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Geschrieben

Hi,

 

habt ihr in der Kronen Zeitung gestern oder vorgestern im Sportteil den Bericht über die Fahrradverordnung gelesen? Es soll jetzt angeblich doch auch das MTB bedacht werden --> bei gutem Wetter, Sichtbarkeit,... soll man auch mit dem MTB ohne Katzenaugen, Rückstrahler usw. fahren dürfen. Beim verkauf dieser Räder muß aber vom Verkäufer darauf hingewiesen werden.

Obwohl sehr viele Worte dazu abgedruckt waren steht nix wirklich konkretes drinnen wie z.B. ein Termin, was gute Sicht ist,...

 

Wisst ihr da ev. a bisserl mehr? Was ist aus "unserer" Aktion geworden?........

Geschrieben
Original geschrieben von Franky

Es soll jetzt angeblich doch auch das MTB bedacht werden --> bei gutem Wetter, Sichtbarkeit,... soll man auch mit dem MTB ohne Katzenaugen, Rückstrahler usw. fahren dürfen.

[...]

Obwohl sehr viele Worte dazu abgedruckt waren steht nix wirklich konkretes drinnen wie z.B. ein Termin, was gute Sicht ist,...

 

Hi.

Also Licht vorne und hinten müssen wir ja eh nicht mitnehmen (bei ausreichendem Licht).

Würden MTB's Rennräder gleichgestellt, würden auch die weißen bzw. roten Rückstrahler wegfallen. Wobei mich diese nicht so stören. Notfalls kann man sie immer noch (irgendwie;-) um das Steuerrohr anbringen.

Bei den vorgeschriebenen gelben Rückstrahlern an den Pedalen gibt es ja die Alternative diese durch andere gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden (Pedalkurbeln). Bloß wie/womit? Also weg mit dieser Verordnung;-)

Für die ringförmig zusammenhängenden Seitenwände der Reifen oder den gelben Rückstrahlern darf man ja die(se) Speichenreflektoren verwenden

(=oder mit anderen rückstrahlenden Einrichtungen)

Bleibt also noch die Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen. Dies braucht man aber sowieso auf den Trails, wenn einem wiedereinmal ein Wanderer....

 

Für nicht gute Sicht würde ich halten, wenn man (bzw. KFZ) das Licht aufdrehen sollte um besser gesehen zu werden.

 

Auf der Seite des Ministerium kann man sich über das Ziel der Fahrradverordnung (28 kB doc) und Fahrradverordnung (14 kB pdf) informieren, http://www.bmvit.gv.at/sixcms/detail.php/template/i/_e1/2/_e2/2/_e3/1000/_relid/311/_relid2/1581/_id/2042

bzw. Telefonisch bei Frau Mag. Ingrid Holzerbauer-Högler, 01 71100 5506

email: Ingrid.Holzerbauer-Hoegler@bmvit.gv.at

 

Und ein paar e-mails oder Briefe an die Frau Abgeordnete bzw. den Hernn Bundesminister können sicherlich nicht schaden :D

 

Btw. weiß jemand bezüglich der 5Watt Licht Regelung bei Fahrrädern etwas? Bei den Deutschen ist es ja verboten mit mehr zu fahren. Laut Rücksprache im oben genannten Ministerium gibt es diese Vorschrift bei uns, Gott sei Dank, nicht; jedoch wurde dies bei einem Intersporthändler bestätigt (nur maximal 5Watt:-(. mfg

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