maosmurf Geschrieben 19. April 2005 Geschrieben 19. April 2005 Original geschrieben von readymaker es ist aber nur das telefonieren verboten. sms schreiben ist genauso erlaubt wie das mobilbox abhören. das ist ja das hirnverbrannte daran. im ernst????? *schock* Zitieren
nocode Geschrieben 19. April 2005 Geschrieben 19. April 2005 Original geschrieben von NoDoc Das stimmt halt leider nicht. Beim Telefonieren, wird ein gar nicht unbedeutender Anteil "Arbeitsspeicher" des Gehirns dafür verwendet, zu visualisieren, also man stellt sich den Gesprächspartner vor , oder bildet Bilder zum Gesprächsinhalt. Das geschieht ungleich stärker bei der non face to face Kommunikation. Zum Teil überlagern diese Bilder die Sinneseindrücke ganz gewaltig. Mein bester Freund ist Verkehrspsychologe. Die Ergebnisse von entsprechenden Versuchen sind erschreckend. Telefonierer sind nicht mehr in der Lage, die Spur zu halten, bekommen das aber nicht mit. Große Augen, wenn man ihnen dann nach solchen tests die Videos zeigt. Reaktionsvermögen stark herabgesetzt, Gesichtsfeld eingeengt usw. Und eine FS-Einr. hilft da nicht wirklich!! Einzig beim handling hilft die was gegen solche, die einhändig fahrend und schaltend abbiegen, aber halt dabei leider ned blinken können, weils ka Handerl mehr frei haben usw. Man sollts also möglichst bleiben lassen *michselbstandernasenehm*. Matsch Gatsch Michael hab ich selbst gemerkt... früher ohne FS hab ich ganz selten im auto telefoniert nun hab ich eine FS und ich ertapp mich sehr oft selbst weil ich merk, dass ich sehr unkonzentriert unterwegs bin bzw manchmal echt nichts vom verkehr bzw von unwelt und umfeld mitbekomm Zitieren
readymaker Geschrieben 19. April 2005 Geschrieben 19. April 2005 Original geschrieben von maosmurf im ernst????? *schock* ich möchte jetzt meine hand nicht ins feuer legen ob es immer noch so ist. aber es war mal so. sms schreiben ist ja definitiv kein telefonieren und ich glaube auch das abhören von sprachnachrichten zählt auch nicht als "telefonieren" da du ja mit niemandem sprichst. angeblich haben sich schon einige diese regelung zu nutze gemacht. war mal im fernsehn irgendwas. aber es kann sich ja gern wer die mühe machen und den § aus dem ris raussuchen. Zitieren
maosmurf Geschrieben 19. April 2005 Geschrieben 19. April 2005 naja, das hamma von den vielen infrastruktur-ministerInnen imho sollte das benutzen v technichen geräten am steuer verboten sein (dh auch gameboy-spielen etc ) Zitieren
readymaker Geschrieben 19. April 2005 Geschrieben 19. April 2005 Original geschrieben von maosmurf naja, das hamma von den vielen infrastruktur-ministerInnen imho sollte das benutzen v technichen geräten am steuer verboten sein (dh auch gameboy-spielen etc ) diese regelungen kann man halt auch in den irrsinn treiben. von einem blow-job bis fernschaun... alles ist nicht gut fürs autofahren. das hat nicht mal was mit technischen geräten zu tun. regeln lässt sich das alles sowieso nicht. das ist wahrscheinlich noch schwerer zu definieren als schwerarbeiter. Zitieren
maosmurf Geschrieben 19. April 2005 Geschrieben 19. April 2005 Original geschrieben von readymaker das ist wahrscheinlich noch schwerer zu definieren als schwerarbeiter. ja, hast wohl recht... aber was kann man effektiv dagegen tun? vl weniger verbote, dafr mehr kurse f d autofahrer!?! schein alle 10 jahre auffrischen lassen !?!?!? ka... Zitieren
HAL9000 Geschrieben 20. April 2005 Geschrieben 20. April 2005 Original geschrieben von Vaval ... wenn is tel. net erlauben find i das is rauchen auch net erlauben sollten beim autofahren, genauso wie essen. siehe beitrag vom nodoc... - genau aus dem grund bin ich grundsätzlich gegen telefonieren im auto... - auch mit freisprecheinrichtung... wenn ich im auto angerufen werde, dann schaue ich kurz aufs display wer es ist und fahre, wenn es wichtig ist (d.h. der anrufer auf die box spricht), gegebenenfalls rechts ran um zurückzurufen... CU, HAL9000 Zitieren
