Bike_R Geschrieben 25. März 2010 Geschrieben 25. März 2010 Hallo, Wenn ich für ein paar Monate (weniger als 6) jemanden als freien Dienstnehmer anstellen möchte (oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze), mit welchen Kosten muss ich dann rechnen? Lt. AK sind die Kosten ähnlich die eines fix-Angestellten. Gibt es hierfür vielleich einen OnlineRechner? Im konkreten Fall hätte ich eine Summe xxxx die ich pro Monat ausgeben kann, und jetzt möchte ich wissen, was der Arbeitnehmer netto bekommen wird (bzw. was ich ihm brutto zahlen kann). Alternativ könnte ich auch die xxxx als Werkvertrag auszahlen. Ist das vielleicht für den Arbeitnehmer steuerlich sinnvoller (es ist davon auszugehen, dass das jährliche Einkommen inkl. dem Werkvertrag über 11000€ sein wird)? Danke und Grüße, Zitieren
GrazerTourer Geschrieben 26. März 2010 Geschrieben 26. März 2010 http://www.bmf.gv.at/service/Anwend/Steuerberech/Nebenkosten/Lohnnebenkostenberechnung.htm Zitieren
Tyrolens Geschrieben 26. März 2010 Geschrieben 26. März 2010 Werkvertragsnehmer = Selbständig Freier Dienstnehmer = Selbständig Steuer- und sozialversicherungsrechtlich ist das für dich Einerlei. Zitieren
Blomma Geschrieben 26. März 2010 Geschrieben 26. März 2010 https://www.bmf.gv.at/Steuern/Berechnungsprogramme/_start.htm sämtliche online-berechnungsprogramme des BMF Zitieren
Kuglblitz Geschrieben 26. März 2010 Geschrieben 26. März 2010 Werkvertragsnehmer = Selbständig Freier Dienstnehmer = Selbständig Steuer- und sozialversicherungsrechtlich ist das für dich Einerlei. Steuerlich ja, sozialversicherungsrechtlich nein. Werkvertragsnehmer sind wie fremde Firmen zu behandeln. Freie Dienstnehmer sind zwar selbständig, müssen vom AG aber versichert werden. AK- oder WK-Seiten durchforsten. Da steht alles drin. Zitieren
Blomma Geschrieben 26. März 2010 Geschrieben 26. März 2010 anderer thread zum thema mit vielen links: http://nyx.at/bikeboard/Board/showthread.php?t=117963&highlight=werkvertrag Zitieren
Tyrolens Geschrieben 26. März 2010 Geschrieben 26. März 2010 Steuerlich ja, sozialversicherungsrechtlich nein. Werkvertragsnehmer sind wie fremde Firmen zu behandeln. Freie Dienstnehmer sind zwar selbständig, müssen vom AG aber versichert werden. Stimmt. Zitieren
Fl0 Geschrieben 26. März 2010 Geschrieben 26. März 2010 freie dienstnähmer sind nach ASVG versichert. soweit ich informiert bin unterscheidet das ASVG nur zwischen ANgestellten und Arbeitern bei den Beiträgen nicht aber ob freier DN oder nicht. Zitieren
Tyrolens Geschrieben 26. März 2010 Geschrieben 26. März 2010 da wird schon noch mehr differenziert, aber in diesem Fall ist hauptsächlich relevant, dass es eben einen DG und einen DN Anteil gibt. DN = 13,8% und DG = 17,4%, wenn ich es recht im Kopf habe. Arbeitsrechtlich wird es wieder interessant, freie DN bekommen keinen 13. und 14. udgl, oder? Zitieren
Bike_R Geschrieben 27. März 2010 Autor Geschrieben 27. März 2010 Danke für Eure Infos. Der Sozialversicherungsabgabenunterschied zw. freier Dienstnehmer und Werkvertrag ist wirklich beachtlich. Beim freien Dienstnehmer kommt man auf fast 40% wegen dem Dienstgeberanteil, beim Werkvertrag liegt die Abgabe bei unter 30% (allerdings ohne Arbeitslosenversicherung und Abfindungsbeitrag). Zitieren
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