romanTHEone Geschrieben 1. Oktober 2020 Geschrieben 1. Oktober 2020 Hallo! Ich habe am 18.6.2014 ein Canyon Spectral AL 8.9 gekauft. Mir ist DREI MAL die Schweißnaht, beim Übergang Kettenrebe - Tretlager, gerissen. Das erste Mal 2016, da weiß ich nicht wie viele km ich drauf gespult habe. Rahmentausch Garantiesache, kein Problem. Das zweite Mal 2018 nach 1127km. Wieder die gleiche Stelle. Rahmentausch Garantiesache, kein Problem. und jetzt beim dritten Mal schon nach 811km. WIEDER die gleiche Stelle. Der Canyon Support hat mir jetzt nach 52 Tagen geantwortet dass meine Garantie am 30.6.2020 abgelaufen ist. https://www.canyon.com/de-at/customer-service/warranty-guarantee.html laut der Homepage gibt es eine Gewährleistung von 2 Jahren ab Lieferung. Was aber nur für komplette Räder gelten soll und nicht für einzelne Teile, also nur den Rahmen. Bin ich allein mit meiner schwachen Schweißnaht? Kennt sich wer rechtlich aus ob das mit der Gewährleistung wirklich nur auf Komplette Räder anzuwenden ist und nicht auf einzelne Komponenten? Zitieren
hramoser Geschrieben 1. Oktober 2020 Geschrieben 1. Oktober 2020 (bearbeitet) EDIT: ich war falsch informiert - bei Austausch auf Gewährleistung startet die Gewährleistungsfrist für die getauschten Teile neu. Sicher ist: die Gewährleistungsfrist startet mit dem Kauf der Ware. Ein Austausch verlängert die Frist nicht! D.h. die Gewährleistungsfrist für Rad bzw. Teile ist am 17.6.2016 ausgelaufen. Du kannst also nur auf einen Kulanztausch hoffen, mehr nicht. Bearbeitet 1. Oktober 2020 von hramoser Zitieren
zeroflex Geschrieben 1. Oktober 2020 Geschrieben 1. Oktober 2020 Für Deutschland stimmt diese Aussage nicht, zumindest ist die Firma hier eingetragen. Wichtig ist die Anerkennung des Austausches des Händlers auf Garantie bzw. Gewährleistung, weil somit ein Eingeständnis vorliegt und die Gewährleistung neu beginnt (insbesondere bei kleineren Beträgen/Warenwert). Hierbei handelt es sich ja nicht nur um eine kleine Reparatur, daher liegt sicher ein Neubeginn der Gewährleistungspflicht (in D 2 Jahre vor). Weiter wurde der Rahmen bereits mehrfach ausgetauscht und der mangelfreie Zustand kann hier bei Warenübergabe wohl nicht erfüllt werden. Der Rahmen ist ein Teil des Produkts und ist nicht in Gesamtheit (des Komplettrades) zu betrachten. Durch den Austausch des Rahmens liegt eine Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht seitens des Verkäufers vor. Kommt keine weitere Beschreibung zum Austausch vor (die hier sicher vorliegen wird), wird eine Einzelfallentscheidung über das neue Fortlaufen der 2 Jahre Gewährleistung erforderlich sein. Allerdings ist ein Rahmentausch ein erheblicher Eingriff ins Gesamtprodukt und tragendes Teil, so dass dies eine Anerkenntnis der Nacherfüllungspflicht ist! Der Händler kann sich auch nicht herausreden, dass hierbei auf Kulanz geregelt wurde, weil ein Rahmen kein Kleinteil ist (und hierbei kein Neubeginn der Gewährleistung erfolgt wäre). Meines Erachtens liegt hier zudem eine Produkthaftung eines sicherheitsrelevanten Teils vor, was die Sache einfacher macht. Es kommt bei deinem Fall auf das genaue Datum an, ob die zwei Jahre ausgelaufen sind. Wenn ja, würde ich über die Produkthaftung gehen, da hier ein sicherheitsrelevantes Teil augenscheinlich falsch ausgelegt ist. In D. ist das keine Garantieregelung sondern ein Gewährleistungsanspruch (dieser ist gesetzlich verankert - sollte doch in der ganzen EU so sein?). Schau mal im Forum rennrad-news.de vorbei. Dort sind auch mehrere Rahmenbrüche von Rose und Canyon drin, ich meine immer an den niedrig angebrachten Sitzstreben. Zitieren
hansjoerg Geschrieben 1. Oktober 2020 Geschrieben 1. Oktober 2020 Sicher ist: die Gewährleistungsfrist startet mit dem Kauf der Ware. Ein Austausch verlängert die Frist nicht! D.h. die Gewährleistungsfrist für Rad bzw. Teile ist am 17.6.2016 ausgelaufen. Du kannst also nur auf einen Kulanztausch hoffen, mehr nicht. Woher leitest du das ab, soweit mir bekannt wird die gwl in Deutschland und Österreich gleich gehandhabt. Ich gehe auch davon aus dass es auf den Rahmen eine neu beginnende GWL Frist gibt. Zitieren
derDim Geschrieben 2. Oktober 2020 Geschrieben 2. Oktober 2020 Canyon liefert teile aus die keine zwei jahre halten der sinn der gewährleistung ist genau das zu verhindern Zitieren
ruffl Geschrieben 2. Oktober 2020 Geschrieben 2. Oktober 2020 Zum Fall selbst kann ich nichts sagen, eine Kettenstrebe wird allerdings in Deutschland und Österreich nicht als sicherheitsrelevantes Bauteil angesehen. Im Falle eines Versagens ist nicht von einem Sturz mit schwerwiegenden Verletzungen auszugehen. Zitieren
ekos1 Geschrieben 2. Oktober 2020 Geschrieben 2. Oktober 2020 Bez. Gewährleistung : Nach 6 Monaten mußt du beweisen dass der Fehler schon bei Auslieferung vorhanden war . Und bei der Produkthaftung wird nicht ( in diesem Fall der gebrochene Rahmen ) sondern Folgeschäden ( wenn du deswegen verletzt wirst oder andere Scäden dadurch entstehen ) abgegolten . Zitieren
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