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Unfälle Auto-vs-Bike - wie richtig stürzen/verhalten/ausweichen?


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Geschrieben
oliver xp du vergleichst immer eine helm mit andern prodektorn du musst aber auch bedenken das hand oder fußverltzungen meistens wieder heilen kopfverletzungen manchmal eben nicht mehr und so hart es klingt aber wer ohne helm fährt ist selber schuld und nicht zu 20% so zumindest meine meinung
Geschrieben

Deine Meinung unterstütze ich, und das zu 100%, aber hier geht es nicht um Meinung sondern um Rechtsprechung und die muss zur Verwunderung aller Anwesenden nach geltendem Recht erfolgen.

 

Wir brauchen keine Rechtsprechung wenn jemand der nach geltendem Recht zu 100% unschuldig ist eine 20%ige Teilschuld zugesprochen bekommt.

 

Und es gibt auch Rückenprotektoren, eine schwerwiegende Rückenverletzungen kann ebenso zum sofortigen Tod führen wie eine Kopfverletzung, somit ist dieses Argument auch obsolet.

Geschrieben
naja die wahrscheinlichkeit das ein radfahrer im strassenverkehr an kopfverletzungen stirbt ist weitaus höher als an rückenverletzungen oder zb innerenverletzungen ich glaube der richter wollte den stadtradlern einmal aufzeigen das sie einen helm tragen sollten aber von mir aus könnte auch die helmpflicht kommen ich fahre so und so nicht oben ohne;) und fast nie auf der strasse oder in der stadt
Geschrieben

Das ist ja alles sehr schön gedacht aber eigentlich gehts weder ums Radfahren noch um Gesundheit sondern darum:

 

Wir brauchen keine Rechtsprechung wenn jemand der nach geltendem Recht zu 100% unschuldig ist eine 20%ige Teilschuld zugesprochen bekommt.

 

Es gibt eine sehr feine Grenze die den Unterschied macht ob ein Radfahrer ohne Helm eine Kopfverletzung überlebt oder nicht. Und es gibt eine feine Grenze ob ein Radfahrer mit Helm eine Kopfverletzung überlebt oder nicht. Daraus ergibt sich eine weitere Grenze, nämlich der Unterschied ob man nun mit 1km/h weniger angefahren wird oder mit 1 km/h mehr, für beide Differenzen (mit Helm und ohne) gibt es eine Geschwindigkeit bei der der Unterschied nach oben und unten weniger als 1 km/h beträgt. Das Ermessen, die Fähigkeit, die Macht und die Verantwortung diesen Unterschied beim Aufprall zu bestimmen liegt einzig und allein beim Autofahrer der den Radfahrer tötet oder nicht.

 

Und wenn man das Pech hat zu überleben, darf man von seinem Reha-Budget noch 20% als Strafe abdrücken, zum Dank für die Befolgung der STVO, des Zivilrechts und des Strafrechts, und der Autofahrer bekommt 20% Rabatt weil er entweder gegen die STVO, das Zivilrecht oder das Strafrecht verstoßen hat.

 

Schuld ist Schuld und nach diesem Urteil ist der Radfahrer schuldig sobald er das Rad besteigt.

Geschrieben

 

Und wenn man das Pech hat zu überleben, darf man von seinem Reha-Budget noch 20% als Strafe abdrücken, zum Dank für die Befolgung der STVO, des Zivilrechts und des Strafrechts, und der Autofahrer bekommt 20% Rabatt weil er entweder gegen die STVO, das Zivilrecht oder das Strafrecht verstoßen hat.

 

Schuld ist Schuld und nach diesem Urteil ist der Radfahrer schuldig sobald er das Rad besteigt.

