Ceela Geschrieben 27. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2007 man kann noch fachliteratur,die man für die arbeit braucht,absetzen,ferner die aufwendungen für die arbeitskleidung(pauschalle).kurse,schullungen,fahrtkosten zu diesen,sofern selber bezahlt. mfg a d.h. ich kann meine ganzen Kostueme absetzen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zacki Geschrieben 27. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2007 d.h. ich kann meine ganzen Kostueme absetzen? Wennst sie als Arbeitsgewand titulierst.....einen Versuch ists wert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Geschrieben 27. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2007 lebensvers., pensionsvers. und krankenzusatzversicherungen Auch Berufsunfähigkeitsversicherungen sind absetzbar. Aber Vorsicht bei Lebens- und Pensionsversicherungen. Für eine Er- und Ablebensversicherung, die zu einem gewissen Zeitpunkt auf einmal ausbezahlt wird, oder eine Pensionsvorsorge die aus irgendeinem Grund dann doch nicht als Rente bezogen wird, muß im nachhinein die ESt nachbezahlt werden, falls die Versicherung bei der Steuererklärung geltend gemacht wurde! Es gibt so schlaue Leute, die eine Lebensversicherung als Tilgungsträger für einen endfälligen Kredit bei der Steuer geltend gemacht haben, und dann nach 25 Jahren blöd dastehen, wenn nicht nur die Performance nicht reicht um den Kredit zu tilgen, sondern auch noch das Finanzamt anläutet Welche Aufwendungen als Wohnungssanierung gelten, und daher abgesetzt werden können, ist ziemlich klar definiert. Da sollte man auch keine Experimente eingehen. Und wann eine Wohnung oder ein Haus abgesetzt werden kann, klärt man am Besten zu Beginn mit dem Steuerberater des Vertrauens. Den braucht man eh nur einmal. Faustregel: absetzen kann man nur Wohnraumschaffung, d.h. Hausbau und den Ersterwerb einer geförderten(!) Eigentumswohnung. Ausnahmen gibt's aber. Und natürlich kann man die Kreditraten geltend machen, falls man die Wohnung weitervermietet (dann aber mit positiver Ertragsplanung nach spätestens 10 Jahren!). Den Computer daheim kann man auch zu einem geringen Teil zwecks beruflicher Nutzung absetzen. Aber er muß natürlich jünger als 3 Jahre sein, und man muß die Rechnung noch haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lacky Geschrieben 28. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 28. Dezember 2007 jajaa scotty der fernseher ist schuld... sicher net!! aber ich will den finanzminister was wegnehmen so schauts aus :devil: habs mal für 2002 jahr gemacht, weil wir da grad gebaut haben und das mit eigenheim und kredit spruchreif war. einfach auf fa-online nachlesen. da kannst vieles absetzen. wobei mir das mit der pendlerpauschale am meisten interessiert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pirate man Geschrieben 3. März 2008 Teilen Geschrieben 3. März 2008 hab mir jetzt den zugang zu finanzonline geholt und wollt für 2007 den steuerausgleich machen - die vorberechnung hat stolze 36,50€ ergeben für 2006 hab ich 630€ retour bekommen, da war ich von jänner bis april arbeitlos, von mai bis dezember hab ich gearbeitet 2007 hab ich die ganze zeit gearbeitet allerdings hab ich 2006 den steuerausgleich noch "altmodisch" mit dem wisch gemacht, weiß daher nicht wieviel die vorberechnung ergeben hätte mich würd jetzt interessieren in wie weit die vorberechnung stimmt weil die 36,50€ kann ich nicht wirklich glauben im vergleich zu den 630€ von 2006 danke schon mal für infos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
derPaul Geschrieben 3. März 2008 Teilen Geschrieben 3. März 2008 ... weil die 36,50€ kann ich nicht wirklich glauben im vergleich zu den 630€ von 2006 danke schon mal für infos also wenn du für 2007 nicht mehr abzusetzen hast als kirchenbeitrag und ähnliche kleinigkeiten, dann kann das schon stimmen. wenn du in einem jahr nicht durchgehend gearbeitet hast und/oder mehrere dienstgeber gehabt hast, kriegst du bei der arbeitnehmerveranlagung für dieses jahr meistens mehr zurück... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
buffalo Geschrieben 4. März 2008 Teilen Geschrieben 4. März 2008 Zum Steuerausgleich kann ich die CD von Haude emofahlen. Kostet nicht die Welt und ich versuche immer, die div. Abschreibposten zwischen mir und meiner so aufzuteilen (Kosten für Wohnraumschaffung etc.), dass möglichst viel herauskommt. Das kann man mit so einer Software ziemlich einfach. Außerdem ist eine sehr große Hilfedatei dabei. LG buffalo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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