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Geschrieben
...Haftbar ist der Waldbesitzer nur wenn er vorsätzlich irgendwelche Gefahren herbeiführt...
so einfach geht das nicht, denn wie kommt der Waldbesitzer dazu den Weg ständig säubern ... gefälltes Holz auf der Forststraße sichern zu müssen, damit die Radfahrer keine Stürze bauen ...
Geschrieben
Und wie viele Berufsjäger gibt es in AUT?

 

Juristisch spricht nicht's dagegen, einen Jagdaufseher als Arbeitnehmer anzustellen. Nur, wer tut das? Man wehrt sich mit Händen und Füßen gegen die Pflicht, einen Berufsjäger anstellen zu müssen, und dann gibt es in AUT 800 hauptamtliche (= hauptberuflich?) Jagdaufseher? Das ist schon merkwürdig und nicht schlüssig.

 

In Tiroler wirst Berufsjäger, wenn du einen 3-monatigen Kurs besucht hast. ;)

witzig - die einzige Berufsjägerschule Österreichs ist ausgerechnet in Tirol:D
Geschrieben
:rofl::rofl::rofl::rofl:

 

 

Ja, dann wollen wir mal etwas Aufklärungsarbeit leisten:

 

§ 35 Abs 2 lit b TJG (Tiroler Jagdgesetz): Die ordnungsgemäß bestellten und bestätigten Jagdschutzberechtigten sind befugt, in Ausübung ihres Dienstes Personen, die sie bei Begehung einer Verwaltungsübertretung nach diesem Gesetz auf frischer Tat betreten, festzunehmen und der Bezirksverwaltungsbehörde vorzuführen, wenn...

 

Das Recht der Anhaltung wird in § 35 Abs 2 lit a TJG näher beschrieben.

 

 

§ 33 Abs 3 TJG: Zur Berufsjägerprüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, die ... an einem dreimonatigen Ausbildungslehrgang des Tiroler Jagdverbandes ... teilgenommen haben. Und, hab ich freilich übersehen - Durchführungsverordnung zum TJG: Lehrzeit 3 Jahre.

Geschrieben

Ah okay. Hab's falsch verstanden.

 

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die mehr Angst vor ihren Kompetenzen haben als wir.

Die trauen sich in der Nacht nicht mal in ein abgestelltes Auto rein schauen, aus Angst sie könnten dort ein Pärchen "auf frischer Tat betreten". ;)

Geschrieben
Ah okay. Hab's falsch verstanden.

 

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die mehr Angst vor ihren Kompetenzen haben als wir.

Die trauen sich in der Nacht nicht mal in ein abgestelltes Auto rein schauen, aus Angst sie könnten dort ein Pärchen "auf frischer Tat betreten". ;)

... oder einer mit der Puffn rausschaut:D
Geschrieben
Ja, dann wollen wir mal etwas Aufklärungsarbeit leisten:

 

§ 35 Abs 2 lit b TJG (Tiroler Jagdgesetz): Die ordnungsgemäß bestellten und bestätigten Jagdschutzberechtigten sind befugt, in Ausübung ihres Dienstes Personen, die sie bei Begehung einer Verwaltungsübertretung nach diesem Gesetz auf frischer Tat betreten, festzunehmen und der Bezirksverwaltungsbehörde vorzuführen, wenn...

 

.....

 

ich bin zwar kein jurist, aber um das aufzuklären hab ich ein entscheidendes detail rot angefärbelt: "verwaltungsübertretung nach diesem gesetz", heisst nach dem jagdgesetz, heisst wiederum: er darf einen wilderer festnehmen, beim mtbiker wird es schon schwieriger. er müsste im nachhinein in einem allfälligen rechtsverfahren beweisen, dass der biker in irgendeiner form gegen das jagdgesetz verstossen hat.

 

im übrigen gibt es - entgegen hier von manchen gemachten angaben - sehr wohl hauptberufliche jagdaufseher:

2) Für jedes Jagdgebiet, das überwiegend aus Waldflächen besteht und eine Größe von 1 000 ha überschreitet, sowie für jedes Jagdgebiet, das ohne Rücksicht auf die Kulturart der bejagdbaren Flächen eine Größe von 2 000 ha überschreitet, ist wenigstens ein Jagdaufseher zu bestellen, der die Aufgaben des Jagdschutzes hauptberuflich oder neben jenen des Forstschutzes versieht (Berufsjäger).

 

der grossteil der jagdaufseher scheint aber ehrenamtlich tätig zu sein...

ich finde es - wie gesagt - sehr bedenklich, dass - mit verlaub gesagt - irgendwelche nebenberuflichen laiendarsteller in diesem land exekutiv tätig werden und andere menschen festnehmen dürfen ohne dass gefahr in verzug ist.

 

völlig unzeitgemässes gesetzeslage. eigentlich unglaublich.

ändern!

Geschrieben
14 Seiten Thread und leider noch immer keine Antwort auf die Frage ob irgendein Jagdmensch Biker überhaupt anhalten darf.

