bigair Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Die USt kann man nicht abschreiben. Abschreibung ist eine andere Baustelle als Vor-/Umsatzsteuer. Was Du meinst, ist der Vorsteuerabzug. jo klar meinte ich den vorsteuerabzug Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigair Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Nein. Es ist genau so wie Blomma in #17 zitiert hat. Hast du nix zum "rückverrechnen" (wie auch immer man das nennt), dann hast du einfach Pech. ich glaub wir reden aneinander vorbei. SIE muss (wenn sie die Honorarnote stellt), die UST _NICHT_ zahlen. Sie muss die UST ans Finanzamt abführen (- Vorsteuer), aber die UST wird ja dem Kunden weiterverrechnet (egal ob Firmen oder Privatkunden). Dem Firmenkunden ists wurscht, weil Ihre Honorarnote eine Firmenausgabe ist, also die UST die Sie ausstellt, für die Firma eine Vorsteuer darstellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigair Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Unter 30.000 Umsatz darf die USt nicht ausgewiesen werden, über 30.000 Euro muss sie ausgewiesen werden, außer man ist (unecht) umsatzsteuerbefreit. Allerdings kann man auf diese Befreiung verzichten und quasi optieren. Wird vor allem für jene interessant sein, die einige Investitionen zu tätigen haben. Die UST muss ab 30.000 Umsatz ausgewiesen werden, drunter kann man sichs (bei einer Bindung vom 5? Jahren) aussuchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuglblitz Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 bei einer Bindung vom 5? Jahren Ja. 5 Jahre sind's Info: http://reloaded.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=452956&DstID=725 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Was das Thema Einkommenssteuererklärung angeht, kann ich, aus meinem näheren Umfeld wissend, nur raten, sich mit dem höchstmöglichen Steuersatz von 48% für die Rücklagen zu tragen. Hab das bei Familienangehörigen und selbstständigen Freunden erlebt, die mit soundsoviel Prozent gerechnet haben und sich dann die Rücklagen nicht ausgegangen haben. Ist eine grundlegende Fehlkalkulation, weshalb es mir vernünftig vorkommt, die Hälfte seiner Kohle zur Seite zu legen, um böse Überraschungen am Jahresende zu vermeiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
roots Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Laut AK darf ich das nicht?!? Ich habe aber kein Betätigungsverbot von meinem noch Arbeitgeber. Falls der derzeitige Arbeitgeber nichts dagegen hat (bestätigen lassen), kannst du jederzeit dazuverdienen, solange du das bei der SV berücksichtigst. Falls das mit dem Werkvertrag geht. Was muss ich beachten? (Gewerbe muss ich schätzungsweise mal nicht anmelden, aber wie siehts mit SV Beiträge aus? Denn eigentlich bin ich ja sowieso noch angestellt) SV ist extra abzuführen wie gesagt; warum schließt du den Gewerbeschein aus? Ganz allgemein, den Fehler machen derzeit als "Neue Selbstständige" viele... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Isa_tu Geschrieben 30. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2010 Also die Ust würde bei mir wegfallen, da ich die 30.000 nicht überschreiten würde. Die Einkommenssteuer berechne ich vom Bruttogehalt oder von dem was mir nach Abzug der SZV überbleibt? Bei der Berechnungstabelle die hier eingestellt wurde: http://www.bmf.gv.at/Service/Anwend/Steuerberech/EstTab/Einkommensteuertabellen.htm was bedeutet: mit AvAb ohne AvAb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-philipp- Geschrieben 30. Januar 2010 Teilen Geschrieben 30. Januar 2010 was bedeutet: mit AvAb ohne AvAb Alleinverdienerabsetzbetrag Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Isa_tu Geschrieben 30. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2010 [quote=;2074144]Alleinverdienerabsetzbetrag Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-philipp- Geschrieben 30. Januar 2010 Teilen Geschrieben 30. Januar 2010 Danke Keine Ursache. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuglblitz Geschrieben 30. Januar 2010 Teilen Geschrieben 30. Januar 2010 Was das Thema Einkommenssteuererklärung angeht, kann ich, aus meinem näheren Umfeld wissend, nur raten, sich mit dem höchstmöglichen Steuersatz von 48% für die Rücklagen zu tragen. Rücklagen für ev. Nachzahlungen (wobei die SV da mE "gefährlicher" ist) zu bilden, ist sicherlich sinnvoll, deswegen aber auf Investitionen zu verzichten (die ja gewinnmindernd sind), halte ich betriebswirtschaftlich für Unsinn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Isa_tu Geschrieben 22. Februar 2010 Autor Teilen Geschrieben 22. Februar 2010 wird die Steuer vom Brutto oder vom Nettojahresbetrag abgezogen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GrazerTourer Geschrieben 22. Februar 2010 Teilen Geschrieben 22. Februar 2010 Brutto-Steuern/Agbaben=Netto. Den "/" könnte man falsch verstehen *g* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blomma Geschrieben 21. Mai 2010 Teilen Geschrieben 21. Mai 2010 5 Wochen bezahlten Urlaub, auch für freie DienstnehmerInnen. >>>online unterschreiben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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