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Geschrieben

Werte Mountainbiker,

 

Bitte erlauben Sie mir eine etwas ausführliche Kritik an Ihrer Bürgerinitiative, von der ich durch Standard online erfuhr:

 

Im Gegensatz zum vermutlich revierlosen Herrn Ing. Simon bin Eigentümer einer Waldwirtschaft, stelle entgeltlich einen Fortsweg für Radfahrer zur Verfügung (Siehe http://www.waldfreizeit.at) und habe einschlägige (leider im wahrsten Sinn des Wortes) Erfahrung.

Herr Ing. Simon wittert vielleicht wohl in seinem wahren Beruf als Versicherer ein zusätzliches Geschäftsfeld. Da kann er gleich seinen eigenen (virtuellen) Forst Haftpflicht versichern.

 

Zur rechtlichen Situation bei Unfällen (Haftung):

Auch auf Forstwegen gilt die STVO und daher hat kein Forstwegbesitzer Interesse, dass sein Haftungsrisiko durch häufige Benutzer steigt. Und warum soll der Eigentümer allein das Haftungsrisiko tragen und kann es nicht auf die anderen Benutzer abwälzen.

 

Zitat aus Simons Argumentatiosnkette aus http://derstandard.at/?url=/?id=2884522

Unfälle mit Mountainbikes sind verschwindend selten, Zusammenstöße mit Wanderern wurden überhaupt nie gemeldet.

 

Diese und weitere Meldungen dürfte Herrn Ing. Simon nicht erreicht haben:

Vor ca.6 Wochen wurde am Schöckel ein Wanderer von 3 Mountainbikern niedergefahren. Die Biker versuchten Fahrerflucht, wurden von nachkommenden

Passanten aufgehalten und fuhren dann zum Unfallort zurück. Der Wanderer fiel so unglücklich auf einen Ast verletzte sich die Halsschlagader und verstarb.

Dies ist kein Märchen sondern die traurige Wahrheit. Nachzulesen in der Kronenzeitung.

 

Ich selbst hatte mehrere Unfälle mit Bikern, die vor dem Gericht endeten. (Gehirnerschütterung, Handbruch, Prellungen etc.)

 

Zum Zitat:

Gerne würde ich auf einen Flug nach z.B. Zypern verzichten, wenn ich stattdessen in Österreich gleichwertig die Möglichkeit hätte, nach Herzenslust und vor allem gesetzlich erlaubt mit dem Mountainbike die Natur zu genießen!

 

Im Gegensatz zu Zypern oder Kreta wird in Österreich Forstwirtschaft betrieben, wobei Forstwege als wesentliche Betriebsmittel essentielle Arbeitsorte sind.

Die angespannte finanzielle Situatuion ermöglicht es nicht, Personen abzustellen, die Forstwege absichern, da viele Mountainbiker von Hinweisschildern und Absperrungen nicht abzuhalten sind und einfach weiterfahren. Mir ist selbst passiert, dass bei Forstprozessorarbeiten ein MBiker plötzlich UNTER meinem Bagger in meinem Gesichtsfeld auftauchte.

 

Das freie Benutzen aller Forstwege würde eine geregelte Waldbewirtschaftung unmöglich machen und käme einer Enteignung gleich.

 

Zur eigentumsrechtlichen Situation:

Die Waldeigentümer zahlen die Steuern und Abgaben für die Nutzung dieses Eigentums. Mitbenutzer müssen sich an diesen Kosten beteiligen, Schadensrisiko und Eigentumsrechte abgelten.

Wenn der Wald ein Sportplatz werden sollte, so müßte eine Benützungsgebühr entrichtet werden. Z.B. ist bei Benutzung eines Golfplatzes doch auch ein Entgelt zu entrichten.

 

 

Es gibt in Österreich bereits sehr viele Strecken, wo MBiken gesetzlich ermöglicht wurde.

Reicht das nicht?

