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Geschrieben
@Kuglblitz

Jein, du hast schon nicht Recht :D

 

Klar ist es eine Art "Scheinwerkvertrag". Aber in dem Fall find ich es okay. Um meine Arbeit machen zu können verwende ich auch die Arbeitsmittel der Firma, das heißt, ich bin ein 0-8-15 Freelancer der die Arbeit in der FIrma macht wann er Lust hat. Und da ich Lust habe jeden Tag dort hin zu fahren, tu ich das. Ich weiß daß ich ein und die selbe Arbeit als Angestellter machen könnte! Derzeit geht das aber so (von beiden Seiten!) nicht...

 

Ich bin gespannt was die SVA morgen zu mir sagt. Danach werd ich gleich hinüber zur Wirtschaftskammer latschen und ein paar Infos einholen. Um so viel Geld geht's eh nicht.

 

Was mich aber wundert: Das was ich mit dem Auto beruflich fahre wird abgezogen bevor die Einkommenssteuer berechnet wird und nicht von der Einkommenssteuer abgezogen? Das find ich widerum praktisch.... denn bei 0,38 (jaja, zirka) Kilometergeld und 90km am Tag sind das dann doch ein paar Tausender in nur wenigen Monaten Belastung. Sprich, das drückt den Gewinn und somit hab ich wahrscheinlich kein Problem mit der 10.000er Grenze.

 

Wenn es sich wirklich um eine Scheinselbstständigkeit handelt und du dich bei der SVA auch mit den entsprechenden Angaben meldest, wird dein Arbeitgeber bald ein Verfahren am Hals haben. Die SVA reagiert im Moment sehr empfindlich auf Scheinselbstständigkeiten. Dies geht aber mehr zu Ungunsten des Arbeitgebers. Ich spreche aus eigener Erfahrung als ehemaliger Werkvertragsnehmer.

Geschrieben
Wenn es sich wirklich um eine Scheinselbstständigkeit handelt und du dich bei der SVA auch mit den entsprechenden Angaben meldest, wird dein Arbeitgeber bald ein Verfahren am Hals haben. Die SVA reagiert im Moment sehr empfindlich auf Scheinselbstständigkeiten. Dies geht aber mehr zu Ungunsten des Arbeitgebers. Ich spreche aus eigener Erfahrung als ehemaliger Werkvertragsnehmer.

 

Ist es nicht!!! Es ist ein ganz normaler Werkvertrag, und ich arbeite trotzdem in der Firma. :s:

Geschrieben

es geht nicht darum was im vertrag steht, sondern um das tatsächliche arbeitsverhältnis

 

ich zitire aus dem infomaterial der ÖH:

ein echter dienstvertrag liegt vor, wenn du freiwillig für jemanden in persönlicher und wirtschaftlicher abhängigkeit arbeit verrichtest.

 

persönliche abhängigkeit: u.a weisungsgebundenheit, einordnung in die betriebliche organisationsstruktur....

wirtschaftliche abhängigkeit: wenn du die arbeitsmittel vom arbeitsgeber zu verfügung gestellt bekommst

 

werkvertrag

Die selbstständige beschäftigung zeichnet sich dadurch aus, dass du persönlich und wirtschaftlich unabhängig bist, und ein bestimmtes werk schuldest.

 

usw....

 

http://oeh.ac.at/oeh/service/100143571281/101388120857/114115623390

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