Zum Inhalt springen

Nebeneinander fahren erlaubt?


Gary the Fish
 Teilen

Empfohlene Beiträge

zur erinnerung §7 (1) STVO:s:

 

...und da (in der - österreichischen - Staßenverkehrsordnung von 1960 idgF vom 1.10.1994 (BGBl. Nr. 518/1994)) steht in § 7 Abs 1, dass eine Trainingsfahrt von rennfahradbenützenden Verkehrsteilnehmer diesen das nebeneinander Fahren erlaubt, wenn ihre Trainingsfahrt durch ein den "Trainingstross" hinten absicherndes KFZ begleitet ist?

 

 

aha.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. ist das BGBl. Nr. 518/1994 am 1.10.1994 in Kraft getreten

 

2. steht bei mir unter §7 Abs 1 folgendes:

Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist. Gleise von Schienenfahrzeugen, die an beiden Rändern der Fahrbahn liegen, dürfen jedoch nicht in der Längsrichtung befahren werden, wenn der übrige Teil der Fahrbahn genügend Platz bietet.

 

3. für alle dies nicht glauben: http://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1994_518_0/1994_518_0.pdf Aber vlt ist das ein gefälschtes BGBl :rofl:

 

Also wenn das dein Beweis ist, dann ist es dir wirklich gut gelungen uns alle zu überzeugen :devil:

 

Also fassen wir noch mal zusammen: wir haben keine Anhaltspunkte in der Österreichischen Rechtsordnung und eine entscheidung des UVS, welcher sich sicher vor der Entscheidung besser mit der Thematik auseinandergesetzt hat, als jeder Forenuser hier.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...