Matthias Geschrieben 1. Februar 2004 Teilen Geschrieben 1. Februar 2004 Original geschrieben von Tyrolens Aber Hunde sind keine Katzen. Oder hast du schon mal eine Katze an der Leine gesehen. Wobei der Spielraum am Land natürlich größer ist, als in der Stadt. Eben, Katzen sind in der Stadt in der Regel Hauskatzen, am Lande nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tyrolens Geschrieben 1. Februar 2004 Teilen Geschrieben 1. Februar 2004 Wobei es schon einen Unterschied macht, ob dir ein 80kg Dobermann ins Auto läuft, oder eine 2 kg Katze. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
il Consigliere Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 Aus meiner Zeit als Versicherungsjurist, habe ich mit diesem Thema öfter zu tun gehabt und ich kann Euch sagen, das ist manchmal leider brutal. Auf die Größe des Tieres kommt es wirklich an, da man auf einer Freilandstraße nur dann Brems- oder Ausweichmanöver starten darf, wenn man als Autofahrer bei einem Crash selbst gefährdet wird. Wenn man also für den nachkommenden unvorhergesehen bremst, kann man bei einem Auffahrunfall - obwohl der Nachmann/frau auffährt - teilschuld sein. Auch bei einer Kaskoversicherung kann der Ausflug in die Pampa, wenn man einer Katze oder eienm Igel ausweicht, teuer kommen. Keine Probleme gibt es eigentlich nur bei Rehen, da hier von Gewicht und Größe die Eigengefährdung des Lenkers gegeben ist und daher Ausweichmanäver entschuldbar sind. Das ist leider sehr brutal aber geltende Rechtslage. Was Kleintiere betrifft: Tiere gelten im Zivilrecht nach wie vor als Sache. Die Rechtslage aht sich aber, was Haustiere betrifft im Schadenersatzrecht insoweit geändert, als die mutwillige "Beschädigung" = Verletzung eines Haustieres, auch den Ersatz der Heilungskosten umfasst, der oft über dem Sach- Anschaffungswert liegt. A Propos fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nur im Zivilrecht, nicht aber im Strafrecht. Wer also unabsichtlich etwas beschädigt, macht sich nicht gerichtlich strafbar. Wie hat schon unser Altbundeskanzler Sinowatz gesagt: Es ist ja alles so kompliziert. Weise Wort eines einfachen Mannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brtman Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 Verschulden ist einmal primär wichtig für die Klärung der Frage ist er jetzt strafbar oder nicht. Erst in weiterer Folge wird dann über den Verschuldensgrad über die höhe der Strafe entschieden. Es kann nämlich sehr wohl auch der Fall sein, dass jemand tatbestandsmäßig und rechtswirdrig handelt aber ihn kein Verschulden trifft, dann ist er nicht strafbar. Genauso, wenn ihn zwar ein Verschulden treffen würde, aber aufgrund mangelnder Tatbestandsmäßigkeit oder RW das Veschulden gar nicht mehr ins Gewicht fällt. mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
il Consigliere Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 @ B@rtman Meinst das jetzt im Zivil- oder Straf- oder Verwaltungsstrafrechtlichen Sinne? Strafbar kann nur sein, was an Straftatbestand hat und das ist grundsätzlich - soweit es sich nicht um Strafrechtliche Delikte in Verwaltungsvorschriften z.B. LMR dreht - im StGB geregelt. Sachbeschädigung verlangt aber immer Vorsatz. lG Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brin Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 wenn niemand das nummernschild vom verursacher hat, worüber wird hier noch diskutiert??? sinnlos oder? (wäre natürlich fein wenn den typen jemand wiedersehen würde , weil so mit tieren umgehen find ich zum :k: ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brtman Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 Ich rede vom Strafrecht! -ging ja um die Strafbarkeit- mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mankra Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 Original geschrieben von NoFloh ihm einen (moralischen) vorwurf zu machen weil er die katze angefahren hat würd ich auch nicht. tiere sind verdammt schnell auf der strasse und da hast meistens net amal die zeit um stehenzu bleiben. das is pecht und kann passieren - so traurig es auch ist. "also wir standn vorm zebrastreifen, dann kanm ein auto, das blieb NICHT stehen und dann ist eine katze auf die straße gelaufen. er ist stehen blieben und hat nur gsagt: kann man nichts machn. und ist weitergefahren. " aber das ändert für mich die sachlage 1. stand jemand beim zebrastreifen und wollte offensichtlich die strasse überqueren - er ist nicht stehengeblieben => das ist strafbar 2. er hat die katze angefahren, bleibt stehen und fährt mit einem "kann man nichts machen" weiter obwohl die katze offensichtlich verletzt war => und das kann man ihm vorwerfen und es ist moralisch ziemlich unterste schiene. macht er das dann bei nem menschen auch so? oder zählt das (verletzte) tier als lebewesen so wenig dass mas einfach liegen lässt? ausserdem müsste er nicht auf der polizei meldung machen wenn er ein tier anfährt? bei nem reh zb is es so, also vermute ich bei jedem anderen tier auch. Zu 1: Wenn er zuhause geblieben wäre, wäre der Katze auch nix passiert ;) Ok, ein Organmandat hätte er wegen dem Zebrastreifen bekommen. Zu 2: Der Vergleich Mensch und Katze ist weit hergeholt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dixi Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 original geschrieben von Tyrolens: Na ja. Strafbar könnte es sein, wenn er die Katze vorsätzlich über´n Haufen gefahren hat (= Sachbeschädigung, wie schon angemerkt). Aus strafrechlicher Sicht könnte man eventuell auch über Tierquälerei nachdenken. Fahrerflucht ist´s IMO keine, weil die nur beim "Instichlassen von Verletzten (Menschen)" vorliegt. keine fahrerflucht??? wenn das kein verkehrsunfall mit sachschaden und fahrerflucht ist, fress ich `nen besen!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brtman Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 "Fahrerflucht" ist kein strafrechtl. relevanter Tatbestand bei Sachschäden, wenn ich mich jetzt nicht irre. Wenn du einen Menschen verletzt fällt dies unter Unterlassug der Hilfeleistung. Fahrerflucht ist, aber nicht gleich böse sein falls falsch, "nur" eine Verwaltungsstrafe, wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe. mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tyrolens Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 Original geschrieben von B@rtman "Fahrerflucht" ist kein strafrechtl. relevanter Tatbestand bei Sachschäden, wenn ich mich jetzt nicht irre. Wenn du einen Menschen verletzt fällt dies unter Unterlassug der Hilfeleistung. Fahrerflucht ist, aber nicht gleich böse sein falls falsch, "nur" eine Verwaltungsstrafe, wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe. mfg Fast. Der Begriff Fahrerflucht wird unter den terminus "Instichlassen von Verletzten" subsummiert. Es muß also der Autofahrer selbst das Opfer verletzt haben. Unterlassene Hilfeleistung liegt vor, wenn man einen Verletzten antrifft (ihne jedoch nicht selbst verletzt hat), ihm aber nicht hilft. Richtig ist, dass es die Fahrerflucht nur im Zusammenhang mit dem Verletzen von Menschen gibt. Aus strafrechtl. Sicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
grundi Geschrieben 2. Februar 2004 Teilen Geschrieben 2. Februar 2004 Tja, wie gesagt aus strafrechtlicher Sicht, aber in dem Fall istst trotzdem eine Fahrerfluch, nämlich im verwaltungsrechtlichen Sinn! Weil es handelt sich um einen Verkehrsunfall und so einer ist unverzüglich der nächsten Polzei od. Gendameriedienststelle zu melden. Ausnahme: Wenn sich die Beteiligten ausgleichen (Daten austauschen) Trotzallem, das Verhalten von dem Typen ist zum :k: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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