 

Soll auch eine Bürgerinitiative von Fussgehern gestartet werden, die das Mountainbiken auf Forststraßen verhindern wollen?

Wäre gespannt, wie das ausgeht.

 

mit Grüßen

Sepp Rothwangl

Geschrieben
blablabla....Herr Ing. Simon wittert vielleicht wohl in seinem wahren Beruf als Versicherer ein zusätzliches Geschäftsfeld......

 

blablabla....

 

mit Grüßen

Sepp Rothwangl

 

 

Verzeihung aber.... :f: ..|.. mehr fällt dazu nicht mehr ein - bin ein wenig sprachlos vor soviel Arroganz, Ignoranz und Selbstsuggestion....

 

Thread lesen bevor posten wäre oftmal angebracht...naja, bei manchen hilft das auch nyx....

Geschrieben

auch wenn ihr mich jetzt steinigt... :D

das ist genau der Grund warum ich nicht unterschrieben habe:

 

Ich kann nicht die Freigabe aller Forstwege in Ö fordern, also damit auch Wege, die auf Privatbesitz liegen. Das ist ja ein massiver Eingriff ins Eigentumsrecht und eine diesbezügliche Gesetzesänderung würde daher wahrscheinlich vom Verfassungsgerichtshof aufzuheben sein.

 

Sinnvoller meiner Meinung nach: Die Freigabe aller sich im öffentlichen Besitz befindlichen Forststrassen zu erreichen bei gleichzeitiger Feststellung durch den Gesetzgeber, dass ein MTBer auf Grund der Art der Ausübung mit "ortsüblichen" Behinderungen (also Forstfahrzeuge, Schlaglöcher im normalen Ausmaß, noch nicht bemerkte Hangrutschungen, etc.) zu rechnen hat und aus diesen daher keine Regressansprüche stellen kann.

 

:wink:

Geschrieben
auch wenn ihr mich jetzt steinigt... :D

das ist genau der Grund warum ich nicht unterschrieben habe:

 

Ich kann nicht die Freigabe aller Forstwege in Ö fordern, also damit auch Wege, die auf Privatbesitz liegen. Das ist ja ein massiver Eingriff ins Eigentumsrecht und eine diesbezügliche Gesetzesänderung würde daher wahrscheinlich vom Verfassungsgerichtshof aufzuheben sein.

 

Sinnvoller meiner Meinung nach: Die Freigabe aller sich im öffentlichen Besitz befindlichen Forststrassen zu erreichen bei gleichzeitiger Feststellung durch den Gesetzgeber, dass ein MTBer auf Grund der Art der Ausübung mit "ortsüblichen" Behinderungen (also Forstfahrzeuge, Schlaglöcher im normalen Ausmaß, noch nicht bemerkte Hangrutschungen, etc.) zu rechnen hat und aus diesen daher keine Regressansprüche stellen kann.

 

:wink:

 

und das wanderer das Recht haben anscheinend nicht? entweder oder: Dann auch Wanderern das Recht entziehen und jedem Fußgänger - wärs dann besser? es will ja niemand durch deinen hof fahren (was ja nicht erlaubt ist - hier geht es aber um forstwege)

 

:wink:

Geschrieben

Zur rechtlichen Situation bei Unfällen (Haftung):

Auch auf Forstwegen gilt die STVO und daher hat kein Forstwegbesitzer Interesse, dass sein Haftungsrisiko durch häufige Benutzer steigt. Und warum soll der Eigentümer allein das Haftungsrisiko tragen und kann es nicht auf die anderen Benutzer abwälzen.

ich kann zwar nur für mich sprechen, aber wenn ich die Möglichkeit hätte diese Wege zu benutzen dann würde ich auch gerne das Risiko auf mich nehmen!

 

Im Gegensatz zu Zypern oder Kreta wird in Österreich Forstwirtschaft betrieben, wobei Forstwege als wesentliche Betriebsmittel essentielle Arbeitsorte sind.

