Sleipnir Geschrieben 4. März 2009 Geschrieben 4. März 2009 Es dürfte bekannt sein, dass sich Unternehmer für "Firmenräder" die Vorsteuer abziehen dürfen, was von vielen auch gemacht wird. Wenn nicht - selber Schuld. In England gibt es eine Initiative, die auch steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer bringt, die mit dem Rad zur Arbeit fahren. Das ganze nennt sich "Green Transport Plan Initiative". Ich finde die Idee nicht schlecht. Wäre toll, wenn soetwas in Österreich auch umgesetzt werden würde. Link: cyclescheme Zitieren
ducatus Geschrieben 4. März 2009 Geschrieben 4. März 2009 geht bei uns doch auch - einfach ein fahrtenbuch führen - gibts km geld Zitieren
Sleipnir Geschrieben 4. März 2009 Autor Geschrieben 4. März 2009 In England kriegt man zwischen 38 und 45 % der Investition in ein Fahrrad + Zubehör und Kleidung zurück. Wieviel Kilometergeld kriegt man pro km in Ö? Zitieren
trialELCH Geschrieben 5. März 2009 Geschrieben 5. März 2009 In England kriegt man zwischen 38 und 45 % der Investition in ein Fahrrad + Zubehör und Kleidung zurück. Wieviel Kilometergeld kriegt man pro km in Ö? Das schau ih mir an, wenn di der Chef nach Graz schickt und du sagt erm du musst schon an Tag früher fahren, weil du ja mitn Radl owe fohrst... Zitieren
grey Geschrieben 5. März 2009 Geschrieben 5. März 2009 geht bei uns doch auch - einfach ein fahrtenbuch führen - gibts km geld "darfst" zb in wien oder generell nur machen wenn nix öffentliches fährt.. nur speziell in wien schaust da halt durch die fingerchen :-) fehler vorbehalten - is ne weile her als ichs mir durchgelesen hab Zitieren
Adorfer Geschrieben 5. März 2009 Geschrieben 5. März 2009 42 Cent je Kilometer Nicht gans! ersten 5km: € 0,233 pro km ab dem 6. km: € 0,465 pro km Ausserdem darf der Gaul dann kein Firmenfahrrad sein sondern sich im Privatbesitz befinden. Die selbe Geschichte warum mit Firmen eigenen PKW kein KM geld drin ist. Zitieren
ducatus Geschrieben 5. März 2009 Geschrieben 5. März 2009 Das schau ih mir an, wenn di der Chef nach Graz schickt und du sagt erm du musst schon an Tag früher fahren, weil du ja mitn Radl owe fohrst... wennst selbständig bist - hast norm. keinen chef;) Zitieren
ducatus Geschrieben 5. März 2009 Geschrieben 5. März 2009 "darfst" zb in wien oder generell nur machen wenn nix öffentliches fährt.. nur speziell in wien schaust da halt durch die fingerchen :-) fehler vorbehalten - is ne weile her als ichs mir durchgelesen hab nix schaust in wien durch die finger - fahr zu 90% mit dem rad zum job ca 3500 -4000km im jahr rad ist vorsteuerabzugberechtigt + erhaltung und service rep. kosten -auch zum abschreiben 400.- im jahr gweinnmindernd zum abschreiben - also in den meisten fällen über 5 jahre abschreibbar - is net die welt - aber 20% weniger kaufpreis + km geld + service usw. kommt auch was zusammen aber nur für so orme schlucker wie mir - denn de rechen selbständigen fahren e porsche u. co Zitieren
ducatus Geschrieben 5. März 2009 Geschrieben 5. März 2009 ok hier der beitrag von argus : Rad & Recht - Informationen zum Thema "Fahrräder steuerlich begünstigen" 1. Unternehmerbereich, Freiberufler: a) Bei mehrheitlicher betrieblicher Nutzung Die Anschaffungskosten eines ausschließlich oder überwiegend betrieblich genutzten Fahrrades können im Falle bis zu einem Anschaffungswert in Höhe von € 400,-- (netto - bei Vorsteuerabzugsberechtigung – sonst brutto) zur Gänze im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden; falls die Anschaffungskosten diesen Betrag übersteigen, müssen diese auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (zwischen zwei und fünf Jahre, je nach Beanspruchung) verteilt abgeschrieben werden. Daneben können laufende, belegte Reparaturen geltend gemacht werden. Diese Gesamtaufwendungen aus Anschaffung und Reparaturen können dann im Verhältnis von privater und betrieblicher Nutzung gewinnmindernd abgesetzt werden. Für Mehrwertsteuerpflichtige: Das Fahrrad hat Vorsteuerabzug. b) Bei untergeordneter betrieblicher Nutzung: Wird das Fahrrad weniger als 50% beruflich genutzt, kann Kilometergeld abgesetzt werden, und zwar können für die ersten fünf Kilometer € 0,233,- und ab dem sechsten Kilometer € 0,465,- berücksichtigt werden. Neben dem Kilometergeld können keine zusätzlichen Kosten wie laufende Reparaturen geltend gemacht werden. Kein Vorsteuerabzug bei Kilometergeld. Bei nicht ausschließlicher beruflichen Nutzung ist es notwendig, zum Nachweis des privaten und beruflichen Anteils im Fall 1a oder für die geltend gemachten Kilometer im Fall 1b einen Kilometerzähler und ein Fahrtenbuch zu haben. 2. Dienstnehmerbereich: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale im Zuge der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt; Pendlerpauschale nicht automatisch, sondern nur über Antrag beim Dienstgeber oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich). Darüber hinaus ist die Geltendmachung von Verkehrskosten im Allgemeinen nicht möglich - somit auch nicht für ein Fahrrad. Jedoch: Für angeordnete Dienstfahrten können die oben genannten km-Geld-Sätze als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) geltend gemacht werden. Für weitere Auskünfte im Dienstnehmerbereich stehen die Steuerpolitische Abteilung der AK-Wien, Tel.: 501 65/207, im Selbständigenbereich unser Kassier, Mag. Kurt Krenhuber, 01/812 29 78 email: office@safe-wt.at zur Verfügung. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.