Isa_tu Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Wird doch der Gehalt nicht in Brutto angegeben? Sinn der Sache ist doch, dass man "mehr" verdient, weil man ja seine Steuern selbst abführen muss, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Brutto ist eh noch ohne Abzug von LST, SV etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Isa_tu Geschrieben 27. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Brutto ist eh noch ohne Abzug von LST, SV etc. eben - ich find, da schreibt man doch nicht brutto, sondern nur den Betrag hin... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GrazerTourer Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Sozialversicherung wird aber schon abgezogen und vom Arbeitgeber bezahlt. Du bekommst normalerweise einen stink normalen Lohnzettel, bist allerdings verpflichtet am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, bzw. auch eine Umsatzsteuererklärung (dann wird's teuer, solltest du nix zum Abschreiben haben *g*). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oli_d Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 eben - ich find, da schreibt man doch nicht brutto, sondern nur den Betrag hin... hallo, bei mir is es so, dass ich meinen "lohn" als netto ausweise, dann kommen noch die 20% ust dazu... das ergibt den bruttobetrag auf der rechnung die ich dem arbeitgeber stelle... sv beträgt 17,62% Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Isa_tu Geschrieben 27. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Sozialversicherung wird aber schon abgezogen und vom Arbeitgeber bezahlt. Du bekommst normalerweise einen stink normalen Lohnzettel, bist allerdings verpflichtet am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, bzw. auch eine Umsatzsteuererklärung (dann wird's teuer, solltest du nix zum Abschreiben haben *g*). wie weiß ich wie hoch die SZV ist, die mir abgezogen wird? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GrazerTourer Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 wie weiß ich wie hoch die SZV ist, die mir abgezogen wird? Steiermark http://www.stgkk.at/portal27/portal/stgkkportal/services/servicesWindow?action=2&p_menuid=67596&p_tabid=5 Wien: http://www.wgkk.at/portal27/portal/wgkkportal/services/servicesWindow?p_tabid=5&p_menuid=61993&action=2 Und da rechnest dir gleich die zu erwartende EkSt. aus: http://www.bmf.gv.at/Service/Anwend/Steuerberech/EstTab/Einkommensteuertabellen.htm PS: USt. pflichtig wirst ab 30.000EUR wobei ein Überschreiten um 15% in 5 Jahren kein PRoblem ist. Sprich: Du darfst, solltest du nur ein Jahr arbeiten, 34500EUR verdienen um nicht USt. pflichtig zu sein. Ansonsten heißt es 20% USt abführen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Isa_tu Geschrieben 27. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Sozialversicherung wird aber schon abgezogen und vom Arbeitgeber bezahlt. Du bekommst normalerweise einen stink normalen Lohnzettel, bist allerdings verpflichtet am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, bzw. auch eine Umsatzsteuererklärung (dann wird's teuer, solltest du nix zum Abschreiben haben *g*). D.h. - ich sollte mir wie bei der Selbstständigkeit (freier Dienstvertrag ist ja eigentlich auch eine Art der SStkeit) immer eine gewisse Summe weglegen? Mir würd nyx einfallen, was ich abschreiben könnte - Geschäftsessen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GrazerTourer Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Eine ordentliche Summe! Mindestens ein Drittel. Zu Jahresbeginn kommt die Nachzahlung plus(!) Vorauszahlung. Solltest du das nur ein Jahr lang machen, kannst du mit einem Schreiben an das Finanzamt erklären, daß du keine weiteren selbstständigen Einkommen mehr haben wirst. Die Vorauszahlung wird im Normalfall dann auf 0 gestellt. Arbeitest du aber über einen längeren Zeitraum so, geht das natürlich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Isa_tu Geschrieben 27. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Eine ordentliche Summe! Mindestens ein Drittel. Zu Jahresbeginn kommt die Nachzahlung plus(!) Vorauszahlung. Solltest du das nur ein Jahr lang machen, kannst du mit einem Schreiben an das Finanzamt erklären, daß du keine weiteren selbstständigen Einkommen mehr haben wirst. Die Vorauszahlung wird im Normalfall dann auf 0 gestellt. Arbeitest du aber über einen längeren Zeitraum so, geht das natürlich nicht. Wobei es für das 1.Jahr (oder warens die 1. 2 Jahre) nur ca. 145 Euro pro Monat an KV, PV usw. wären, soweit ich weiß... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GrazerTourer Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Wobei es für das 1.Jahr (oder warens die 1. 2 Jahre) nur ca. 145 Euro pro Monat an KV, PV usw. wären, soweit ich weiß... Den Sozialversicherungsanteil bezhalt als Freier Dienstnehmer ohnehin der Arbeitgeber für dich - da brauhst du dich um nix kümmern. Wichtig ist beim Lohnverhandeln zu definieren, was du netto im Monat ausbezahlt haben willst (=Gehalt-Sozialversicherungsanteil aus Sicht des Arbeitgebers). Das rechnest du dir so aus, daß du am Jahresende noch zufrieden bist, wenn du die USt. ebgeführt hast). Sprich: Jahrsgehalt laut Lohnzettel minus dem was du nachzahlen musst. Das ist dein letztendliches Nettogehalt. Eine Regelung wie du sie gerade geschrieben hast gibt es meines Wissens nur für Jungunternehmer. Diese sind aber nicht bei der GKK versichert, sondern bezahlen ihren SV Anteil bei der SVA. Ein freier Dienstvertrag hat mit der SVA nix zu tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Isa_tu Geschrieben 27. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 alles sehr kompliziert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuglblitz Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 alles sehr kompliziert Auf http://portal.wko.at/wk/startseite_dst.wk?DstID=686 findest du unter dem Suchbegriff "Freier Dienstvertrag" gute Infos. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blomma Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 hallo isa_tu kenne deine fragen allzugut (bin jahrelang freie dienstnehmerin gewesen) die arbeiterkammer hat mir oft weitergeholfen, auch telefonisch sind die beratungsmäßig in ordnung. http://www.arbeiterkammer.at/online/freier-dienstvertrag-38721.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigair Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Sozialversicherung wird aber schon abgezogen und vom Arbeitgeber bezahlt. Du bekommst normalerweise einen stink normalen Lohnzettel, bist allerdings verpflichtet am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, bzw. auch eine Umsatzsteuererklärung (dann wird's teuer, solltest du nix zum Abschreiben haben *g*). warum eine Umsatzsteuererklärung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GrazerTourer Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 warum eine Umsatzsteuererklärung? Ich habs eh erklärt Kommt drauf an wieviel sie verdient. bei über 30.000,- könnte es problematisch werden (15% mehr in 5 Jahren sind kein Problem). Darüber: USt Pflicht. //edit hab ich vorhin vertippt. 30.000 statt 33.000. in meinem ersten beitrag war's eh richtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blomma Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Laut Arbeiterkammer: "Freie Dienstnehmer/innen sind grundsätzlich Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Umsatzsteuerpflicht beginnt aber erst ab einem Jahresumsatz (=Einnahmen) von mehr als E 30.000,– netto. Darunter gilt die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“. Das bedeutet, dass in den Honorarnoten keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf, keine Vorsteuer (bei Ausgaben) geltend gemacht werden darf, aber dafür auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. .... ... Kleinunternehmer/innen mit Umsätzen unter E 7.500,– brauchen überhaupt keine Umsatzsteuererklärung (Formular U 1) abzugeben. Bei Umsätzen ab E 7.500,– bis E 30.000,– muss zwar eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden, es handelt sich aber um eine reine Formalität, also um eine sogenannte „Leermeldung“." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Becks Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Möcht mich bei dem Thema gleich mal einklinken. Bin bis Ende März Angestellter (wurde gekündigt und Dienstfrei gestellt) Jetzt hätte ich die Möglichkeit mittels Werkvertrag schon mal für meinen evtl. zukünftigen Arbeitgeber zu arbeiten. Laut AK darf ich das nicht?!? Ich habe aber kein Betätigungsverbot von meinem noch Arbeitgeber. Falls das mit dem Werkvertrag geht. Was muss ich beachten? (Gewerbe muss ich schätzungsweise mal nicht anmelden, aber wie siehts mit SV Beiträge aus? Denn eigentlich bin ich ja sowieso noch angestellt) Wie gesagt, AK war bezüglich meiner Fragen sehr abweisend und überhaupt nicht hilfsbereit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blomma Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 ad werkvertrag: wie ich finde sehr gut erklärt: http://www.arbeiterkammer.at/online/werkvertrag-839.html Möcht mich bei dem Thema gleich mal einklinken. Bin bis Ende März Angestellter (wurde gekündigt und Dienstfrei gestellt) Jetzt hätte ich die Möglichkeit mittels Werkvertrag schon mal für meinen evtl. zukünftigen Arbeitgeber zu arbeiten. Laut AK darf ich das nicht?!? Ich habe aber kein Betätigungsverbot von meinem noch Arbeitgeber. Falls das mit dem Werkvertrag geht. Was muss ich beachten? (Gewerbe muss ich schätzungsweise mal nicht anmelden, aber wie siehts mit SV Beiträge aus? Denn eigentlich bin ich ja sowieso noch angestellt) Wie gesagt, AK war bezüglich meiner Fragen sehr abweisend und überhaupt nicht hilfsbereit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GrazerTourer Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Möcht mich bei dem Thema gleich mal einklinken. Auf der Arbeiterkammer Homepage findest du sehr übersichtlich alle Informationen die du brauchst. Versichern über die SVA, usw usf... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigair Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Ich habs eh erklärt Kommt drauf an wieviel sie verdient. bei über 30.000,- könnte es problematisch werden (15% mehr in 5 Jahren sind kein Problem). Darüber: USt Pflicht. //edit hab ich vorhin vertippt. 30.000 statt 33.000. in meinem ersten beitrag war's eh richtig. jo, aber dann muss sie ja eh eine ust ausweisen auf der honorarnote. dh sie zahlt die ust ja nicht. ist ja nur ein durchlaufposten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tyrolens Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Ja, aber ihr Kunde könnte sie dann als Vorsteuer geltend machen und das will man verhindern. Hängt aber von der jeweiligen Tätigkeit ab, ob ev. eine (unechte) Umsatzsteuerbereifung vorliegt oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigair Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Ja, aber ihr Kunde könnte sie dann als Vorsteuer geltend machen und das will man verhindern. Hängt aber von der jeweiligen Tätigkeit ab, ob ev. eine (unechte) Umsatzsteuerbereifung vorliegt oder nicht. soweit ich weiß kannst dirs ab 30.000 nicht mehr aussuchen. dann ist man einfach ust-pflichtig. und dann verrechnet man das "was man will" + 20%. wenn der kunde eine firma ist, dann kanns die firma eh abschreiben (-> durchlaufposten). ist der kunde privatkunde, dann muss der privatkunde die steuer brennen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GrazerTourer Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 jo, aber dann muss sie ja eh eine ust ausweisen auf der honorarnote. dh sie zahlt die ust ja nicht. ist ja nur ein durchlaufposten. Nein. Es ist genau so wie Blomma in #17 zitiert hat. Hast du nix zum "rückverrechnen" (wie auch immer man das nennt), dann hast du einfach Pech. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tyrolens Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Gut. Aber wo ist jetzt das Problem? Unter 30.000 Umsatz darf die USt nicht ausgewiesen werden, über 30.000 Euro muss sie ausgewiesen werden, außer man ist (unecht) umsatzsteuerbefreit. Allerdings kann man auf diese Befreiung verzichten und quasi optieren. Wird vor allem für jene interessant sein, die einige Investitionen zu tätigen haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.