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Freier Dienstvertrag


Isa_tu
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Nein. Es ist genau so wie Blomma in #17 zitiert hat.

Hast du nix zum "rückverrechnen" (wie auch immer man das nennt), dann hast du einfach Pech.

 

ich glaub wir reden aneinander vorbei. SIE muss (wenn sie die Honorarnote stellt), die UST _NICHT_ zahlen. Sie muss die UST ans Finanzamt abführen (- Vorsteuer), aber die UST wird ja dem Kunden weiterverrechnet (egal ob Firmen oder Privatkunden). Dem Firmenkunden ists wurscht, weil Ihre Honorarnote eine Firmenausgabe ist, also die UST die Sie ausstellt, für die Firma eine Vorsteuer darstellt.

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Unter 30.000 Umsatz darf die USt nicht ausgewiesen werden, über 30.000 Euro muss sie ausgewiesen werden, außer man ist (unecht) umsatzsteuerbefreit.

Allerdings kann man auf diese Befreiung verzichten und quasi optieren. Wird vor allem für jene interessant sein, die einige Investitionen zu tätigen haben.

 

Die UST muss ab 30.000 Umsatz ausgewiesen werden, drunter kann man sichs (bei einer Bindung vom 5? Jahren) aussuchen.

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Was das Thema Einkommenssteuererklärung angeht, kann ich, aus meinem näheren Umfeld wissend, nur raten, sich mit dem höchstmöglichen Steuersatz von 48% für die Rücklagen zu tragen.

 

Hab das bei Familienangehörigen und selbstständigen Freunden erlebt, die mit soundsoviel Prozent gerechnet haben und sich dann die Rücklagen nicht ausgegangen haben.

 

Ist eine grundlegende Fehlkalkulation, weshalb es mir vernünftig vorkommt, die Hälfte seiner Kohle zur Seite zu legen, um böse Überraschungen am Jahresende zu vermeiden.

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Laut AK darf ich das nicht?!? Ich habe aber kein Betätigungsverbot von meinem noch Arbeitgeber.

 

Falls der derzeitige Arbeitgeber nichts dagegen hat (bestätigen lassen), kannst du jederzeit dazuverdienen, solange du das bei der SV berücksichtigst.

 

Falls das mit dem Werkvertrag geht. Was muss ich beachten? (Gewerbe muss ich schätzungsweise mal nicht anmelden, aber wie siehts mit SV Beiträge aus? Denn eigentlich bin ich ja sowieso noch angestellt)

 

SV ist extra abzuführen wie gesagt; warum schließt du den Gewerbeschein aus? Ganz allgemein, den Fehler machen derzeit als "Neue Selbstständige" viele...

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Also die Ust würde bei mir wegfallen, da ich die 30.000 nicht überschreiten würde.

 

Die Einkommenssteuer berechne ich vom Bruttogehalt oder von dem was mir nach Abzug der SZV überbleibt?

 

Bei der Berechnungstabelle die hier eingestellt wurde:

http://www.bmf.gv.at/Service/Anwend/Steuerberech/EstTab/Einkommensteuertabellen.htm

 

was bedeutet: mit AvAb

ohne AvAb :o

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Was das Thema Einkommenssteuererklärung angeht, kann ich, aus meinem näheren Umfeld wissend, nur raten, sich mit dem höchstmöglichen Steuersatz von 48% für die Rücklagen zu tragen.

Rücklagen für ev. Nachzahlungen (wobei die SV da mE "gefährlicher" ist) zu bilden, ist sicherlich sinnvoll, deswegen aber auf Investitionen zu verzichten (die ja gewinnmindernd sind), halte ich betriebswirtschaftlich für Unsinn.

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