Die angespannte finanzielle Situatuion ermöglicht es nicht, Personen abzustellen, die Forstwege absichern, da viele Mountainbiker von Hinweisschildern und Absperrungen nicht abzuhalten sind und einfach weiterfahren. Mir ist selbst passiert, dass bei Forstprozessorarbeiten ein MBiker plötzlich UNTER meinem Bagger in meinem Gesichtsfeld auftauchte.

Und was ist mit Fussgängern/Wanderern? Die beachten Forstsperren noch weniger als MTBer und wagen sich evtl. noch näher an die Forstgeräte ran. Wenn zB eine Weg explizit mit diesen Schildern eine Zeit gesperrt ist muss man eben auf andere ausweichen.

 

Zur eigentumsrechtlichen Situation:

Die Waldeigentümer zahlen die Steuern und Abgaben für die Nutzung dieses Eigentums. Mitbenutzer müssen sich an diesen Kosten beteiligen, Schadensrisiko und Eigentumsrechte abgelten.

Wenn der Wald ein Sportplatz werden sollte, so müßte eine Benützungsgebühr entrichtet werden. Z.B. ist bei Benutzung eines Golfplatzes doch auch ein Entgelt zu entrichten.

Der Wald muss kein Sportplatz werden, aber sollte zur Erholung dienen, egal ob ich zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs bin. Das Autos und Motorräder im Wald nichts zu suchen haben sollte klar sein. Aber ein Radfahrer ist nicht unbedingt störender als ein Fußgänger!

Ein Golfplatz ist da wieder eine ganz andere Sache, da diese künstlich angelegt und entsprechende gepflegt werden müssen.

 

Es gibt in Österreich bereits sehr viele Strecken, wo MBiken gesetzlich ermöglicht wurde.

Reicht das nicht?

Wo gibt's diese Strecken? Nur in gewissen Touristengebieten aber ich will ja nicht vorher mit dem Auto fahren müssen um mit dem MTB zu fahren, da sollte gerade ein Förster nochmal den Umweltschutz überdenken.

Gast mastersteve
Geschrieben

Vor ca.6 Wochen wurde am Schöckel ein Wanderer von 3 Mountainbikern niedergefahren. Die Biker versuchten Fahrerflucht, wurden von nachkommenden

Passanten aufgehalten und fuhren dann zum Unfallort zurück. Der Wanderer fiel so unglücklich auf einen Ast verletzte sich die Halsschlagader und verstarb.

Dies ist kein Märchen sondern die traurige Wahrheit. Nachzulesen in der Kronenzeitung.

l

 

Ich glaube countdawn sollte einmal eine andere Zeitung lesen. :mad: :f:

UND die Kronenzeitung schreibt immer wieder Märchen !

 

Meines wissens ist keiner gestorben und ich glaube kaum das 3 MTBer einen Wanderer niederfahren. :rolleyes:

 

lg steve

Geschrieben

.....

 

wittert vielleicht wohl in seinem wahren Beruf als Versicherer ein zusätzliches Geschäftsfeld. Da kann er gleich seinen eigenen (virtuellen) Forst Haftpflicht versichern.

 

........

 

Diese und weitere Meldungen dürfte Herrn Ing. Simon nicht erreicht haben:

Vor ca.6 Wochen wurde am Schöckel ein Wanderer von 3 Mountainbikern niedergefahren. Die Biker versuchten Fahrerflucht, wurden von nachkommenden

Passanten aufgehalten und fuhren dann zum Unfallort zurück. Der Wanderer fiel so unglücklich auf einen Ast verletzte sich die Halsschlagader und verstarb.

Dies ist kein Märchen sondern die traurige Wahrheit. Nachzulesen in der Kronenzeitung.

 

a) Mit einer derart stupiden Unterstellung sei sie vielleicht auch nur sarkastisch gemeint disqualifizieren sie sich selbst.

