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verwirrt - Beleidigt durch Polizist...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Original geschrieben von readymaker

es ist aber nur das telefonieren verboten. sms schreiben ist genauso erlaubt wie das mobilbox abhören. das ist ja das hirnverbrannte daran.

im ernst????? *schock*
Geschrieben
Original geschrieben von NoDoc

Das stimmt halt leider nicht. Beim Telefonieren, wird ein gar nicht unbedeutender Anteil "Arbeitsspeicher" des Gehirns dafür verwendet, zu visualisieren, also man stellt sich den Gesprächspartner vor , oder bildet Bilder zum Gesprächsinhalt. Das geschieht ungleich stärker bei der non face to face Kommunikation.

 

Zum Teil überlagern diese Bilder die Sinneseindrücke ganz gewaltig.

 

Mein bester Freund ist Verkehrspsychologe. Die Ergebnisse von entsprechenden Versuchen sind erschreckend. Telefonierer sind nicht mehr in der Lage, die Spur zu halten, bekommen das aber nicht mit. Große Augen, wenn man ihnen dann nach solchen tests die Videos zeigt. Reaktionsvermögen stark herabgesetzt, Gesichtsfeld eingeengt usw.

 

Und eine FS-Einr. hilft da nicht wirklich!!

 

Einzig beim handling hilft die was gegen solche, die einhändig fahrend und schaltend abbiegen, aber halt dabei leider ned blinken können, weils ka Handerl mehr frei haben usw.

 

Man sollts also möglichst bleiben lassen *michselbstandernasenehm*.

 

Matsch Gatsch

 

Michael

 

hab ich selbst gemerkt...

 

früher ohne FS hab ich ganz selten im auto telefoniert

 

nun hab ich eine FS und ich ertapp mich sehr oft selbst weil ich merk, dass ich sehr unkonzentriert unterwegs bin bzw manchmal echt nichts vom verkehr bzw von unwelt und umfeld mitbekomm

Geschrieben
Original geschrieben von maosmurf

im ernst????? *schock*

 

ich möchte jetzt meine hand nicht ins feuer legen ob es immer noch so ist. aber es war mal so. sms schreiben ist ja definitiv kein telefonieren und ich glaube auch das abhören von sprachnachrichten zählt auch nicht als "telefonieren" da du ja mit niemandem sprichst. angeblich haben sich schon einige diese regelung zu nutze gemacht. war mal im fernsehn irgendwas.

aber es kann sich ja gern wer die mühe machen und den § aus dem ris raussuchen.

Geschrieben
Original geschrieben von maosmurf

naja, das hamma von den vielen infrastruktur-ministerInnen ;)

 

imho sollte das benutzen v technichen geräten am steuer verboten sein (dh auch gameboy-spielen etc ;) :D )

 

diese regelungen kann man halt auch in den irrsinn treiben. von einem blow-job bis fernschaun... alles ist nicht gut fürs autofahren. das hat nicht mal was mit technischen geräten zu tun. regeln lässt sich das alles sowieso nicht.

das ist wahrscheinlich noch schwerer zu definieren als schwerarbeiter.

Geschrieben
Original geschrieben von readymaker

das ist wahrscheinlich noch schwerer zu definieren als schwerarbeiter.

:rofl: :rofl:

 

ja, hast wohl recht... aber was kann man effektiv dagegen tun? vl weniger verbote, dafr mehr kurse f d autofahrer!?! schein alle 10 jahre auffrischen lassen !?!?!? ka...

Geschrieben
Original geschrieben von Vaval

... wenn is tel. net erlauben find i das is rauchen auch net erlauben sollten beim autofahren, genauso wie essen.

siehe beitrag vom nodoc... - genau aus dem grund bin ich grundsätzlich

gegen telefonieren im auto... - auch mit freisprecheinrichtung...

wenn ich im auto angerufen werde, dann schaue ich kurz aufs display

wer es ist und fahre, wenn es wichtig ist (d.h. der anrufer auf die box

spricht), gegebenenfalls rechts ran um zurückzurufen...

 

CU,

HAL9000

Geschrieben

ah, beim morgencafe endlich mal was juristisches mit bikebezug, also:

 

in diesem fall (bürger ohne vorwarnung anfassen, beschimpfung) steht dir die möglichkeit einer aufsichtsbeschwerde zu. diese "massnahmenbeschwerde" gegen einen akt unkittelbarer verwaltungsbehördlicher befehls und zwangsgewalt bzw schlichtes behördenhandeln (das beschimpfen) ist in dern §§ 31, 89 SPG normiert.

 

entscheidungsbefugtes organ ist der uvs (unabhängiger verwaltungssenat) des bundeslandes, im ergebnis kommt bestenfalls raus, dass das handeln rechtswidrig war - unterm strich kostet das zeit und nerven.

 

aus meiner erfahrung mit organen der forstaufsicht kann ich nur ruhe und höflichkeit empfehlen sowie gute argumente (langsames tempo, keine aktuelle gefährdung, ...). wenn dich aber ein kieberer vom bike reisst und dich einen trottel nennt, hilft das sicher wenig.

