlt.

 

Ist - wie schon so oft ausgeführt - kein Kavaliersdelikt mit Bagatell-Strafen.

 

hab gerade das hier gefunden - da gehts auch um jagd und mtb, interessant und irgendwie erschreckend (offenbar ist der höchstrichter selbst jäger - die argumentation ist ja teilweise haarsträubend):

 

http://nyx.at/bikeboard/Board/showpost.php?p=1372250&postcount=44

 

ad besitzstörung: dürfte sich tatsächlich um eine solche handeln :(

hab mir gerade die entsprechenden gesetze angesehen und meinem laienhaften verständnis nach siehts schlecht aus für uns biker :mad:

einzige chance falls wirklich klage eingebracht wird: der kläger muss den beweis erbringen. das ist das schlupfloch.;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Damit kein falsches Bils entsteht:

Ich bin diese - extrem steile - Forststrasse ganz "gesittet" raufgefahren, hab also z.B. auf das Blockieren der Hinterbremse während dieser steilen Auffahrt, verzichtet. (was ich übrigens generell bewusst versuche, zu vermeiden).

Ich fahre auch nicht "absichtlich" durch "verbotenes Gebiet, also ich schau nicht extra darauf, daß ich nur auf zweifelhaften Wegen unterwegs bin. Ich fahre auch nur auf Forststraßen und Wanderwegen, also nicht querfeldein.

Ich bremse bei Fussgängern und grüße sie freundlich, und bin auch dem Wald- und Jagdpersonal gegenüber freundlich.

Außerdem hat mein Rad sogar rote und weiße Reflektorpickerl, eine kleine Klingel wird in den nächsten Tagen montiert, da es für die Wanderer angenehmer ist, wenn man nicht aus dem "Nichts" auftaucht.

Ich bin also ganz sicher kein Rowdie, Cowboy, usw., sowie - ich nehm einmal an, die meisten, die sich hier im Board aufhalten.

 

Aber ich möchte gerne meine Rechte und Pflichten kennen, und die Konsequenzen, eines Übertritts.

 

Pkt: Besitzstörungsklage: ein Freund von mir war auf einer Forststrasse unterwegs und wurde von Besitzer angezeigt. Und zwar nicht wegen Besitzstörung, sondern der Besitzer hat sein KFZ Kennzeichen notiert, und er bekam dann eine Anzeige wg. unerlaubten Befahren - mit KFZ!

 

Frage: scheinbar gelten best. Vorraussetzungen, eine Besitzstörungsklage einzubringen (Einzäunen, Makieren,...)

sonst hätte er bestimmt eine solche bekommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

1) Ich fahre auch nicht "absichtlich" durch "verbotenes Gebiet, also ich schau nicht extra darauf, daß ich nur auf zweifelhaften Wegen unterwegs bin. Ich fahre auch nur auf Forststraßen und Wanderwegen, also nicht querfeldein.

 

2) Ich bremse bei Fussgängern und grüße sie freundlich, und bin auch dem Wald- und Jagdpersonal gegenüber freundlich.

 

3)Außerdem hat mein Rad sogar rote und weiße Reflektorpickerl, eine kleine Klingel wird in den nächsten Tagen montiert, da es für die Wanderer angenehmer ist, wenn man nicht aus dem "Nichts" auftaucht.

 

4) Ich bin also ganz sicher kein Rowdie, Cowboy, usw., sowie - ich nehm einmal an, die meisten, die sich hier im Board aufhalten.

 

5) Aber ich möchte gerne meine Rechte und Pflichten kennen, und die Konsequenzen, eines Übertritts.

 

6) Pkt: Besitzstörungsklage: ein Freund von mir war auf einer Forststrasse unterwegs und wurde von Besitzer angezeigt. Und zwar nicht wegen Besitzstörung, sondern der Besitzer hat sein KFZ Kennzeichen notiert, und er bekam dann eine Anzeige wg. unerlaubten Befahren - mit KFZ!

 

7) Frage: scheinbar gelten best. Vorraussetzungen, eine Besitzstörungsklage einzubringen (Einzäunen, Makieren,...)

sonst hätte er bestimmt eine solche bekommen.

 

ad1) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ob du es absichtlich oder unabsichtlich getan hast, hat maximal eine Auswirkung auf das Strafmaß, aber die Tat hast du begangen.

 

ad2) Das ist sehr löblich und wird dir aus vielen, unangenehmen Situationen helfen, nutzt aber nix, wenn du einen Sauschädel erwischt.

 

ad3) Das ist auch sehr löblich, hat aber maximal auf das Strafmaß Auswirkungen ;)

 

ad4) Das tu ma jetzt mal nicht verallgemeinern :D

 

ad5) Über die möglichen Konsequenzen und deren Grundlagen haben wir ja jetzt schon ausgiebig diskutiert, denke ich.

 

ad6) Unerlaubtes Befahren mit KFZ ist Besitzstörung. Ist eben "nur" angezeigt, und im Sinne einer Verwaltungsübertretung geahndet worden. Wenns vors Zivilgericht geht, schauts anders aus.

 

ad7) Geh einfach davon aus, dass überall dort zu fahren, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist, es verboten ist. Überall in den Wald Schilder mit "Böser Biker - hier nix fahren" aufzustellen, hat kaum Wirkung und wird dem optischen Eindruck im Wald nicht allzu zuträglich sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Damit kein falsches Bils entsteht:

Ich bin diese - extrem steile - Forststrasse ganz "gesittet" raufgefahren, hab also z.B. auf das Blockieren der Hinterbremse während dieser steilen Auffahrt, verzichtet. (was ich übrigens generell bewusst versuche, zu vermeiden).