 

b)

"Ein 47 Jahre alter Mann ist mit seiner Frau am Sonntagnachmittag auf dem steirischen Schöckl spazieren gegangen. Die beiden mussten mit ansehen, wie ein Mountainbiker stürzte und über eine Böschung fiel. Der 47-Jährige wollte dem Verunglückten zur Hilfe eilen – und wurde selbst zum Opfer: Ein nachkommender Radfahrer fuhr ihn um, der Helfer wurde schwer verletzt.

 

Bei dem heftigen Zusammenprall wurde der hilfsbereite Wanderer in ein Gebüsch geschleudert. Dabei hatte er furchtbares Pech: Einer der kräftige Äste schlitzte seine Halsschlagader auf. Der schwer verletzte Mann wurde ins Landeskrankenhaus Graz gebracht.

Die beiden Radler flüchteten unerkannt von der Unfallstelle. Der Radfahrer, der den Wanderer ins Gebüsch gerammt hatte, stellte sich aber einige Stunden später der Polizei. Er wird wegen schwerer Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung angezeigt.

 

 

Wenn sie schon jemanden (wenn auch zu Recht) unterstellen schlecht recherchiert zu haben dann sollten sie es selbst schon besser machen. :f:

Gast mastersteve
Geschrieben

SO um es auf einen Punkt zu bringen:

 

Genau solche Aussagen wie von countdawn sollten nur

 

noch mehr Motivation bringen, damit wirklich ALLE hier

 

im Bikeboard unterschreiben.

 

ALSO ich hoffe auf eure Unterstützung, damit solchen Leuten(Jäger, Forstaufseher usw.)

 

in Zukunft das Handwerk gelegt wird.

 

DANKE, an alle lg Steve

Geschrieben

Zur rechtlichen Situation bei Unfällen (Haftung):

Auch auf Forstwegen gilt die STVO und daher hat kein Forstwegbesitzer Interesse, dass sein Haftungsrisiko durch häufige Benutzer steigt. Und warum soll der Eigentümer allein das Haftungsrisiko tragen und kann es nicht auf die anderen Benutzer abwälzen.

 

Wieso ihr so aggressiv auf Countdawn losgeht, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Emotionen hin od. her aber wir werden nur durch ein gemeinsames Gespräch zu einer Lösung finden. Ich finde es toll, dass sich hier auch mal die andere Seite zu Wort meldet! :toll: Es wäre schade, dass die Diskussion wegen der letzten angreifenden Kommentaren im Keim erstickt wird!

Mag sein dass vieles nicht unserer Auffassung entspricht, aber obiges Zitat lässt sich nicht "wegreden" und ich denke hier liegt auch das Kernproblem!

Wir Mountainbiker müssen GEMEINSAM mit Förstern, Grundbesitzern etc eine Lösung (Gesetzesänderung?!) finden. Leider haben die Mountainbiker momentan noch keine starke Vertretung/Lobby, aber aus diesem Grund wurde vor kurzem ja ein neuer Verein gegründet. :)

Geschrieben
Wieso ihr so aggressiv auf Countdawn losgeht, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Emotionen hin od. her aber wir werden nur durch ein gemeinsames Gespräch zu einer Lösung finden. Ich finde es toll, dass sich hier auch mal die andere Seite zu Wort meldet! :toll: Es wäre schade, dass die Diskussion wegen der letzten angreifenden Kommentaren im Keim erstickt wird!

Mag sein dass vieles nicht unserer Auffassung entspricht, aber obiges Zitat lässt sich nicht "wegreden" und ich denke hier liegt auch das Kernproblem!

Wir Mountainbiker müssen GEMEINSAM mit Förstern, Grundbesitzern etc eine Lösung (Gesetzesänderung?!) finden. Leider haben die Mountainbiker momentan noch keine starke Vertretung/Lobby, aber aus diesem Grund wurde vor kurzem ja ein neuer Verein gegründet. :)

danke, somit ersparst du mir das zu schreiben.

 

Ich unterstütze zwar die Initiative, aber in dem Sinne, dass - wie es laut Beschreibung auch im Sinne des Initiators liegt - man eine für alle akzeptable gesetzliche Lösung und praktische Umsetzung findet.

