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Nebeneinander fahren erlaubt?


Gary the Fish
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also wir bezahlen in Ö mit euros und über der grenze im sumava auch mit kronen. (ich mein bier oder fressalien, denn gestraft wurde ich mitn bike noch nie)

 

also der vater meiner freundin ist polizist und u.a. für den besagten ort zuständig der direkt in einer langen abfahrt liegt.ort is übertrieben is a dorf wo eben 50km/h gefahren werden darf.

falls man mit 73km/h in diesem gebiet erwischt wird (egal mit was: motorrad,auto,fahrrad,dreiradler wennst den speed zombringst)

muss man 35€ bezahlen.

 

also bei uns am land kooperieren wir noch mit den polizisten. also das kann schon passieren dass dir eine strafe wegen zu schnell fahren mal eine runde kaffee+bier kostet und das wars.(is meinem dad so ergangen).

 

also ich kenn ziemlich viele polizisten in den umliegenden orten und ich brauch mich da echt vor nichts fürchten, solang ich nur mitn bike zu schnell unterwegs bin.:zwinker:

 

und was herauslaufende kinder betrifft: sehe ich als kein problem an, da es in dem ort genau 2 familien gibt die kinder haben.und die sind schon fast erwachsen und die anderen nur am we zuhause (wochenendhaus) und wenn ich um kurz vor 20uhr da runter rausch dann is da e fast tote hose, im 65 einwohner dorf!

 

also ich werd mich nach dem strafausmaß erkundigen falls ich neben einem 2ten MTBler fahre.:zwinker:

 

 

und führerschein betrifft hab ich seit knapp einem jahr. fahr aber nur unwesentlich mehr km damit als mitn radl.

und wenn jetzt noch die kommentare kommen fahranfänger hinund her. dann find is net angebracht, da i scho ca.5000km gefahren bin (L17 und was ma halt sonst nu so fährt)

 

PS:und wenn i wer die strecke darunter kennt, dann bin des ich weil die bin i sicher scho (ehrlich) mehr als 200mal gefahren, da meine trainings- und lieblingsrunde da eben verläuft und fast direkt am haus der freundin vorbeiführt!:love:

 

@steve4u: der speed BEIM überholen war gute 80km/h, hab ich aber auch so geschrieben. das höchste was ich je gefahren bin (mitn MTB) waren 84,73 km/h.

 

Oh Mann... Wenn du schon so heldenhafte Dinge erzählst über bestechliche Polizisten dann hör ihnen wenigstens zu. Sollte er bei einer Überschreitung von 23 km/h Euro 35,- kassieren, dann hat er keine Ahnung...

Dann wäre da noch das Ding ob du die 73 km/h netto gefahren bist, dh abzüglich der Toleranzgrenze die bei verschiedenen Messarten unterschiedlich ist...

Aber weißt du was? Fahr 90, dann erledigt sich das Problem mit Radfahrern wie dir ganz von alleine...

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Ich verlange gar nichts. Es stellt sich nur die Frage, ob eine öffentlich und demonstrativ nach außen getragene "Scheiß-drauf"-Einstellung förderlich ist.

 

Find ich auch also genau dran halten tun sich weder die Autofahrer nur man(n) muss ja net öffentlich drauf .....

 

Ich sag für mich ich muss wissen was ich tue und wie weit ich es mit der Gefahr bzw dem Gesetz für mich vereinbaren kann. Muss mi ja net umbrigne beim Radeln

 

Mfg Tom

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tuts euch ned aufregen. das problem, dass sich manche radfahrer aufführen wie die vollidioten und glauben sich nicht an die StVo halten zu müssen, erledigt früher oder später ohnehin die natrürliche auslese ;)Ich hoffe nur, dass keine unschuldigen personen dadurch in irgendeiner weise zum handkuss kommen.

Ich wünsch solchen leuten, erst mal dass sie erwischt und ordentlich zur kassa gebeten werden.

 

Also :toll::toll::toll::toll::toll::toll::toll::toll:

 

Kann mi nur anschliessen

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also bei uns am land kooperieren wir noch mit den polizisten. also das kann schon passieren dass dir eine strafe wegen zu schnell fahren mal eine runde kaffee+bier kostet und das wars.(is meinem dad so ergangen).

