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Anzeige von der Polizei - Anhalten - nicht folge geleistet


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Geschrieben
Soweit ich weiß, gibts ein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland. Der deutsche Lenker wird nach unserem Recht beanstandet, nicht nach deutschem. Und bei uns braucht ma ka Gsicht auf dem Foto ;)

Rechtshilfeabkommen ja. Aber nach deutscher Rechtslage muß der Fahrer eindeutig identifiziert sein, sprich Gesicht am Foto drauf. Da das in Österreich bei Radar und Section Control leider nicht der Fall ist, hilft das beste Rechtshilfeabkommen nichts, da es von der deutschen Exekutive nicht durchgesetzt werden kann.

 

@Topic:

Verstehe ich das richtig - ihr habt eine Anonymverfügung für Geschwindigkeitsübertretung im Ortsgebiet und Nichtanhalten bekommen. In Summe 72 Euro?

Um Einspruch zu erheben, müßt ihr auf auf weitere Verfahrensschritte warten. Im besten Fall wird dann die Strafe fürs Nichtanhalten gestrichen - dafür wird die für die Geschwindigkeitsübertretung erhöht weil es jetzt keine Anonymverfügung mehr ist, sondern eine Anzeige.

Sehr schlau :rolleyes:

Ich mein, wenn Euch die jetzt 250 Euro fürs Nichtanhalten aufbrummen würden, dann würde ich den Unmut ja verstehen. Aber bei "72 Euro und keine weiteren Fragen" würde ich einfach zahlen und mich zukünftig an die Ortsgeschwindigkeit halten.

Geschrieben
Rechtshilfeabkommen ja. Aber nach deutscher Rechtslage muß der Fahrer eindeutig identifiziert sein, sprich Gesicht am Foto drauf. Da das in Österreich bei Radar und Section Control leider nicht der Fall ist, hilft das beste Rechtshilfeabkommen nichts, da es von der deutschen Exekutive nicht durchgesetzt werden kann.

Und da stellt sich mir die Frage: Wird der Akt jetzt zur Exekution an die deutschen Behörden abgetreten oder kommt nur eine Lenkererhebung nach Deutschland?

 

Die Schweiz zB tritt nichts ab, sondern führt nur Erhebungen nach dem Lenker.

Geschrieben
Und da stellt sich mir die Frage: Wird der Akt jetzt zur Exekution an die deutschen Behörden abgetreten oder kommt nur eine Lenkererhebung nach Deutschland?

 

Die Schweiz zB tritt nichts ab, sondern führt nur Erhebungen nach dem Lenker.

Soweit ich es verstanden habe: Strafbescheid kommt aus Ö, die deutsche Exekutive würde die Vollstreckung durchführen.

ABER: wenn ich als Deutscher gegen den Strafbescheid Berufung einlege, mit dem Argument nicht selbst gefahren zu sein, dann haben die Österreicher Pech. Die Halterhaftung widerspricht nämlich dem deutschen Grundgesetz :p und daher kann ein entsprechender Bescheid von der deutschen Exekutive nicht vollstreckt werden.

Natürlich sollte man sich dann nicht mehr von der österreichischen Polizei stoppen lassen :D

Geschrieben
Komisch, dass immer alle Insassen während der gesamten Fahrt alles und jedes beobachten. Eigentlich ist es so, dass sich die meisten während der Fahrt unterhalten und gerade mal der Lenker ein bissl auf den Verkehr achtet.
Das war am Anfang der Fahrt (nach ca. 3 Min.) - da sind alle noch sehr aufmerksam! Hoffe es ist nicht nur bei uns so, dass NICHT pausenlos geredet wird und der Fahrer NICHT ständig mit dem jeweiligen Gesprächspartner Augenkontakt hat.

 

Egal wer vorne oder generall im Auto sitzt - als Mitfahrer ist man im gleichen Boot - wenn man einen Mund und 2 funktionierende Augen hat, dann ist man irgendwie verpflichtet den Fahrer auf gewisse Dinge aufmerksam zu machen (man kann es auch Mitverantwortung nennen).

 

 

 

ich denke nicht, dass sich der beschuldigte vor der strafe wegen geschwindigkeitsübertretung drücken will, oder seh ich das falsch.
170 Euro => überhöhte Geschwindigkeit im Ortsgebiet. Das wird bezahlt ohne mit der Wimper zu zucken - da kann der Ort noch so ausgestorben und die Straße noch so breit sein (was ja der Fall ist).

 

 

Die zusätzlichen 72 Euro (dem Haltezeichen mit erhobenem Arm keine Folge geleistet zu haben § 97 Abs. 5 StVO) sind "in unseren 6 Augen" ungerechtfertigt. Vermute, dass der Beamte gar nicht mehr dazu gekommen ist vom gut versteckten Dienst-PKW runter bis zum Gehsteig zu laufen. Evtl. ist es eine Gepflogenheit alles der Einfachheit halber über einen Kamm zu scheren und zu behaupten man habe allen ein Zeichen zum Anhalten gegeben - man ist ja als Beamter sowieso im Recht.

 

 

 

worüber soll er nachdenken??? dass er einen polizisten nicht gesehen hat???
Ja wie gesagt, es geht darum, dass in dem Ort niemand zu sehen war - bei guten Sichtverhältnissen, zum anderen Punkt bekennen wir uns schuldig. Haben heute alles gezahlt, weil Familienmitglieder keinen hohen Stellenwert als Zeugen haben, des weiteren würde die Anfechtung eine Bürokratielawine auslösen - das kostet Zeit und Geld - egal wer die Kosten trägt - es steht nicht dafür. Ein anders formuliertes Schreiben ist an die Sachbearbeiterin gegangen.

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