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Rechtlicher Unterschied Mtb Lehrwart zu Guide


Empfohlene BeitrÀge

Geschrieben

Hallo,

 

Ich wĂŒrde in zukunft gerne mehr in richtung fahren mit Gruppen, da wir ein GĂ€stehaus haben und jedes Jahr ein paar Sportgruppen mit Stundenten kommen. Gesetzlich wĂŒrde ich mich aber gern ein bisschen mehr absichern da ich ja mit Gruppen um die 5 bis 10 Leute fahre und diese Biketechnisch nicht allzugut draufsind.

 

Kann ich als Lehrwart mit Gruppen fahren ? Beim Guide ist das ja kein problem .

 

 

l.g Chattsn

Geschrieben

Ich hab mich bei der Erstellung meines Skriptums fĂŒr die Guide-Ausbildung (http://www.bikepro.at) geanuer mit dieser Thematik befasst.

 

Nach meinem derzeitigen Wissensstand gib es österreichweit derzeit (noch) keinerlei BeschrĂ€nkungen fĂŒr das Bike-Guiden (Radtouren FĂŒhren), z.B. aber fĂŒr sogen. WanderfĂŒhrer (BerfĂŒhrer "light").

 

Allerdings mĂŒssen rund um das Bike-Guiden in rechtlicher Hinsicht viele Aspekte beachtet werden, insbesonder, was deine Haftung angeht. Aber auch Dinge, wie Sozialversicherung usw.. Bei der Guide-Ausbildung ist dies daher auch ein wichtiges Thema.

 

Herzliche GrĂŒĂŸe

 

 

Michael

Geschrieben

Soweit ich informiert bin darf die GruppengrĂ¶ĂŸe 10 Leute nicht ĂŒbersteigen beim Biken (macht auch nicht wirklich Sinn).

V.a. im Nachwuchsbereich sind 6-8 Kids optimal...

Gruß

St.

Geschrieben

danke mal fĂŒr die Antworten ,

 

bleibt mir aber noch immer die Frage offen welcher unterschied fĂŒr mich besteht wenn ich

 

a. Keine ausbildung habe und mit 8-10 Leute fahre

b. Guide ausbildung

c. Lehrwart

 

Was passiert wenn sich einer in der Gruppe verletzt ?

Wie schaut es auch rechtlich aus wenn ich das z.b als Ulaubsatraktion mit anbiete .. GefĂŒhrte Biketouren in der

Umgebung ? Ich kann mir nicht vorstellen das das so einfach ist oder ?

Geschrieben

ausbildung machen damit du die ich nenn es mal "gefahren" besser einschÀtzen zu weisst.

 

haftpflichtversicherung - was auch immer notwendig ist - abschliessen damit du im schadensfall abgesichert bist.

 

auf den disclaimer verzichten: wenn du das schon im prospekt reinschreibst wird wohl keiner kommen weil du dich selber ja ad absurdum fĂŒhrst. und wenn du den zettel erst vor der abfahrt unterschreiben lĂ€sst, hast a problem weil gach ungute gĂ€ste dann ihr geld zurĂŒckverlangen ("wenn wir das gewusst hĂ€tten."). ausserdem glaube ich, dass so etwas in deinem fall sowieso rechtsunwirksam ist.

 

und ich denke mal, dass zu einem guide mehr gehört als nur die gegend zu kennen. da ist auf jeden fall hohes verantwortungsbewusststein notwendig. weil was ist, wenn jemand die "schwere" route mitfĂ€hrt und dann hoffnungslos ĂŒberfordert ist? dann hast quasi 2 gruppen zu betreuen - gleichzeitig. ich glaube, die kondi dafĂŒr darf keine schlechte sein.

Geschrieben
Soweit ich informiert bin darf die GruppengrĂ¶ĂŸe 10 Leute nicht ĂŒbersteigen beim Biken (macht auch nicht wirklich Sinn).

V.a. im Nachwuchsbereich sind 6-8 Kids optimal...

Gruß

St.

 

Hast du dazu nÀheres? Nach welcher Bestimmung meinst du sollte das reguliert sein?

 

lG

 

Michael

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