Lacky Geschrieben 26. Februar 2009 Teilen Geschrieben 26. Februar 2009 edit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hartlander Geschrieben 26. Februar 2009 Teilen Geschrieben 26. Februar 2009 #Bauordnung mein lieber, es ist die Bauordnung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dkl Geschrieben 26. Februar 2009 Teilen Geschrieben 26. Februar 2009 kenn mich auch nicht so wirklich aus aber ich glaub normal müssens 3m sein und ab einer gewissen fassadenlänge die halbe höhe. ausserdem muss glaub ich der lichteinfall unter 45° bzw seitlich 30° gegeben sein. aber bitte nicht festnageln weil glauben heißt nicht wissen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
upn72 Geschrieben 26. Februar 2009 Teilen Geschrieben 26. Februar 2009 ... da sind ja Experten am Werk! Da ich davon ausgehen darf, dass es sich in der Steiermark zuträgt steirischen raumgesetz, darf ich anmerken... 1.) es ist das Steiermärkische Baugesetz! 2.) der notwendige Abstand (Grenzabstand, Gebäudeabstand) hat nichts mit der Fassadenlänge zu tun! @Lacky: Wenn es tatsächlich um so viel Geld geht (100.000 Verlust), dann wäre eine professionelle Hilfe (nicht das Bikeboard) angesagt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lacky Geschrieben 26. Februar 2009 Autor Teilen Geschrieben 26. Februar 2009 edit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
King Alrik Geschrieben 26. Februar 2009 Teilen Geschrieben 26. Februar 2009 Hab da einen Link für Dich , hoffe er hilft ein wenig ! http://www.meingrundstueck.at/Mein_Grundstuck/___Mein_Bundesland/B-ST/b-st.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dkl Geschrieben 26. Februar 2009 Teilen Geschrieben 26. Februar 2009 in Nö anscheinend schon, aber ich bin auch kein experte, und wies in der steiermark ist weiß ich schon gar nicht. mfg Baurechtsdatenbank Gesetzestext Land: Niederösterreich Rechtsnorm: Abschnitt: II. Bautechnik - 02Anordnung und äußere Gestaltung II. Bautechnik Anordnung und äußere Gestaltung von Bauwerken Paragraf: 050 Bauwich Wortlaut: (1) Der seitliche Bauwich (§ 70 Abs. 1 Z. 2 bis 5) muß im geregelten Baulandbereich (Bebauungsplan) der halben Gebäudehöhe entsprechen. Wenn er nicht in den folgenden Bestimmungen oder im Bebauungsplan durch Baufluchtlinien anders geregelt ist, muß er mindestens 3 m betragen. Ab einer Gebäudehöhe von mehr als 8 m und einer Länge der der Grundstücksgrenze zugewandten Gebäudefront von mehr als 15 m muß der Bauwich für jenen Teil der Gebäudefront, der über diese 15 m hinausreicht, der vollen Gebäudehöhe entsprechen (abgesetzte Gebäudefront). (2) Zwischen einem Gebäude und der hinteren Grundstücksgrenze ist grundsätzlich bei jeder Bebauungsweise ein Bauwich im Ausmaß nach Abs. 1 einzuhalten, sofern im Bebauungsplan nichts anderes festgelegt ist und nicht § 51 Abs. 4 zutrifft. (3) Ein geringerer Bauwich als nach Abs. 1 und 2 genügt, wenn 1. dies zur Wahrung des Charakters der Bebauung in Schutzzonen, erhaltungswürdigen Altortgebieten und zusammenhängend bebauten Ortsgebieten erforderlich ist, 2. der freie Lichteinfall unter 45o auf die Hauptfenster zulässiger Gebäude auf den Nachbarbauplätzen gewährleistet ist und 3. keine hygienischen oder brandschutztechnischen Bedenken bestehen. Einen anderen Bauwich als nach Abs. 1 und 2 darf die Baubehörde für Betriebsgebäude im Bauland-Betriebsgebiet oder -Industriegebiet bewilligen, wenn Z. 2 und 3 zutreffen, und vorschreiben, wenn dies zum Brandschutz notwendig ist. (4) Wenn die Grundstücksgrenze und die Gebäudefront nicht parallel zueinander verlaufen, muß jeweils der geringste Abstand das im Abs. 1 oder 2 bestimmte Ausmaß aufweisen. (5) Bei Fahnengrundstücken (§ 10 Abs. 2 Z. 4), darf der streifenförmige Grundstücksteil je zur Hälfte seiner Breite dem Bauwich der angrenzenden Grundstücke angerechnet werden. Einfriedungen oder sonstige Bauwerke auf diesem Grundstücksteil dürfen den freien Lichteinfall unter 45o auf die Hauptfenster der zulässigen Gebäude auf den Nachbargrundstücken nicht beeinträchtigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