 

also ich kenn ziemlich viele polizisten in den umliegenden orten und ich brauch mich da echt vor nichts fürchten, solang ich nur mitn bike zu schnell unterwegs bin.:zwinker:

 

und was herauslaufende kinder betrifft: sehe ich als kein problem an, da es in dem ort genau 2 familien gibt die kinder haben.und die sind schon fast erwachsen und die anderen nur am we zuhause (wochenendhaus) und wenn ich um kurz vor 20uhr da runter rausch dann is da e fast tote hose, im 65 einwohner dorf!

 

der speed BEIM überholen war gute 80km/h, hab ich aber auch so geschrieben. das höchste was ich je gefahren bin (mitn MTB) waren 84,73 km/h.

 

korruption!:f:

 

so einen genauen geschwindigkeitsmesser mecht auch mal haben:rofl:

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so einen genauen geschwindigkeitsmesser mecht auch mal haben:rofl:

 

sigma machts möglich. der zeigts zwar net während der fahrt so genau an, aber wennst dann auf "max.km/h" gehst siehst das.

@Rakaar: es hat mich keiner dabei gemessen/lasert oder sonst was keine ahnung welche methoden es da gibt.

das hat halt mein Sigma tacho angezeigt und dem vertrau ich.:zwinker:

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Hello an alle

Jeder Verkehrsteilnehmer (auch alle Radfahrer ob MTB RR usw.)müssen sich an die STVO halten.Nebeneinander fahren ist grundsätzlich für jeden Biker nicht erlaubt. Wenn es sich um eine Trainingsfahrt handelt brauche ich ein Fahrzeug das nach hinten absichert und als Trainings bzw.Trainingsfahrzeug gekenzeichnet ist.Überhöhte Geschwindigkeit wie z.b 50kmh bei 30kmh Beschränkungen werden genauso bestraft wie bei jeden anderen Strassenbenützer.Nur muss in diesem Fall der Polizist der die Radarmessung vornimmt denjenigen an Ort und Stelle aufhalten.Als Betroffener habe ich das Recht Einblick auf die Messung direkt an der Radar Pistole einzunehmen.Und alle Ausreden helfen wenig,da in Österreich Ausweispflicht herscht und man sich daher immer mit einen Ausweis bewegen sollte.Ist leider so.:mad:Bin wie ihr ein begeisterter Biker,doch sitze ich an einer Info Quelle die mir diese Aussage bestätigt.

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Wenn es sich um eine Trainingsfahrt handelt brauche ich ein Fahrzeug das nach hinten absichert und als Trainings bzw.Trainingsfahrzeug gekenzeichnet ist.

 

 

wo steht das?

 

Und alle Ausreden helfen wenig,da in Österreich Ausweispflicht herscht und man sich daher immer mit einen Ausweis bewegen sollte..

 

Falsch!

Für Österreichische Staatsbürger besteht in Österreich keine Ausweispflicht!

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Wenn es sich um eine Trainingsfahrt handelt brauche ich ein Fahrzeug das nach hinten absichert und als Trainings bzw.Trainingsfahrzeug gekenzeichnet ist.

glaub ich nicht.

soweit mir bekannt, ist das wort trainingsfahrt nicht eindeutig definiert und die auslegung somit dem jeweiligen exekutivbeamten überlassen.

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da muss ich euch leider wiedersprechen.wie soll man das wort trainingsfahrt noch genauer definieren???das problem ist einfach das viele exekutiv beamte einen gewissen bestrafungsspielraum haben und sich wenige mit der materie radfahrer bisher auseinandersetzt haben.ich habe auf jeden fall mal gelernt (ist auch schon wieder eine weile her)das sich jeder der eine öffentliche Strasse(Landstr.Bundesstr.etc.) benützt an die STVO halten muss.trainingsfahrten waren bis jetzt immer eine grauzone doch wurde dies vor einen jahr gesetzlich festgelegt das jede trainingsfahrt mit einem kfz nach hinten abzusichern ist.

mit der ausweispflicht habe ich mich vertan.hab ich nämlich mit deutschland verwechselt.:toll:

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da muss ich euch leider wiedersprechen.wie soll man das wort trainingsfahrt noch genauer definieren???das problem ist einfach das viele exekutiv beamte einen gewissen bestrafungsspielraum haben und sich wenige mit der materie radfahrer bisher auseinandersetzt haben.ich habe auf jeden fall mal gelernt (ist auch schon wieder eine weile her)das sich jeder der eine öffentliche Strasse(Landstr.Bundesstr.etc.) benützt an die STVO halten muss.trainingsfahrten waren bis jetzt immer eine grauzone doch wurde dies vor einen jahr gesetzlich festgelegt das jede trainingsfahrt mit einem kfz nach hinten abzusichern ist.

mit der ausweispflicht habe ich mich vertan.hab ich nämlich mit deutschland verwechselt.:toll:

 

Selbst wenn ich mit der letzten Gurke (Rennrad) herumfahre und für mich selbst trainiere befinde ich mich auf einer Trainingsfahrt. Siehe das Urteil vom UVS von vor zwei Jahren.

 

http://www.complang.tuwien.ac.at/anton/radweg-bescheid/

 

Verzapfen Sie bitte hier keinen Blödsinn

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Ich kann allen nur folgendes Buch empfehlen: Rechts-Berater für Radfahrer (f. Österreich) von Johannes Pepelnik. Das Buch ist zwar aus dem Jahr 2003, viel hat sich meines Wissens aber seitdem nicht geändert. Das Buch ist momentan leider vergriffen, aber Über Second-Hand-Anbieter sicher aufzutreiben. Dort steht jedenfalls geschrieben, dass Für Rennrad-Fahrer im Training das Nebeneinanderfahren erlaubt ist. Muss halt nach außen sichtbar sein, dass trainiert wird, also entsprechende Ausrüstung und auch ansprechendes Tempo. Mit 15 km/h nebeneinander rollen könnte wohl diskussionswürdig sein.

 

Und: Im Ortsgebiet auf über 70 km/h stolz zu sein ist wohl eher eine Frage von Imponiergehabe als von Reflektiertheit. Wie hier aber sichtbar wird, imponiert das niemandem. Vielleicht eine Gelegenheit, darüber nachzudenken?

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Hello an alle

Jeder Verkehrsteilnehmer (auch alle Radfahrer ob MTB RR usw.)müssen sich an die STVO halten.Nebeneinander fahren ist grundsätzlich für jeden Biker nicht erlaubt. Wenn es sich um eine Trainingsfahrt handelt brauche ich ein Fahrzeug das nach hinten absichert und als Trainings bzw.Trainingsfahrzeug gekenzeichnet ist.Überhöhte Geschwindigkeit wie z.b 50kmh bei 30kmh Beschränkungen werden genauso bestraft wie bei jeden anderen Strassenbenützer.Nur muss in diesem Fall der Polizist der die Radarmessung vornimmt denjenigen an Ort und Stelle aufhalten.Als Betroffener habe ich das Recht Einblick auf die Messung direkt an der Radar Pistole einzunehmen.Und alle Ausreden helfen wenig,da in Österreich Ausweispflicht herscht und man sich daher immer mit einen Ausweis bewegen sollte.Ist leider so.:mad:Bin wie ihr ein begeisterter Biker,doch sitze ich an einer Info Quelle die mir diese Aussage bestätigt.

Manchmal fragt man sich schon, warum das Forum Moderatoren hat, denn diesen Beitrag kann man sich getrost schenken, denn er wärmt alle bereits ausdiskutierten Unwahrheiten wieder auf und verunsichert den Leser.

 

Das is alles ein Riesenschmarrn, was du da verzapfst!

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Ich kann dir aus *vertraulichen* Quellen sagen, dass du genau Null Rechtsanspruch auf das Ablesen der Radarpistole hast...

 

Aber wie RevilO schon sagt... Viel Blödsinn und alles zigmal nachlesbar in dem Thread wo eine Polizeistreife eine Trainingsausfahrt beendet hat...

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Äh nein, da steht nix davon.

 

Auch nicht in der Fahrradverordnung.

 

Zu schreiben, dass man "etwas aus verlässlicher Quelle weiß", ist kein Beleg. :rolleyes:

Gesetze sind simpel belegbar per Nennung von Paragraph, Titel u. Absatz, also bitte gleich gscheit u. am besten mit Zitat der betreffenden Stelle...

 

bitte, der franz hat mir gestern am stammtisch aber erzählt.... :rofl:

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