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Gestohlenes Klein Quantum Race gefunden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Original geschrieben von yellow

Also da kann doch nie ein gutgläubiger Erwerb erfolgt sein.

    [*]ist ein Fahrradhändler KEIN Pfandgläubiger, auch wenn er gebrauchte Räder verkauft

    [*]das Unstimmigkeitsverhältnis Preis - Ware jedem (auch uninformiertem) auffallen muß

    [/list=1] Oder seh ich das falsch?

     

    Zumal der Käufer ja auch Fahrradkurier ist und somit von der Materie eine Ahnung hat. Da muß der Preis einen sofort stutzig machen!

    Was anderes wäre vermutlich, wenn der Käufer mit Fahrräder gar nix am Hut hat... :rolleyes:

Geschrieben

Zeitverzögerung: klar - das wird sicher dauern. Ist aber eigentlich kein Problem, ich hab' schon ein neues Rad - war ja gut versichert.

 

Trotzdem wird's rechtlich noch ziemlich schwierig - von wegen gutgläubigen Erwerbs von Nichtberechtigten. Was sagt das Recht?

 

Entgeltlich: Ja

Gültiger Vertrag: Ja

Bewegliche Sache: Ja

Besondere Sorgfalt des Erwerbers: Naja - hier spielt der niedrige Preis (500 € !!) eine Rolle

 

Falls das alles zutreffen würde, dann hätte der neue Besitzer gut Chancen auch Eigentümer zu werden - die Versicherung müsste sich dann am Händler schadlos halten.

 

Wie auch immer - ich wart' mal ab.

 

// markus

Geschrieben

Zum § 367 ABGB:

 

- ist der neue Eigentümer redlicher Besitzer, sprich hätte er wissen müssen, dass es sich um ein gestohlenes Radl handelt?

- von einem Gewerbsmanne hat er gekauft. Der Händler ist ein solcher.

 

Ist er also redlicher Besitzer, hat er orginär Eigentum am Radl erworben.

Allerdings kannst du von den Verantwortlichen, in diesem Fall vom Händler und dem Dieb, Schadenersatz verlangen.

 

Geschrieben

Der Händler ist eh bekannt dafür, dass er "heisse Ware" verkauft.

Alle Räder die uns zum Ankauf bzw. auf Kommission angeboten wurden und die wir abgelehnt haben (fehlende Rechnung, dubioser Kunde mit noch dubioserer Geschichte - zumeist Junkies die mit sauteuren Bikes in den Shop hereinschneien) sind dann kurz später dort im Shop gestanden.

Auch die Polizei weiß Bescheid und macht dort immer wieder Besuche (die Räder die bei uns im Shop gestohlen wurden haben sie dort zuallererst gesuct :p ). Aber scheinbar haben sie nie gegen den Besitzer vorgehen können.

Geschrieben
Original geschrieben von TomCool

Frage: Wie hoch wäre dieser Schadenersatz?

 

Der verlangte Preis?

Der persönliche Wert?

Der Neuwert?

 

Der Wiederbeschaffungswert. Also meistens der Zeitwert. Außer das Radl war Teil einer kompletten Klein-Sammlung. Dann könnte man u.U. den Ersatz des Vermögensschadens verlangen. ;)

Geschrieben
Original geschrieben von Christoph

Der Händler ist eh bekannt dafür, dass er "heisse Ware" verkauft.

...

Auch die Polizei weiß Bescheid und macht dort immer wieder Besuche (die Räder die bei uns im Shop gestohlen wurden haben sie dort zuallererst gesuct :p ). Aber scheinbar haben sie nie gegen den Besitzer vorgehen können.

... hier wären wir wieder bei meiner kreativen idee des lynchjursitischen rollkommandos :D

lg

birki

Geschrieben
Original geschrieben von markus.k

Zeitverzögerung: klar - das wird sicher dauern. Ist aber eigentlich kein Problem, ich hab' schon ein neues Rad - war ja gut versichert.

 

Verstehe ich das richtig, dass dieses Rad eh schon von der Versicherung bezahlt wurde ?

 

Wennst eh schon ein neues Rad hast und edas gestohlene gut Versichert war, gehört es ja eigentlich nun der Versicherung. Du hast ja damit nyx mehr zu tun.

 

Also mir wär das egal was mit dem Rad ist, wenn mir die Versicherung schon ein neues bezahlt hätte. Da kannst eh nicht mehr viel beitragen dazu.

 

:cool:

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