maniman Geschrieben 25. Oktober 2010 Geschrieben 25. Oktober 2010 Ich hätte einmal eine Frage an alle Rechtsgelehrten hier im Board Ich habe ein Haus in dem eine Wohnung leer steht, wurde von meiner Mutter bewohnt. Ich möchte jetzt die Wohnung an ein Familienmittglied "vermieten". Ich möchte keine Miete einheben, sondern nur einen Unkostenbeitrag für: Heizung, Warmwasser, Gemeindeabgaben und GIS, den Strom würde der "Mieter" selbst bezahlen. Ich möchte das ganze schriftlich machen, damit ich abgesichert bin (der Teufel schläft nicht) falls wir einmal nicht mehr miteinander können. Ich habe mir vorgestellt das ganze auf 3 Jahre zu befristen und dann immer wieder zu verlängern. Ich möchte aus der ganzen Sache keine Kosten haben (Versteuerung usw.) Wie kann ich das besten machen, das das ganze auch rechtsgültig ist? Danke Manfred Zitieren
rookie2006 Geschrieben 25. Oktober 2010 Geschrieben 25. Oktober 2010 Also ein Mietvertrag ... Vorsicht: Du bist danach auch für die Instandhaltung verantwortlich, und das Mietrechtsgesetz unterstützt die Mietern. Von daher würde ich auch eine "normale Miete" einheben. Aber rechtlich ist die kürzeste Frist glaube ich 3 Jahre für einen Mietvertrag ... Am besten im Gesetzbuch nachschlagen bzw. einen Anwalt kontaktieren. Ev. gibt es schon Muster irgendwo online. Zitieren
maniman Geschrieben 25. Oktober 2010 Autor Geschrieben 25. Oktober 2010 Das mit der Miete hab ich mir auch schon überlegt, aber dann wede ich steuerpflichtig, die Instandhaltung ist mir klar, macht auch nichts. Zitieren
Fl0 Geschrieben 25. Oktober 2010 Geschrieben 25. Oktober 2010 (bearbeitet) Man kann aber auch ein zeitlich befristetes Wohnrecht gegen Zahlung der BK einräumen... Außerdem sieht §1090 ABGB eindeutig das entrichten eines Entgeltes vor, was eigentlich gegen eine unentgeltliche Miete sprechen würde. Weil eine Miete ohne Mietzins wäre eigentlich ein Leihvertrag womit wir wieder beim Wohnrecht wären. Bearbeitet 25. Oktober 2010 von Fl0 Zitieren
shroeder Geschrieben 25. Oktober 2010 Geschrieben 25. Oktober 2010 wennst keine Miete kassieren willst, google nach "Präkarium" oder "Bittleihe", da findest auch Muster im Web. Zitieren
daybreak Geschrieben 25. Oktober 2010 Geschrieben 25. Oktober 2010 -> Shroeder hats. Ein Präkarium ist deine Lösung wenn du keine Miete einheben willst. Da gibts allerdings keine Befristung, sondern du räumst nur ein jederzeit widerrufliches, unentgeltliches Recht ein, die Wohnung zu benutzen, aber das wird das Familienmitglied schlucken müssen. LG Johannes Zitieren
maniman Geschrieben 25. Oktober 2010 Autor Geschrieben 25. Oktober 2010 Das weis ich schon aber das Leben ist hart und solang alles passt gibt es keinen Grund den "Vertrag" zu kündigen. Ich bin ja froh das die Wohnung bewohnt wird. Zitieren
daybreak Geschrieben 25. Oktober 2010 Geschrieben 25. Oktober 2010 Ein Vertrag ist das Präkarium durchaus, aber eben kein Mietvertrag. Das Familienmitglied muss sich halt damit abfinden, dass es jederzeit ohne besonderen Grund rausfliegen kann. Alles andere lauft auf eine Miete raus, und ich habe das Gefühl dass der damit verbundene starke Schutz des Mieters nicht gewünscht ist. LG Zitieren
maniman Geschrieben 25. Oktober 2010 Autor Geschrieben 25. Oktober 2010 Danke an alle die mir geantwortet haben. Ich glaube die Sache ist erledigt. Da sieht man wieder.....bikeboard da werden sie geholfen und nicht nur bei fragen zum und rund ums radel, sondern in allen lebenslagen. Zitieren
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