Zum Inhalt springen

Gibts immer noch die Radwegbenutzungspflicht § 68 StVo?


schere303
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Der Paragraph 68 wurde neu geregelt :bike:

 

http://www.jusline.at/68_Verhalten_der_Radfahrer_StVO.html

 

Leider vermisse ich die "gute alte" Sonderregelung für Rennräder unter 11 kg - wurde sie komplett gestrichen?

 

Bedeutet das nun dass eine Radwegbenutzungspflicht auch für Rennräder unter 11 kg gilt?

 

Falls ja wäre dies sehr, sehr bedauerlicher Rückschritt... :s:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

 

die Sonderregelung fand ich sinnvoll, da man die Fahrbahnwahl der Verkehrssituation anpassen konnte, was für mich mehr Freiheit und zudem Rechtssicherheit bedeutete.

 

@ Maff danke für den hilfreichen Kommentar! Ich soll den Gesetzestext lesen? Wow auf diese Idee bin ich bisher noch nicht gekommen. Gibts keine andere Möglichkeit zB upload per USB direkt ins Gehirn?

 

Ich hab keinen Schmiss im Gesicht und kein Jus-Studium in der Tasche, daher sind für mich Schachtelsätze der x-ten Stufe nicht immer leicht verständlich. Zudem bin ich verwundert, dass im Vorfeld der Neugestaltung des § 68 sehr viel über den Fall der Radwegbenutzungspflicht diskutiert wurde, davon aber nichts im Gesetzestext zu finden ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...da man die Fahrbahnwahl der Verkehrssituation anpassen konnte, was für mich mehr Freiheit und zudem Rechtssicherheit bedeutete.

 

Darum geht es mir nicht. Mich zipft diese 2 Klassengesellschaft an.

Der ambitionierte Rennradfahrer, die Hobbyrennradgruppe, die Genußrennradfahrerpensionisten dürfen wählen ob sie den Radweg benutzen oder nicht und brauchen keine Reflektoren oder Lichter obwohl gerade die sich hauptsächlich im öffentlichen Straßenverkehr aufhalten und aufgrund ihrer sportlichen Sitzposition und schmalen Lenkerposition mMn leichter übersehen werden können als zb ein Endurofahrer mit Shorts, Rucksack und breitem Lenker.

 

Mit meinem sub 9 kg Hardtail und dem LRS mit den Furios Fred bin ich kaum langsamer als die ähnlich trainierten Rennradler in meinem Freundeskreis und trotzdem müsste ich auf dem Radweg fahren und die volle Beleuchtung montiert haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

No, steht trotzdem drin, dass mit RR blah blahTrainingsfahrt blah blah Radweg darf benutzt werden: darf != muss.

 

Was die Radwegsbenutzungspflicht betrifft, steht im nächsten Absatz, dass es die Möglichkeit des nicht-benutzungspflichtigen Radwegs gibt. Dieser muss natürlich von der zuständigen Behörde verordnet sein. Hinweis: der hätte dann ein eckiges statt einem runden Taferl.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Ich hab keinen Schmiss im Gesicht und kein Jus-Studium in der Tasche, daher sind für mich Schachtelsätze der x-ten Stufe nicht immer leicht verständlich. .

 

PS: Sinnerfassend lesen schaff ich auch ohne Schmisse im Gesicht, danke für die Unterstellung. x Schachtelsätze finde ich im Übrigen auch nicht in den betreffenden Paragraphen. Nyx fyr ungut.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke jetzt versteh ichs: mit dem RR immer brav den Radweg benützen - falls überhaupt einer vorhanden ist.

 

Die Anspielung auf den Schmiss war ein kleiner (nicht schlagender) Seitenhieb für unsere rechtsgerichteten Burschenschaftler. Es war allgemein und nicht persönlich gemeint. Trotzdem bitte ich um Nachsicht. Danke!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

No, steht trotzdem drin, dass mit RR blah blahTrainingsfahrt blah blah Radweg darf benutzt werden: darf != muss.

.

 

dürfen bedeutet nicht müssen, der Radweg ist für sportlich ambitionierte Rennradfahrer wesentlich gefährlicher als die Straße, daher ist die Darf- und nicht Mussbestimmung sehr vernünftig gewählt. Ich fühle mich mit dem Rennrad wesentlich sicherer auf der Straße als auf einem Radweg oder Radstreifen.

 

Alles was nicht ausdrücklich verboten ist ist erlaubt, das gilt nicht nur in der Wirtschaft sondern auch im Verkehr ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht nur mit dem Rennrad. Insofern bin ich ganz beim schwarzen Ritter ;)

 

Ja, aber die StVo ist in dem Punkt eben hieb und stichfest, warum entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht weil die Vorschriftenersteller auch der Meinung waren, dass MTB auf Wald und Wiesenwegen besser aufgehoben sind als auf der Straße (nicht meine pers. Meinung).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Darum geht es mir nicht. Mich zipft diese 2 Klassengesellschaft an.

Der ambitionierte Rennradfahrer, die Hobbyrennradgruppe, die Genußrennradfahrerpensionisten dürfen wählen ob sie den Radweg benutzen oder nicht und brauchen keine Reflektoren oder Lichter obwohl gerade die sich hauptsächlich im öffentlichen Straßenverkehr aufhalten und aufgrund ihrer sportlichen Sitzposition und schmalen Lenkerposition mMn leichter übersehen werden können als zb ein Endurofahrer mit Shorts, Rucksack und breitem Lenker.

 

Mit meinem sub 9 kg Hardtail und dem LRS mit den Furios Fred bin ich kaum langsamer als die ähnlich trainierten Rennradler in meinem Freundeskreis und trotzdem müsste ich auf dem Radweg fahren und die volle Beleuchtung montiert haben.

 

danke :toll:

 

das denke ich auch und ein gutes bespiel ist in Wien die Operngasse da ist es jetzt erlaubt und ich nuze den Radweg dort nicht mehr

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich interpretiere jetzt mal frei: da ich mit meinem MTB an Marathon-RENNEN teilnehme gilt auch mein MTB als RENNrad und ich darf damit auch auf der Straße fahren, da ich mich ja auf Rennen vorbereite? Die vorhergegangene Definition (

 

Es waren auch schon Vespas beim Erzberg. :)

 

Deshalb:

Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit

folgenden technischen Merkmalen:

• Eigengewicht: höchstens 12 kg

• Rennlenker

• Äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm

• Äußere Felgenbreite höchstens 23 mm

 

cu

martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wobei Rennlenker - soweit ich weiß - nur soweit charakterisiert bzw. ausjudiziert ist, dass er eine aerodynamisch günstige Position ermöglicht. Die Laufradln von meinem 29er entsprechen der Rennraddefinition. Sollte mal nachwiegen, ob es mit Triathlonlenker als Zeitfahrfully durchginge. :D
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klar, ob da jemals in der Praxis nachgemessen wird ist fraglich.

Was haben die Firecrest? 28mm? Rennrad fährst damit nimmer, wenn man nach der StVO geht. Nachgemessen wird im Normalfall eher nicht. Eventuell, wenn man zum (fachkundigen) Kieberer deppert ist. Vielleicht auch, wenn die Verschuldensfrage nach einem Unfall geklärt wird. Wenn man Pech hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...