upn72 Geschrieben 26. Februar 2009 Teilen Geschrieben 26. Februar 2009 ist in der stmk. ja! somit gilt steirisches raumgesetz. ich kann bis dienstag vermutlich keinen RA mehr auftreiben! Du meinst das Steiermärkische Raumordnungsgesetz. Aber in einem Bauverfahren -ich gehe davon aus, dass es sich um ein solches handelt- gilt das Stmk.Baugesetz. Es bedarf übrigens keines Rechtsanwaltes, da "genügt" ein "Bausachverständiger" - und deren gibt es viele! Evt. beim Sachverständigenverband nachfragen, oder, oder... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
upn72 Geschrieben 26. Februar 2009 Teilen Geschrieben 26. Februar 2009 in Nö anscheinend schon, aber ich bin auch kein experte, und wies in der steiermark ist weiß ich schon gar nicht. mfgTja, so ist eben Österreich --> 9 verschiedene Gesetzestexte wenn es ums Bauen geht:rofl: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lacky Geschrieben 26. Februar 2009 Autor Teilen Geschrieben 26. Februar 2009 edit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paul1649345178 Geschrieben 26. Februar 2009 Teilen Geschrieben 26. Februar 2009 http://www.bauordnungen.de da findest auch das steiermärkische baugesetzt (abständsflächen sind geregelt in §13! und so wie´s aussieht sind die 5 m ausreichend... wobei die Behörde ihrerseits jedoch größere Abstände vorschreiben kann! (§13 Absatz12) Unter Behörde ist hier der Bürgermeister zu sehen - ist die oberste Bauinstanz!!! ganz ehrlich würde ich aber undbedingt einen anwalt einschalten... der kann ev. noch so einiges erreichen.... und wenn der streit eh schon vorprogrammiert ist, dann lass den anwalt mal tun - er kann zumindest die ganze sache extrem verzögern!!! der anwalt sollte aber im bereich bau bewandert sein!!! eh klar! (sämtliche verfahrensfehler oder planungs bzw. zeichnungsfehler soll er aufdecken - das spiel kann er ewig ausdehen... darüberhinaus gehts dann noch um die gewerberechtliche einreichung - da kann er nochmal kräftig zuschlagen...) viel glück! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 26. Februar 2009 Teilen Geschrieben 26. Februar 2009 somit gilt steirisches raumgesetz. ich kann bis dienstag vermutlich keinen RA mehr auftreiben! wiso? versuchen würd ich das mal auf jeden fall. gerade wenn der nachbar ein trottel ist schadet es nicht wenn man den dabei hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bikerswife Geschrieben 27. Februar 2009 Teilen Geschrieben 27. Februar 2009 1)schalte unbedingt einen ra ein...frage nur, wenn du weisst, dass nächste woche verhandlung ist, ists jetzt halt schon recht spät... 2) weiss ich net, obs net auch noch andere bestimmungen gibt, da diese halle unter betrieblich fällt. also frage da auch einmal direkt bei deiner Bezirkshauptmanschaft an und rede mit dem für landwirtschaftliche betriebsgenehmigungen. und nocheinmal einen ra dazunehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-philipp- Geschrieben 27. Februar 2009 Teilen Geschrieben 27. Februar 2009 Ich kann dir nur empfehlen einen RA einzuschalten. Hast einen Rechtsschutz? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 27. Februar 2009 Teilen Geschrieben 27. Februar 2009 gelöscht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 27. Februar 2009 Teilen Geschrieben 27. Februar 2009 sboardX hats viel kürzer formuliert... :toll: bin seiner Meinung - vor allem hinsichtlich Verfahrensverzögerung (zumal es ja fast schon in der Natur der Sache liegt, dass die Unterlagen unvollständig sind). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
