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Geschrieben

am besten immer gleich auf den entsprechenden Paragraphen aus dem Forstgesetz hinweisen (dort ist auch ganz genau geregelt unter welchen Bedingugnen eine Sperre erfolgen kann):

 

§ 33. (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.

 

(2) Zu Erholungszwecken gemäß Abs. 1 dürfen nicht benützt werden:

a) Waldflächen, für die die Behörde ein Betretungsverbot aus den Gründen des § 28 Abs. 3 lit. d, § 41 Abs. 2 oder § 44 Abs. 7 verfügt hat,

b) Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen, wie Forstgärten und Saatkämpe, Holzlager- und Holzausformungsplätze, Material- und Gerätelagerplätze, Gebäude, Betriebsstätten von Bringungsanlagen, ausgenommen Forststraßen, einschließlich ihres Gefährdungsbereiches,

c) Wiederbewaldungsflächen sowie Neubewaldungsflächen, diese unbeschadet des § 4 Abs. 1, solange deren Bewuchs eine Höhe von drei Metern noch nicht erreicht hat.

 

(3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet. Schilanglaufen ohne Loipen ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht gestattet; eine darüber hinausgehende Benützung des Waldes, wie das Anlegen und die Benützung von Loipen, ist jedoch nur mit Zustimmung des Waldeigentümers gestattet. Eine Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. Sie gilt als erteilt, wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang im Sinne des § 34 Abs. 10 ersichtlich gemacht wurde.

Geschrieben

freier Zugang in Ehren,

aber da gibts doch diese Geschichte, dass (vor einigen Jahren) ein Typ bei der Ruine Emmerberg ein Gelände gekauft hat, durch das der direkte, in den Wanderkarten eingezeichnete, Wanderweg geführt hat.

Hat das ganze eingezäunt, fertig. Weg kannst vergessen. :(

Hat zu ein wenig Aufregung geführt, aber ist durchgegangen. afaik.

Emmerberg.jpg

Geschrieben

@Klaus: Wenn sich der Besitzer über irgendwas aufregt, das würd ich grade noch verstehen. Auch wenn wie Rooky sagte, schon seit 73 das Betreten ausdrücklich erlaubt ist. Aber der Pächter ist ungefähr der letzte geblitzte Maikäfer mit Redeerlaubnis.

 

@Rooky: Ichweißichweiß. Hamma ech schon durchgekaut.

 

Ich bin übrigens gar nicht mehr aufgeregt. Jetzt wo ich weiß, dass es auch einfach gar keine Rechte in meinem Wald gibt, auch keine, die im Gesetz stehen, gehe ich einfach nicht mehr spaziern. Ich fahr nur mehr mitn Bike. Weils eh wurscht is.

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