...

 

da hast du recht.

 

2 punkte:

- wenn dich wer anhalten darf, dann höchstens ein jagdaufseher (muss ein abzeichen tragen und sich ausweisen können). unklar.

 

- nach dem weiter oben verlinkten ogh urteil fällt das befahren von forststrassen (allgemeinems fahrverbot) mit einem fahrrad unter besitzstörung.

 

die frage ist, ob ein jagdaufseher einen biker wegen besitzstörung anhalten und festnehmen darf. wohl eher nicht, da die besitzstörung nicht im jagdgesetz geregelt ist.

juristen?

Geschrieben

Das Jagdgesetz und die anderen Verordnungen wurden geschrieben um Land- und Forstbesitzer zu dienen. Deren Besitz und dessen wirtschaftlichen Nutzen stand dabei im Vordergrund und sonst nichts.

 

In manchen Bundesländer werden Radfahrer leider nicht als gewinnbringend sondern gewinnbeeinträchtigend angesehen und dementsprechend behandelt.

 

* * * * *

 

Wenn ich eine auf Strasse fahre und jemand der nicht als Gendarm oder Polizist bekleidet ist und sich auch nicht in eine Notlage befindet versucht mich aufzuhalten muss ich davon ausgehen dass mein Leib und Leben im Gefahr ist und ich habe jedes Recht mit maximale Geschwindigkeit zu flüchten.

Geschrieben
"verwaltungsübertretung nach diesem gesetz", heisst nach dem jagdgesetz, heisst wiederum: er darf einen wilderer festnehmen, beim mtbiker wird es schon schwieriger.

ich finde es - wie gesagt - sehr bedenklich, dass - mit verlaub gesagt - irgendwelche nebenberuflichen laiendarsteller in diesem land exekutiv tätig werden und andere menschen festnehmen dürfen ohne dass gefahr in verzug ist.

 

Nein, es ist nicht so, dass da einer Rambo oder Sheriff spielen kann. Viel mehr sind die Kompetenzen stark eingeschränkt, auf einen Bereich, wo diese Regelung auch Sinn macht. Erst wenn wirklich eine eklatante Störung des Wildes stattfindet, kann und muss er eingreifen. Wer sonst soll diese Aufgabe übernehmen? Nur die wenigsten Jagdgebiete haben eine ausreichend große Fläche, die die Bestellung eines Berufsjägers nötig macht.

 

 

 

völlig unzeitgemässes gesetzeslage. eigentlich unglaublich.

ändern!

 

 

Ach, so tragisch ist das nicht. Die werden nicht so schlecht geschult und haben ja nur einen sehr begrenzten Kompetenzbereich. Bei der Bergwacht ist es ja auch nicht anders, eher schlimmer. Und da beschwert sich keiner. Außer ich. ;)

 

 

Die Sache mit dem hauptberuflichen Jagdaufseher scheint eine ostösterreichische Besonderheit zu sein. Bei uns gibt es sowas nicht. Bei uns sind die aber auch nicht ehrenamtlich unterwegs, sondern werden mit Naturalien bezahlt. ;)

Geschrieben

die frage ist, ob ein jagdaufseher einen biker wegen besitzstörung anhalten und festnehmen darf. wohl eher nicht, da die besitzstörung nicht im jagdgesetz geregelt ist.

 

Wenn ich jetzt sage, dass der Jagdaufseher ein Stellvertreter des Jagdpächters ist?

Anders gesagt: Du bist die rechte Hand von deinem Chef uns siehst, wie einer auf eurem privaten Firmenparkplatz sein Auto abstellt. Was machst du?

Geschrieben
Wenn ich jetzt sage, dass der Jagdaufseher ein Stellvertreter des Jagdpächters ist?

Anders gesagt: Du bist die rechte Hand von deinem Chef uns siehst, wie einer auf eurem privaten Firmenparkplatz sein Auto abstellt. Was machst du?

 

ich nehm ihn fest, klar.

 

nein. in so einem fall kannst du ihn nur auffordern wegzufahren. tut er es nicht: exekutive rufen bzw besitzstörungsklage einbringen. festhalten darfst du ihn auf keinen fall.

was aber die frage, ob ein jagdaufseher einen mtbiker festhalten darf in keinster weise beantwortet...

Geschrieben
ich bin zwar kein jurist, aber um das aufzuklären hab ich ein entscheidendes detail rot angefärbelt: "verwaltungsübertretung nach diesem gesetz", heisst nach dem jagdgesetz, heisst wiederum: er darf einen wilderer festnehmen, beim mtbiker wird es schon schwieriger. er müsste im nachhinein in einem allfälligen rechtsverfahren beweisen, dass der biker in irgendeiner form gegen das jagdgesetz verstossen hat.