 

ps: schnell kannst du ja echt nicht gewesen sein, wenn dich ein fussgänger von hintern zu fassen kriegt

 

Beschwerden wegen Verletzung von Richtlinien für

das Einschreiten

 

§ 89. (1) Insoweit mit einer Beschwerde an den unabhängigen

Verwaltungssenat die Verletzung einer gemäß § 31 festgelegten

Richtlinie behauptet wird, hat der unabhängige Verwaltungssenat sie

der zur Behandlung einer Aufsichtsbeschwerde in dieser Sache

zuständigen Behörde zuzuleiten.

(2) Menschen, die in einer binnen sechs Wochen, wenn auch beim

unabhängigen Verwaltungssenat (Abs. 1), eingebrachten

Aufsichtsbeschwerde behaupten, beim Einschreiten eines Organs des

öffentlichen Sicherheitsdienstes, von dem sie betroffen waren, sei

eine gemäß § 31 erlassene Richtlinie verletzt worden, haben Anspruch

darauf, daß ihnen die Dienstaufsichtsbehörde den von ihr schließlich

in diesem Punkte als erwiesen angenommenen Sachverhalt mitteilt und

sich hiebei zur Frage äußert, ob eine Verletzung vorliegt.

(3) Wenn dies dem Interesse des Beschwerdeführers dient, einen

Vorfall zur Sprache zu bringen, kann die Dienstaufsichtsbehörde eine

auf die Behauptung einer Richtlinienverletzung beschränkte Beschwerde

zum Anlaß nehmen, eine außerhalb der Dienstaufsicht erfolgende

Aussprache des Beschwerdeführers mit dem von der Beschwerde

betroffenen Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu

ermöglichen. Von einer Mitteilung (Abs. 2) kann insoweit Abstand

genommen werden, als der Beschwerdeführer schriftlich oder

niederschriftlich erklärt, klaglos gestellt worden zu sein.

(4) Jeder, dem gemäß Abs. 2 mitgeteilt wurde, daß die Verletzung

einer Richtlinie nicht festgestellt worden sei, hat das Recht, binnen

14 Tagen die Entscheidung des unabhängigen Verwaltungssenates zu

verlangen, in dessen Sprengel das Organ eingeschritten ist; dasselbe

gilt, wenn eine solche Mitteilung (Abs. 2) nicht binnen drei Monaten

nach Einbringung der Aufsichtsbeschwerde ergeht. Der unabhängige

Verwaltungssenat hat festzustellen, ob eine Richtlinie verletzt

worden ist.

Geschrieben

ein zuckerl ("fahrradfahrer" ist zwar kein schimpfwort..) ist uvs wien 03/P/34/5554/2003:

 

Der Berufungswerber ist als Lenker eines Fahrrades wegen

mehrerer am 13.4.2003, 21.25 Uhr begangener Verstöße gegen

Straßenverkehrsvorschriften sowie wegen der anschließender

Verweigerung einer Alkomatuntersuchung bestraft worden.

Der Spruch des Straferkenntnisses lautet:

"Sie haben am 13.4.03 ein Fahrrad gelenkt und um 21.25 Uhr in

Wien, P-Str. 1.) sind nicht am äußerst rechten Fahrbahnrand,

sondern sind mitten auf der Fahrbahn der P-Str. in Schlangenlinien

gefahren, 2.) die durch ein Organ der Straßenaufsicht deutlich

sichtbar gegebenen Zeichen (durch das geöffnete Fenster mittels

Stabtaschenlampe mit rotem Lichtkegel) zum Anhalten zwecks

Lenker- oder Fahrzeugkontrolle nicht beachtet, weil die Fahrt

ununterbrochen fortgesetzt wurde. 3.) mit dem Fahrrad außerhalb

einer geregelten Kreuzung umgekehrt, obwohl Sie sich auf einer

Vorrangstraße befanden, 4.) trotz Dunkelheit die Beleuchtung des

Fahrrades nicht eingeschaltet,

.....

Mit Berufung wird eingewendet, der Berufungswerber sei krank und

habe ab und zu depressive Schübe. Vielleicht sei er deswegen in

Schlangenlinien gefahren. Das rote Licht der Taschenlampe der

Polizisten habe er gar nicht wahr genommen. Auch das Umkehren

könne er sich nur im Zusammenhang mit dem Mix von

Medikamenten, den er zuvor eingenommen habe, erklären. Das

Fahrrad sei deswegen nicht beleuchtet gewesen, weil der Dynamo

ca. 10 Minuten vor der Anhaltung kaputt gegangen sei. Das

Fahrrad habe er deswegen nicht geschoben, weil durch den

Medikamentenmix sein klares Denken ausgesetzt habe. Die

Alkomatuntersuchung habe er keinesfalls verweigert. Er habe

erklärt, an Asthma zu leiden, jedoch vergessen zu erwähnen, dass

er rechtsseitig eine Gesichtslähmung habe und auch aus diesem

Grund nicht blasen könne. Eingenommen habe er vor der Fahrt vier

Stück Remeron, dazu 2 oder 3 schmerzstillende Tabletten, welche

wisse er jetzt nicht auswendig. Außerdem nehme wegen seiner

HIV-Erkrankung noch eine Dreierkombination anderer

Medikamente, welche wisse er jetzt nicht.

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