bigair Geschrieben 18. Juni 2009 Geschrieben 18. Juni 2009 kann ich einen (hinterlegten) rsb brief auch als potentieller (aber bei zustellung nicht anwesender) ersatzempfänger abholen? Zitieren
Weight Weenie Geschrieben 18. Juni 2009 Geschrieben 18. Juni 2009 Bei mir ist das mal gegangen - allerdings kenne ich den Postler schon seehr lange. Zitieren
Gast eleon Geschrieben 18. Juni 2009 Geschrieben 18. Juni 2009 kann ich einen (hinterlegten) rsb brief auch als potentieller (aber bei zustellung nicht anwesender) ersatzempfänger abholen? normal nur mit vollmacht. Zitieren
Samy Geschrieben 18. Juni 2009 Geschrieben 18. Juni 2009 nen rsb kann jeder abholen der an der selben anschrift wohnt... muss nedmal ein familien mitglied sein... Zitieren
Weight Weenie Geschrieben 18. Juni 2009 Geschrieben 18. Juni 2009 Ein RSb-Brief (Rückscheinbrief weiß) ist ein behördliches Schriftstück, das auch an einen Ersatzempfänger oder an eine Ersatzempfängerin zugestellt werden kann ("Zustellung auch an Ersatzempfänger oder Ersatzempfängerin"). Ersatzempfänger oder Ersatzempfängerin ist jede erwachsene Person, die in der gleichen Wohnung wie der Empfänger oder die Empfängerin wohnt. Auch Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen des Empfängers oder der Empfängerin, die zur Annahme der Sendung bereit sind, können Ersatzempfänger oder Ersatzempfängerinnen sein. Ist der Empfänger oder die Empfängerin ortsabwesend und kann deshalb von der Zustellung nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen, weil der Brief an einen Ersatzempfänger oder eine Ersatzempfängerin zugestellt wurde, ist die Ersatzzustellung unwirksam. Hinweis: Wird bei der Zustellung auch kein Ersatzempfänger oder Ersatzempfängerin angetroffen, wird der RSb-Brief beim Postamt hinterlegt und eine Hinterlegungsanzeige im Briefkasten zurückgelassen. Zitieren
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