 

ich glaub nicht dass es bei der teilschuld um eine strafe geht, sondern die haftpflicht nur 80% der eigentlichen entschädigung zahlen wird

Geschrieben (bearbeitet)
Ich kenn das Urteil zwar nicht (und bin jetzt zu faul um nachzusehen), aber man kann die gebotene Sorgfalt auch dann verletzen, wenn man sich vorschriftenkonform verhält. Fährt man ohne Helm, verstößt das zwar (bei Erwachsenen) nicht gegen das Gesetz, aber man geht eindeutig ein unnötiges Risiko ein. Dann ist es wohl auch nur billig und gerecht, wenn man nicht den vollen Ersatz von Schäden verlangen kann, wenn diese mit Helm viel geringer gewesen wären, und das Tragen eines Helms eigentlich der üblichen und zumutbaren Sorgfalt entspricht. Und das tut es. Das darf ich etwas großspurig sagen, nachdem ich mir vor einem Monat den 3. Helm innerhalb von 2 Jahren gekauft habe - und nicht aus Eitelkeit. Bearbeitet von daybreak
Geschrieben (bearbeitet)

Wir brauchen keine Rechtsprechung wenn jemand der nach geltendem Recht zu 100% unschuldig ist eine 20%ige Teilschuld zugesprochen bekommt.

 

nach geltendem recht ist sie offenbar zu 20% schuldig an einem teil des ihr geschehenen schadens. sonst würd das urteil anders lauten.

 

vielleicht revidiern die richter aber auch ihr urteil, wennsd sie an deiner weisheit teil haben lässt...

 

@milestone: bewundernswerte geduld :toll:

Bearbeitet von shroeder
Geschrieben
nach geltendem recht ist sie offenbar zu 20% schuldig an einem teil des ihr geschehenen schadens. sonst würd das urteil anders lauten.

Man kann nicht Schuld sein wenn man keine Gesetze bricht. Und es kommt oft genug vor das Richter gegen geltendes Recht sprechen, deswegen gibt es ja ua. die Revision.

Die Einstellung das Richter per se unfehlbar sind halte ich für demokratiegefährdend.

 

vielleicht revidiern die richter aber auch ihr urteil, wennsd sie an deiner weisheit teil haben lässt...

Mit DEM Richter würde ich mich wirklich gerne mal unterhalten weil es für mich vollkommen unverständlich ist warum man das unschuldige Opfer willkürlich bestraft.

Geschrieben
Man kann nicht Schuld sein wenn man keine Gesetze bricht.

Hier gehts nicht darum dass jemand ein Gesetz bricht, sondern vorwerfbar = fahrlässig handelt. ZB verbietet mir kein Gesetz, free solo die Eiger-Nordwand zu versuchen. Aber fahrlässig ist das sicher, und wenn es mich dabei dann aber 1000m runterprackt, kann ich mich bei keinem anderen als bei mir selbst beschweren (bzw. kann das nicht mehr). Oder: fährst du bei vorgeschriebenen 50 im Ortsgebiet 20, kriegst du, wenn du was nicht derbremsen kannst sicher weniger Mitschuld als wenn du mit 49 unterwegs bist. Klar?

 

Und es kommt oft genug vor das Richter gegen geltendes Recht sprechen, deswegen gibt es ja ua. die Revision.
Die gibts nur an den OGH. Sonst heisst das Berufung. Vor Belehrungen bitte schlau machen.

 

Die Einstellung das Richter per se unfehlbar sind halte ich für demokratiegefährdend.

Sagt ja niemand. Der ist nur anderer (Rechts-)meinung als du.

 

Mit DEM Richter würde ich mich wirklich gerne mal unterhalten weil es für mich vollkommen unverständlich ist warum man das unschuldige Opfer willkürlich bestraft.

Es wird niemand bestraft, das ist ein Zivilverfahren. Ein Gespräch mit einem Juristen ist aber manchmal sicher eine gute Idee :)

Geschrieben (bearbeitet)
Hier gehts nicht darum dass jemand ein Gesetz bricht, sondern vorwerfbar = fahrlässig handelt. ZB verbietet mir kein Gesetz, free solo die Eiger-Nordwand zu versuchen. Aber fahrlässig ist das sicher, und wenn es mich dabei dann aber 1000m runterprackt, kann ich mich bei keinem anderen als bei mir selbst beschweren (bzw. kann das nicht mehr).

Im beschriebenen Fall geht es aber eben darum das man von jemand anderem heruntergeprackt wird, ein Eigenverschulden liegt nicht vor.

 

Oder: fährst du bei vorgeschriebenen 50 im Ortsgebiet 20, kriegst du, wenn du was nicht derbremsen kannst sicher weniger Mitschuld als wenn du mit 49 unterwegs bist. Klar?