 

 

Es muss ja sowieso eine Einschränkung her, wenn ich z.B. weiß hier steht ein Schild "Radfahren verboten (- Forstarbeiten)" nicht präventiv auf ewig und auf praktisch jedem Weg sondern explizit dort, weil es auch von Bedeutung ist - so ist es letztlich auch leichter möglich den kritischen Stellen auszuweichen als wenn sowieso ohne Unterscheidung im ganzen Gebiet Radln verboten ist, man das aber als begeisteter Biker nicht so hinnehmen kann.

Geschrieben
Ich kann nicht die Freigabe aller Forstwege in Ö fordern, also damit auch Wege, die auf Privatbesitz liegen. Das ist ja ein massiver Eingriff ins Eigentumsrecht und eine diesbezügliche Gesetzesänderung würde daher wahrscheinlich vom Verfassungsgerichtshof aufzuheben sein.
nun, weshalb stellt die befahrung einer Forststraße einen Eingriff ins eigentumsrecht dar? Beim Wandern bewegen sich genauso Menschen auf fremden Grundbesitz, halt nur ein bischen langsamer! Ansonst kann ich zwischen einem Wanderer und einem Mountainbiker in Bezug auf Auswirkungen auf die Schotterstraße und deren Umgebung keinen Unterschied erkennen.

 

 

Sinnvoller meiner Meinung nach: Die Freigabe aller sich im öffentlichen Besitz befindlichen Forststrassen zu erreichen bei gleichzeitiger Feststellung durch den Gesetzgeber, dass ein MTBer auf Grund der Art der Ausübung mit "ortsüblichen" Behinderungen (also Forstfahrzeuge, Schlaglöcher im normalen Ausmaß, noch nicht bemerkte Hangrutschungen, etc.) zu rechnen hat und aus diesen daher keine Regressansprüche stellen kann.
da stellt sich ja erst recht die Frage: wo soll den ein radfahrender Forstraßenbenutzer erkennen, wer jetzt Grundeigentümer ist? Eine Frage, die mancherorts sogar mancher Jurist nicht eindeutig beantworten kann (Pacht, Servitute etc.)

 

Die generelle Freigabe von Forstraßen zum Zwecke der Befahrung mit einem Mountainbike, sowie die Abschaffung der Haftung für den Wegeerhalter ist daher, auch meiner Meinung nach, ein seit Jahren notwendiger gesetzlicher Schritt! Ich habe daher für diese Initiative meine gesammelten 6Unterschriftenlisten schon brav abgesandt!

Geschrieben
Wieso ihr so aggressiv auf Countdawn losgeht, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Emotionen hin od. her aber wir werden nur durch ein gemeinsames Gespräch zu einer Lösung finden. Ich finde es toll, dass sich hier auch mal die andere Seite zu Wort meldet! :toll: Es wäre schade, dass die Diskussion wegen der letzten angreifenden Kommentaren im Keim erstickt wird!

Mag sein dass vieles nicht unserer Auffassung entspricht, aber obiges Zitat lässt sich nicht "wegreden" und ich denke hier liegt auch das Kernproblem!

Wir Mountainbiker müssen GEMEINSAM mit Förstern, Grundbesitzern etc eine Lösung (Gesetzesänderung?!) finden. Leider haben die Mountainbiker momentan noch keine starke Vertretung/Lobby, aber aus diesem Grund wurde vor kurzem ja ein neuer Verein gegründet. :)

 

Wenn jmd daherkomtm und sogleich jmd. finanzielle Interessen/Machenschaften unterstellt empfinde ich als Frechheit - kein Wunder warum manche so losgehen auf Ihn. Auch das jemand i-tüpfel reitet ist eine Frechheit. Dieser jemand sollte mal wirklich nachdenken bevor er sich hier auslässt und meint mit derart unqualifizierten Aussagen etwas zu erreichen.

