richirich0 Geschrieben 23. Januar 2010 Geschrieben 23. Januar 2010 Streitfall: Ich bin gestern von 23.00 bis 5.00uhr auf der Bushaltestelle gestanden, weil ich dachte um diese Zeit fährt eh kein Bus mehr. Was ich nicht wusste (steht auch nirgends an der Bhs) das um 1 Uhr ein Discobus fährt, und bekam natürlich einen Strafzettel. Gibts da eine Regel (Gesetz) ab wann eine Bhs als betrieben gilt? Kanns ja nicht sein weil 1mal in der Nacht ein Bus fährt der nicht mal angeschrieben ist, dan gleich Strafzettel auszuteilen. Gruß Richard Zitieren
bigair Geschrieben 23. Januar 2010 Geschrieben 23. Januar 2010 http://www.oeamtc.at/a1097603/ ist halt die frage ob dieser discobus ein öffentlicher war oder nicht. ich würd einfach mal einen einspruch machen. Zitieren
noc Geschrieben 23. Januar 2010 Geschrieben 23. Januar 2010 § 24 Abs 1 lit e StVO: (1) Das Halten und das Parken ist verboten: ... e) im Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels, das ist - sofern sich aus Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt - der Bereich innerhalb von 15 m vor und nach den Haltestellentafeln, während der Betriebszeiten des Massenbeförderungsmittels, ... Zitieren
rookie2006 Geschrieben 25. Januar 2010 Geschrieben 25. Januar 2010 unabhänig dazu glaub ich auch nicht, dass es nur von 23:00 - 05:00 uhr war. von daher einfach das nächste mal einen anderen parkplatz nehmen, und ab sofort weisst du, dass auch discobusse verkehren. Zitieren
richirich0 Geschrieben 25. Januar 2010 Autor Geschrieben 25. Januar 2010 glaub was du willst, aber eigentlich ist es eh egal, weil am strafzettel steht auch von 23.50-00.10:s: Zitieren
üawhr Geschrieben 25. Januar 2010 Geschrieben 25. Januar 2010 Ich bin gestern von 23.00 bis 5.00uhr auf der Bushaltestelle gestanden Also so lang würd ich nie auf einen Bus warten. Ist Dir das nicht komisch vorgekommen, dass da keiner daherkommt? :devil: Zitieren
-philipp- Geschrieben 25. Januar 2010 Geschrieben 25. Januar 2010 Also so lang würd ich nie auf einen Bus warten. Ist Dir das nicht komisch vorgekommen, dass da keiner daherkommt? :devil: Das wird ihm sicher weiterhelfen. Glaub nicht, dass du viel machen kannst. Wennst Einspruch erhebst wird's nur teurer und zahlen wirst sicher müssen. Zitieren
noc Geschrieben 25. Januar 2010 Geschrieben 25. Januar 2010 Ich würde auf jeden Fall einen Einspruch erheben, sofern aus der Tafel der Bushaltestelle tatsächlich nicht erkennbar war, dass dort "außerhalb der Betriebszeiten" ein öffentliches Massenbeförderungsmittel verkehrt. Du leitest damit ein Verfahren ein und wirst dann höchstwahrscheinlich einen entsprechenden Bescheid erhalten in dem eine Strafe verhängt wird oder das Verfahren eingestellt wird. Zitieren
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