 

im übrigen gibt es - entgegen hier von manchen gemachten angaben - sehr wohl hauptberufliche jagdaufseher:

2) Für jedes Jagdgebiet, das überwiegend aus Waldflächen besteht und eine Größe von 1 000 ha überschreitet, sowie für jedes Jagdgebiet, das ohne Rücksicht auf die Kulturart der bejagdbaren Flächen eine Größe von 2 000 ha überschreitet, ist wenigstens ein Jagdaufseher zu bestellen, der die Aufgaben des Jagdschutzes hauptberuflich oder neben jenen des Forstschutzes versieht (Berufsjäger).

 

der grossteil der jagdaufseher scheint aber ehrenamtlich tätig zu sein...

ich finde es - wie gesagt - sehr bedenklich, dass - mit verlaub gesagt - irgendwelche nebenberuflichen laiendarsteller in diesem land exekutiv tätig werden und andere menschen festnehmen dürfen ohne dass gefahr in verzug ist.

 

völlig unzeitgemässes gesetzeslage. eigentlich unglaublich.

ändern!

 

Das mit den Berufsjägern ist richtig, nur kann man auch ein Ansuchen stellen dass das Revier auch von "Freizeitjägern" gut beaufsichtigt wird, und es wird eine Ausnahmebescheid erwirkt.

 

Was stört Euch an "Freizeitjägern" bzw "Freizeitjagdaufseher", die sind normalerweise immer die Harmloseren in Bezug auf Biker.

 

Ich glaub schon dass ein Jagdaufseher einen Biker anhalten darf, abseits von öffentlichen Wegen und z.B in der Nähe von Fütterungen 100%ig, auf Forstwegen mit Fahrverbot bin ich nicht zu 100% sicher, werd ich aber nachfragen...

Geschrieben
Kenn einige Jagdaufseher und da hält keiner einen Biker auf, der sich normal verhält. Klar wenn der im Revier nur Unruhe stiftet, dann wundert es mich nicht das ihr angehalten werdet. Ich hatte noch nie irgendwelche Troubles mit Jägern ... einfach mal über das eigene Verhalten im Wald nachdenken und dann lebt man sehr gut damit. Kann mir nicht vorstellen, dass es dann zu einer negativen Begegnung kommt.
Geschrieben
.....

 

Ich glaub schon dass ein Jagdaufseher einen Biker anhalten darf, abseits von öffentlichen Wegen und z.B in der Nähe von Fütterungen 100%ig, auf Forstwegen mit Fahrverbot bin ich nicht zu 100% sicher, werd ich aber nachfragen...

 

aber frag bitte einen juristen und keinen jäger.

Geschrieben
Kenn einige Jagdaufseher und da hält keiner einen Biker auf, der sich normal verhält. Klar wenn der im Revier nur Unruhe stiftet, dann wundert es mich nicht das ihr angehalten werdet. Ich hatte noch nie irgendwelche Troubles mit Jägern ... einfach mal über das eigene Verhalten im Wald nachdenken und dann lebt man sehr gut damit. Kann mir nicht vorstellen, dass es dann zu einer negativen Begegnung kommt.

 

dann vehalte dich einmal in den mayr-melnhof´schen besitzen oder sonstigen steirischen "fürstentümern" ganz normal.....du würdest dich wundern - da kannst du übers eigene verhalten nachdenken wie du willst.

 

(ich bin es von meiner kindheit an gewohnt meine freizeit in der natur zu verbringen. ich glaube deshalb zu wissen wie man sich dort respektvoll und richtig verhält. das, worauf man - zumindest hier in der steiermark - ab und zu stösst ist ein intolerantes, absolutistisches gehabe nach gutsherrenart, gedeckt durch ein entsprechendes uralt-gesetz).

Geschrieben
dann vehalte dich einmal in den mayr-melnhof´schen besitzen oder sonstigen steirischen "fürstentümern" ganz normal.....du würdest dich wundern - da kannst du übers eigene verhalten nachdenken wie du willst.

 

(ich bin es von meiner kindheit an gewohnt meine freizeit in der natur zu verbringen. ich glaube deshalb zu wissen wie man sich dort respektvoll und richtig verhält. das, worauf man - zumindest hier in der steiermark - ab und zu stösst ist ein intolerantes, absolutistisches gehabe nach gutsherrenart, gedeckt durch ein entsprechendes uralt-gesetz).

 

War in der Stmk auch schon in div. Gebieten unterwegs und hatte dort noch nie Probleme.

Geschrieben
…da beißt du auf Granit, denn kommen Grundbesitz und Wegerhaltung voll zu tragen. Vor allem haben die so viel Kohle, dass sie ihnen auch Argumente wie Tourismus egal, oder sogar zuwider sind. Die „Herrschaften“ sind aber auch die Lobby, die den Einfluss bis in die Gesetzgebung haben!
Geschrieben
Würd sagen Jagdaufseher dürfen dich im eigenen Gebiet anhalten und nach deinen Personalien fragen. Genaueres müsste man sicher bei einem Forstamt oder im Jagdgesetz nachfragen bzw. nachsehen.

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