Ich fahre auch nicht "absichtlich" durch "verbotenes Gebiet, also ich schau nicht extra darauf, daß ich nur auf zweifelhaften Wegen unterwegs bin. Ich fahre auch nur auf Forststraßen und Wanderwegen, also nicht querfeldein.

Ich bremse bei Fussgängern und grüße sie freundlich, und bin auch dem Wald- und Jagdpersonal gegenüber freundlich.

Außerdem hat mein Rad sogar rote und weiße Reflektorpickerl, eine kleine Klingel wird in den nächsten Tagen montiert, da es für die Wanderer angenehmer ist, wenn man nicht aus dem "Nichts" auftaucht.

Ich bin also ganz sicher kein Rowdie, Cowboy, usw., sowie - ich nehm einmal an, die meisten, die sich hier im Board aufhalten.

 

Aber ich möchte gerne meine Rechte und Pflichten kennen, und die Konsequenzen, eines Übertritts.

 

Pkt: Besitzstörungsklage: ein Freund von mir war auf einer Forststrasse unterwegs und wurde von Besitzer angezeigt. Und zwar nicht wegen Besitzstörung, sondern der Besitzer hat sein KFZ Kennzeichen notiert, und er bekam dann eine Anzeige wg. unerlaubten Befahren - mit KFZ!

 

Frage: scheinbar gelten best. Vorraussetzungen, eine Besitzstörungsklage einzubringen (Einzäunen, Makieren,...)

sonst hätte er bestimmt eine solche bekommen.

 

nein. es entsteht kein falsches bild. genauso wie du mache ich es auch - stets ein friedliches auskommen mit der natur und allen lebewesen darin versuchen, also auch mit grünröcken. das ändert aber nichts daran, dass es abseits der offiziellen strecken illegal ist.

 

klingel halte ich für entbehrlich - an wanderer rollt man langsam heran und macht sich durch einen freundlichen gruss bemerkbar.

das klingeln (eines rechtbrechers) wird mmn eher als aggression empfunden. auf öffentlichen strassen ist die klingel oä natürlich vorgeschrieben.

 

ad besitzstörung: die frage ist eben inwiefern durch das illegale befahren mit einem fahrrad der besitz gestört wird. bei einem widerrechtlich abgestellten pkw auf einem privatparkplatz oder dem betreten eines privatgrundstückes ist die sache klar. im wald darf ich mich allerdings aufhalten, ich darf dort auch ein fahrrad schieben, fahren ist allerdings in dem moment verboten, in dem es erkennbar ist (schranken, verbotsschild....). ich fürchte allerdings wie gesagt, dass das mit der besitzstörung schon zutrifft.

wär halt schön die meinung eines juristen dazu zu hören.

 

ps: das oben angeführte ogh urteil trifft ja auf die von dir geschilderte situation ganz gut zu.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...] Ich bin also ganz sicher kein Rowdie, Cowboy, usw., sowie - ich nehm einmal an, die meisten, die sich hier im Board aufhalten. [...]

 

Den ersten Teil lasse ich wegen der Unschuldsvermutung gelten.

 

Den zweiten Teil zweifele ich sehr ernsthaft an. Meine Schätzung nach sind die meisten hier gebildete, wohl erzogene und gut betuchte Leute, und keine Rowdies. Die sind eher im Fußballmillieu anzutreffen und nicht im Radsport.

 

* * * * *

 

Eine Besitzstörungsklage kann auch gegen Fußgänger eingebracht werden. Unter Umstände auch gegen ein Besitzer eines Tieres.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Den ersten Teil lasse ich wegen der Unschuldsvermutung gelten.

 

Den zweiten Teil zweifele ich sehr ernsthaft an. Meine Schätzung nach sind die meisten hier gebildete, wohl erzogene und gut betuchte Leute, und keine Rowdies. Die sind eher im Fußballmillieu anzutreffen und nicht im Radsport.

 

* * * * *

 

Eine Besitzstörungsklage kann auch gegen Fußgänger eingebracht werden. Unter Umstände auch gegen ein Besitzer eines Tieres.

 

Ich bin überzeugt, dass "Alpine" für sich sprechen (schreiben) kann, aber bei dem zitierten zweiten Teil dürfte es sich um ein Mißverständnis handeln (ja, ja die Interpunktion führt oft zu Mißverständnissen *gggg*).

"Alpine" meinte meiner Meinung nach, dass die meisten hier im Board ebenfalls keine Rowdies, Cowboy ec. sind. So wie sie eben auch.

 

Zur Besitzstörung:

Guckt mal hier http://www.mag-kofler.at/start.php4?m1id=5&m2id=24&m3id=22

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das gab es nichtnur in einem westlichen Bundesland. Derartige Fälle sind mir auch aus Niederösterreich bekannt, wo durch adelige- und kirchliche Gutsverwaltungen Mountainbiker wegen Besitzstörung belangt wurden.

 

Ein Fall hat in einem Vergleich geendet, dessen Höhe mir nicht bekannt ist, beim anderen Fall hat der Biker - ebenfalls - den Kürzeren gezogen und einige 100 Euro Strafe gezahlt.

 

Ist - wie schon so oft ausgeführt - kein Kavaliersdelikt mit Bagatell-Strafen.

 

 

 

 

Stimmt, Bezirk Lillienfeld dürfte da arg sein, habe diesen Fred vom Cannondaler wieder gefunden:

 

 

http://nyx.at/bikeboard/Board/Biker-kommst-Du-nach-Lilienfeld-th37198

 

 

 

Und da gehts scheinbar um ordentlich Kohle!!!:s:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...