harZen Geschrieben 27. Februar 2009 Teilen Geschrieben 27. Februar 2009 ich kann bis dienstag vermutlich keinen RA mehr auftreiben! hast du schon dort probiert? und dann einmal auf seine homepage klicken. vielleicht wirds ja doch noch was bis dienstag! da wirst einen profi brauchen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
upn72 Geschrieben 27. Februar 2009 Teilen Geschrieben 27. Februar 2009 ...kannst du der helfenden Bikeboardgemeinde einige Fragen beantworten? "-->" = ich habe die Fragen, nach meinem derzeitigen Informationsstand, beantwortet (als Hilfestellung) 1) wie ist die Widmung der Fläche, auf der die Halle errichtet werden soll? --> ist es im Freiland? 2) wie ist die Widmung der Fläche, auf der dein Haus steht (wegen Gestank von Schweinestall)? --> Bauland - Dorfgebiet? 3) ist der Bauwerber (=dein Nachbar der die Halle bauen will) ein Landwirt? --> ja? 4) Ist die Landwirtschaft noch in Betrieb? --> ja? 5) Ist die Fläche der Landwirtschaft größer als 5 Hektar? -> ja/nein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lacky Geschrieben 27. Februar 2009 Autor Teilen Geschrieben 27. Februar 2009 edit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 27. Februar 2009 Teilen Geschrieben 27. Februar 2009 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 27. Februar 2009 Teilen Geschrieben 27. Februar 2009 @shroeder, nachdem ich einen dachausbau als bewohner erleben durfte, (der baulärm war das geringste übel...), lösch das!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 27. Februar 2009 Teilen Geschrieben 27. Februar 2009 http://www.kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/295726.php hilft dir vielleicht weiter und das auch http://www.raumplanung.steiermark.at/cms/dokumente/10231089_241551/c03df26b/ROG2008_ENDVERSION.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 27. Februar 2009 Teilen Geschrieben 27. Februar 2009 du hast PN! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
upn72 Geschrieben 27. Februar 2009 Teilen Geschrieben 27. Februar 2009 ... 1.) ein Hallenneubau im Freiland 2.) Landwirtschaft >5Hektar 3.) Halle ist 7,5m hoch und 5m von Grundgrenze entfernt zusammengefasst: - ja, gemäß Raumordnungsgesetz und Baugesetz darf er diese Halle (unter den o.a. Bedingungen) so errichten! D.h. du wirst im Rahmen der Bauverhandlung zwar Einwendungen machen können, diese werden jedoch vom Bausachverständigen als "privatrechtliche Einwendungen" abgewendet werden (müssen) - mit einem Verweis auf den ordenlichten Rechtsweg. - nein, es ist kein gewerberechtliches Verfahren notwendig --> die Gewerbeordnung ist hier nicht anzuwenden! Zu deiner Frage: "Was würdet ihr tun?" und deinen Vorschlägen "Konfrontation" und "über die Medien austragen" kann ich nur anmerken, dass er (nach den Informationen, die ich bisher von dir erhalten habe) im Recht ist! Leider, keine besseren Nachrichten aus meiner Ecke - sollte der RA zu einer anderen Meinung gelangen, dann bitte ich um Nachricht --> ich soll ja auch noch was dazulernen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 27. Februar 2009 Teilen Geschrieben 27. Februar 2009 @upn, äh kannst du deine zusammenfassung bitte auch irgendwie begründen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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