Das dein zitat das kernproblem ist wissen wir - sollte ja auch gelöst werden ;)

 

lg, mong

Geschrieben

Na da muss ich jetzt ein bissl den Juristen raushängen lassen, weil der Herr countdawn ein paar Argumente gebracht hat, die so nicht stimmen!

 

Das wird ein bisschen länger :)

 

Zur rechtlichen Situation bei Unfällen (Haftung):

Auch auf Forstwegen gilt die STVO und daher hat kein Forstwegbesitzer Interesse, dass sein Haftungsrisiko durch häufige Benutzer steigt. Und warum soll der Eigentümer allein das Haftungsrisiko tragen und kann es nicht auf die anderen Benutzer abwälzen.

 

Also in der StVO ist KEINERLEI Haftung für einen Wegehalter vorgesehen. Was hier vermutlich gemeint ist, ist die Haftung gemäß § 176 Forstgesetz, die aber bei WEITEM nicht streng ist:

§ 176 Abs 1 - Wer sich im Wald abseits von öffentlichen Straßen und Wegen aufhält, hat selbst auf alle ihm durch den Wald, im besonderen auch durch die Waldbewirtschaftung drohenden Gefahren zu achten.

und weiter in Abs 2:

Den Waldeigentümer und dessen Leute sowie sonstige an der Waldbewirtschaftung mitwirkende Personen (wie Nutznießer, Einforstungs- oder Bringungsberechtigte, Schlägerungs- oder Bringungsunternehmer) und deren Leute trifft, vorbehaltlich des Abs. 4 oder des Bestehens eines besonderen Rechtsgrundes, keine Pflicht zur Abwendung der Gefahr von Schäden, die abseits von öffentlichen Straßen und Wegen durch den Zustand des Waldes entstehen könnten; sie sind insbesondere nicht verpflichtet, den Zustand des

Waldbodens und dessen Bewuchses so zu ändern, daß dadurch solche Gefahren abgewendet oder vermindert werden.

 

und weiter zum Thema Waldarbeiten in Abs 3:

 

Wird im Zusammenhang mit Arbeiten im Zuge der Waldbewirtschaftung ein an diesen nicht beteiligter Mensch getötet, an seinem Körper oder an seiner Gesundheit verletzt oder eine ihm gehörige Sache beschädigt, so haftet der Waldeigentümer oder eine sonstige, an der Waldbewirtschaftung mitwirkende Person für den Ersatz des Schadens, sofern sie oder einer ihrer Leute den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben.
Vorsätzlich oder grob fahrlässig .. dh. es passiert ihnen nichts, wenn sie die erforderliche Sorgfalt einhalten!

 

Und wenn jetzt manche aufmerksam mitgelesen haben, dann haben sie schon den Verweis auf Abs 4 gelesen und sdenken sich jetzt vielleicht na wirds dann schon noch kommen und auf den ersten Blick ist es vielleicht so. ABER NUR AUF DEN ERSTEN :)

 

Abs 4:

Für die Haftung für den Zustand einer Forststraße oder eines sonstigen Weges im Wald gilt § 1319a ABGB; zu der dort vorgeschriebenen Vermeidung von Gefahren durch den mangelhaften Zustand eines Weges sind der Waldeigentümer und sonstige an der Waldbewirtschaftung mitwirkende Personen jedoch nur bei Forststraßen verpflichtet sowie bei jenen sonstigen Wegen, die der Waldeigentümer durch eine entsprechende Kennzeichnung der Benützung durch die Allgemeinheit ausdrücklich gewidmet hat. Wird ein Schaden auf Wegen durch den Zustand des danebenliegenden Waldes verursacht, so haften der Waldeigentümer, sonstige an der Waldbewirtschaftung mitwirkende Personen und deren Leute keinesfalls strenger als der Wegehalter.