Wer mit einer Geschwindigkeit unterwegs ist die zu hoch ist um rechtzeitig stehenbleiben zu können hat bereits den Fehler gemacht. Wenn der Autofahrer langsam genug fährt um eine geringere Teilschuld zu bekommen sollte er doch in der Lage sein einen stehenden Radfahrer nicht abzuschießen oder?

 

Die gibts nur an den OGH. Sonst heisst das Berufung. Vor Belehrungen bitte schlau machen.

Die Revision ist die endgültigere der beiden Varianten, außerdem wollte ich mit der Wortwahl andeuten dass shroeder's Beispiel eher meine Argumentation stützt als seine. ;)

Es gibt übrigens auch Bananen, Wolken und Elefanten bevor mir jemand vorfürfe hier bestünden Wissenslücken nur weil ich etwas nicht explizit erwähne. ;)

 

Sagt ja niemand. Der ist nur anderer (Rechts-)meinung als du.

shroeder hats gesagt. ;)

 

Es wird niemand bestraft, das ist ein Zivilverfahren. Ein Gespräch mit einem Juristen ist aber manchmal sicher eine gute Idee :)

Und ich sehe noch immer nicht ein wie die Schuld am Opfer liegen soll. Wenn jemand abbiegt ohne zu schauen und ohne Handzeichen zu geben, unaufgefordert bremst, jemanden schneidet oder einfach gedankenverloren herumfährt sehe ich eine Schuld gegeben.

Aber wenn ich am Straßenrand auf meinem Rad sitze und dabei einen Fuß auf dem Boden habe und mir hinten jemand reinfährt kann ich doch nicht mitschuld sein.

Bearbeitet von OliverXP
Geschrieben
Die Frage war, ob man Schuld haben kann, ohne ein Gesetz zu brechen. Die wurde mit ja beantwortet. Aber passt schon, jeder wie er mag. Zum Glück zahlen wir wohl nicht in die gleiche Krankenkasse ein.
Geschrieben

Die frage beantworte ich richtigerweise mit nein, und ich betrachte das Fahren ohne Helm weder als vorwerfbar noch als fahrlässig.

Es gilt noch nicht einmal als erwiesen dass Helme wirklich soviel bringen wie man ihnen zuspricht, jetzt eine indirekte Helmpflicht einzuführen halte ich für eine verkehrte Entwicklung.

 

Es ist so ähnlich wie bei Türschlössern. Die Versicherungen bestehen darauf dass man ein Schloss dass sich 2x sperren lässt auch 2x sperrt, sonst wird nicht gezahlt, und das gilt auch für Schlösser die sich leichter knacken lassen wenn man sie 2x sperrt.

 

Man kann doch die Unfallsituation nicht zum Standardfall ausrufen mit der Radfahrer gefälligst zu rechnen haben, selbst schuld wer mit dem Rad fährt, selbst schuld wer Gesetze und Regeln beachtet, selbst schuld das Opfer zu sein.

 

Ich bin wie schon beschrieben selbst einmal als Fußgänger von einem Auto angefahren worden. Ich hatte eine Knie-, Becken, Ellenbogen, und Nackenverletzung, mein Kopf blieb unverletzt. Ein Helm hätte lediglich durch das mehr an Masse die Krafteinwirkung auf die Halswirbel verstärkt und so neben einer Zerrung vielleicht sogar eine Wirbelverletzung herbeigeführt.

Natürlich ist das nur ein Einzelfall und natürlich bin ich voreingenommen was diese Situation betrifft und hätte als Fußgänger so oder so keinen Helm getragen. Aber es gibt nunmal das unumstößliche Fakt dass ein Helm kein 100%iger Heilsbringer ist und deswegen finde ich es so ungeheuerlich dass man Radfahrer indirekt zwingt sich in eine möglicherweise noch größere Gefahr zu bringen.

 

Ich trage einen Helm weil es MEINE Entscheidung ist, weil ich nicht ausschließe dass ich nicht selbst mal einen Fehler mache und mich verletzen kann und weil eine Kopfverletzung meine größere Sorge ist. Ein Radfahrer der sich mehr sorgen u mseine Halswirbel macht, und ich kann verstehen warum, steht vor dem Dilemma dass er sich zwischen Selbstschutz und Generalschuld entscheiden muss, und das ist ungeheuerlich.

  • 9 Monate später...

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