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Rechtlicher Unterschied Mtb Lehrwart zu Guide


Chattsn
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Hallo,

 

Ich würde in zukunft gerne mehr in richtung fahren mit Gruppen, da wir ein Gästehaus haben und jedes Jahr ein paar Sportgruppen mit Stundenten kommen. Gesetzlich würde ich mich aber gern ein bisschen mehr absichern da ich ja mit Gruppen um die 5 bis 10 Leute fahre und diese Biketechnisch nicht allzugut draufsind.

 

Kann ich als Lehrwart mit Gruppen fahren ? Beim Guide ist das ja kein problem .

 

 

l.g Chattsn

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Ich hab mich bei der Erstellung meines Skriptums für die Guide-Ausbildung (http://www.bikepro.at) geanuer mit dieser Thematik befasst.

 

Nach meinem derzeitigen Wissensstand gib es österreichweit derzeit (noch) keinerlei Beschränkungen für das Bike-Guiden (Radtouren Führen), z.B. aber für sogen. Wanderführer (Berführer "light").

 

Allerdings müssen rund um das Bike-Guiden in rechtlicher Hinsicht viele Aspekte beachtet werden, insbesonder, was deine Haftung angeht. Aber auch Dinge, wie Sozialversicherung usw.. Bei der Guide-Ausbildung ist dies daher auch ein wichtiges Thema.

 

Herzliche Grüße

 

 

Michael

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danke mal für die Antworten ,

 

bleibt mir aber noch immer die Frage offen welcher unterschied für mich besteht wenn ich

 

a. Keine ausbildung habe und mit 8-10 Leute fahre

b. Guide ausbildung

c. Lehrwart

 

Was passiert wenn sich einer in der Gruppe verletzt ?

Wie schaut es auch rechtlich aus wenn ich das z.b als Ulaubsatraktion mit anbiete .. Geführte Biketouren in der

Umgebung ? Ich kann mir nicht vorstellen das das so einfach ist oder ?

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ausbildung machen damit du die ich nenn es mal "gefahren" besser einschätzen zu weisst.

 

haftpflichtversicherung - was auch immer notwendig ist - abschliessen damit du im schadensfall abgesichert bist.

 

auf den disclaimer verzichten: wenn du das schon im prospekt reinschreibst wird wohl keiner kommen weil du dich selber ja ad absurdum führst. und wenn du den zettel erst vor der abfahrt unterschreiben lässt, hast a problem weil gach ungute gäste dann ihr geld zurückverlangen ("wenn wir das gewusst hätten."). ausserdem glaube ich, dass so etwas in deinem fall sowieso rechtsunwirksam ist.

 

und ich denke mal, dass zu einem guide mehr gehört als nur die gegend zu kennen. da ist auf jeden fall hohes verantwortungsbewusststein notwendig. weil was ist, wenn jemand die "schwere" route mitfährt und dann hoffnungslos überfordert ist? dann hast quasi 2 gruppen zu betreuen - gleichzeitig. ich glaube, die kondi dafür darf keine schlechte sein.

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