 

Auf den ersten Blick möchte man meinen das wäre eine unbeschränkte Haftung .. ABER NIX DA .. denn nicht umsonst steht da der Verweis auf § 1319a ABGB, welcher wiederum besagt:

 

§ 1319a. (1) Wird durch den mangelhaften Zustand eines Weges ein Mensch getötet, an seinem Körper oder an seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet derjenige für den Ersatz des Schadens, der für den ordnungsgemäßen Zustand des Weges als Halter verantwortlich ist, sofern er oder einer seiner Leute den Mangel vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat.

 

Tja erstens sind wir da wiederrum bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Haftung bei normalem Verhalten also unwahrscheinlich) und außerdem schließt sich hier der Kreis denn das ist die allgemeine Wegehalterhaftung, welche sowieso für jeden Weg gilt!

Geschrieben
Wenn jmd daherkomtm und sogleich jmd. finanzielle Interessen/Machenschaften unterstellt empfinde ich als Frechheit - kein Wunder warum manche so losgehen auf Ihn. Auch das jemand i-tüpfel reitet ist eine Frechheit. Dieser jemand sollte mal wirklich nachdenken bevor er sich hier auslässt und meint mit derart unqualifizierten Aussagen etwas zu erreichen.

[...]

 

Und was erreichst du durch deine "Angriffhaltung"? "Aber er war doch zuerst böse..." ist vielleicht gängige Praxis im Kingergarten bzw. im Parlament, nur führt so ein Weg bestimmt nicht zur Lösung des Problems.

Im bikeboard werden täglich etliche sarkastische Seitenhiebe verteilt.

 

@Bergpeter: 100% agree!

@mongfevned: So wie Bergpeter od. noc führt man in meinen Augen eine sachliche Diskussion.

Geschrieben
Und was erreichst du durch deine "Angriffhaltung"? "Aber er war doch zuerst böse..." ist vielleicht gängige Praxis im Kingergarten bzw. im Parlament, nur führt so ein Weg bestimmt nicht zur Lösung des Problems.

Im bikeboard werden täglich etliche sarkastische Seitenhiebe verteilt.

 

@Bergpeter: 100% agree!

@mongfevned: So wie Bergpeter od. noc führt man in meinen Augen eine sachliche Diskussion.

 

Danke, Papa, für die Aufklärung - darf ich dann auch wenn ich brav bin eine Stunde Fernsehen?

 

Ich glaube nicht das ich aggressiv war, lediglich gab ich zu verstehen das ich es als eine Frechheit empfinde so ein Posting n ein Forum zu setzen. Auch gab ich zu verstehen das ich es als unnötig erachte, aufgrund solch eines Postings, auch noch zu diskutieren. Wenn jemand Unterstellungen macht und ein an Haaren herangezogenes Beispiel in die Runde wirft ist es mein gutes Recht dies anzukrieden - derjenige soll sich doch mal ausgiebig erkundigen und nicht nonsene von sich geben (Dazu gehört auch: Den Thread leasen bevor man etwas schreibt - und das hat derjenige wohl nicht getan - aber wahrscheinlich ist das ein Phänomen unserer Zeit: Lesen wir die erste und letzte Seite eines Buches - das wird wohl reichen um mitreden zu können - dazugewürzt noch ein wenig Wirtshaustratscht und fertig ist das allumfassende Wissen und die eigene Meinungsbildung).

Wenn es dann noch jemanden gibt die wirklich ernsthaft demjenigen erklären versuchen was er falsches von sich gab ist das lobenswert - aber ich muss nicht aber darf mir das recht herausnehmen dies auch kundzutun. :rolleyes:

Geschrieben
Wieso ihr so aggressiv auf Countdawn losgeht, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Emotionen hin od. her

 

Ich fühle mich zwar jetzt nicht direkt angesprochen da ich hier auf niemanden losgegangen bin aber gerade das Beispiel mit dem Schöckelvorfall lässt nun einmal gerade bei den "Ansässigen" (nehme mir da jetzt die Frei/Frechheit auch für den mastersteve zu sprechen) die Emotionen hochgehen. Und wenn Sachen derart falsch bzw. verzerrt dargestellt werden ist irgendwann einmal Schluss mit "Emotionen hin oder her". Alleine die Tatsache dass das ganze Ende November!!! also vor 6 Monaten und nicht vor ca. 6 Wochen passiert ist zeugt schon von Wirtshausqualität ("Waßt eh vor kurzem blablabla") ;) .

 

EDIT:

Auch im standard forum war der Herr countdawn nicht untätig mit dem einzigen Unterschied dass er das ganze dort noch ein bisserl weiter mit Stammtischgeschwafel ausgeschmückt hat.

 

MBer sind oft so ausgepowert und abgelenkt (durch Ipods etc.), dass sie die Gefahren und Risiken der Waldbewirtschaftung nicht mehr wahrnehmen. In solchem Zustand sollte man sich nur in abgesicherten Rennbahnen bewegen.

 

Die Waldeigentümer zahlen die Steuern und Abgaben für die Nutzung dieses Eigentums. Mitbenutzer müssen sich an diesen Kosten beteiligen, Schadensrisiko und Eigentumsrechte abgelten.

Wenn der Wald ein Sportplatz werden sollte, so müßte eine Benützungsgebühr entrichtet werden, die den Einnahmensausfall ausgleicht.

Geschrieben

"Zitat von countdawn

MBer sind oft so ausgepowert und abgelenkt (durch Ipods etc.), dass sie die Gefahren und Risiken der Waldbewirtschaftung nicht mehr wahrnehmen. In solchem Zustand sollte man sich nur in abgesicherten Rennbahnen bewegen."

 

... also wegen mir muss man die Forstwege aber für die anderen (Reiter, Wanderer, Jäger, ) nicht sperren ... aber es würde mein immerwieder kehrendes Hundeproblem lösen... daher :toll: idee, Herr countdawn!

Geschrieben

dass es auch ohne ver- und gebote geht, sieht man hier (SCHOTTLAND):

 

http://www.mountain-bike-scotland.com/modules.php?name=Content&pa=showpage&pid=145

 

oder hier (BAYERN):

 

(zitat NoDoc)

 

Beim Radfahren (Mountainbiking) auf Privatwegen in freier Natur ist Art. 23 Abs. 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes zu beachten. Danach ist das Radfahren (Mountainbiking) auf Privatwegen, z. B. land- und forstwirtschaftlichen Wegen, erlaubt, soweit sich diese dazu eignen. Ungeeignet sind sie u. a. , wenn ·

- durch die Befahrung mit Fahrrädern (Mountainbikes) eine nachhaltige Beeinträchtigung des Naturraumes nicht auszuschließen ist, ·

- Wege, die auch häufig von Wanderern benutzt werden, keine ausreichende Breite aufweisen.

Bei ausreichender Breite eines Weges ist eher gewährleistet, dass die Fußgänger (Wanderer) den ihnen nach Art. 23 Absatz 1 Satz 2 BayNatSchG gebührenden Vorrang auch tatsächlich gefahrlos wahrnehmen können. Die jeweils als geeignet anzusehende Breite der Wege richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, z.B. der Häufigkeit der Benutzung durch Fahrradfahrer (Mountainbiker) und Fußgänger (Wanderer), Beschaffenheit, Steigung, Kurven, Übersichtlichkeit. Der weit überwiegende Teil der land- und forstwirtschaftlichen Wege in Bayern erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen für das Fahrradfahren und steht damit zur Benutzung frei. Nach Art. 23 Abs. 4 BayNatSchG bleiben die Vorschriften des Straßen– und Wegerechts (für öffentliche Straßen und Wege) sowie des Straßenverkehrsrechts unberührt.

 

:klatsch:

Geschrieben

eigentlich müßten es mind 14.524 sein...

anzahl der bikeboarder

wer hat no net unterschrieben????

ich hab mi jedm mountaibiker in den weg gstellt und ihm sofort an kuli in die hand druckt

und so 34 unterschriften ergattert

lg bb

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