catfish Geschrieben 26. April 2005 Geschrieben 26. April 2005 ah, beim morgencafe endlich mal was juristisches mit bikebezug, also: in diesem fall (bürger ohne vorwarnung anfassen, beschimpfung) steht dir die möglichkeit einer aufsichtsbeschwerde zu. diese "massnahmenbeschwerde" gegen einen akt unkittelbarer verwaltungsbehördlicher befehls und zwangsgewalt bzw schlichtes behördenhandeln (das beschimpfen) ist in dern §§ 31, 89 SPG normiert. entscheidungsbefugtes organ ist der uvs (unabhängiger verwaltungssenat) des bundeslandes, im ergebnis kommt bestenfalls raus, dass das handeln rechtswidrig war - unterm strich kostet das zeit und nerven. aus meiner erfahrung mit organen der forstaufsicht kann ich nur ruhe und höflichkeit empfehlen sowie gute argumente (langsames tempo, keine aktuelle gefährdung, ...). wenn dich aber ein kieberer vom bike reisst und dich einen trottel nennt, hilft das sicher wenig. ps: schnell kannst du ja echt nicht gewesen sein, wenn dich ein fussgänger von hintern zu fassen kriegt Beschwerden wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten § 89. (1) Insoweit mit einer Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat die Verletzung einer gemäß § 31 festgelegten Richtlinie behauptet wird, hat der unabhängige Verwaltungssenat sie der zur Behandlung einer Aufsichtsbeschwerde in dieser Sache zuständigen Behörde zuzuleiten. (2) Menschen, die in einer binnen sechs Wochen, wenn auch beim unabhängigen Verwaltungssenat (Abs. 1), eingebrachten Aufsichtsbeschwerde behaupten, beim Einschreiten eines Organs des öffentlichen Sicherheitsdienstes, von dem sie betroffen waren, sei eine gemäß § 31 erlassene Richtlinie verletzt worden, haben Anspruch darauf, daß ihnen die Dienstaufsichtsbehörde den von ihr schließlich in diesem Punkte als erwiesen angenommenen Sachverhalt mitteilt und sich hiebei zur Frage äußert, ob eine Verletzung vorliegt. (3) Wenn dies dem Interesse des Beschwerdeführers dient, einen Vorfall zur Sprache zu bringen, kann die Dienstaufsichtsbehörde eine auf die Behauptung einer Richtlinienverletzung beschränkte Beschwerde zum Anlaß nehmen, eine außerhalb der Dienstaufsicht erfolgende Aussprache des Beschwerdeführers mit dem von der Beschwerde betroffenen Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu ermöglichen. Von einer Mitteilung (Abs. 2) kann insoweit Abstand genommen werden, als der Beschwerdeführer schriftlich oder niederschriftlich erklärt, klaglos gestellt worden zu sein. (4) Jeder, dem gemäß Abs. 2 mitgeteilt wurde, daß die Verletzung einer Richtlinie nicht festgestellt worden sei, hat das Recht, binnen 14 Tagen die Entscheidung des unabhängigen Verwaltungssenates zu verlangen, in dessen Sprengel das Organ eingeschritten ist; dasselbe gilt, wenn eine solche Mitteilung (Abs. 2) nicht binnen drei Monaten nach Einbringung der Aufsichtsbeschwerde ergeht. Der unabhängige Verwaltungssenat hat festzustellen, ob eine Richtlinie verletzt worden ist. Zitieren
catfish Geschrieben 26. April 2005 Geschrieben 26. April 2005 das beste am ganzen: unter http://www.ris.bka.gv.at/uvs/ kann man ausgewählte uvs-entscheidungen dazu abrufen. es reicht, das betreffende schimpfwort unter "suchworte" einzugeben (lassts eurer kreativität freien lauf, bitte).. Zitieren
catfish Geschrieben 26. April 2005 Geschrieben 26. April 2005 ein zuckerl ("fahrradfahrer" ist zwar kein schimpfwort..) ist uvs wien 03/P/34/5554/2003: Der Berufungswerber ist als Lenker eines Fahrrades wegen mehrerer am 13.4.2003, 21.25 Uhr begangener Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften sowie wegen der anschließender Verweigerung einer Alkomatuntersuchung bestraft worden. Der Spruch des Straferkenntnisses lautet: "Sie haben am 13.4.03 ein Fahrrad gelenkt und um 21.25 Uhr in Wien, P-Str. 1.) sind nicht am äußerst rechten Fahrbahnrand, sondern sind mitten auf der Fahrbahn der P-Str. in Schlangenlinien gefahren, 2.) die durch ein Organ der Straßenaufsicht deutlich sichtbar gegebenen Zeichen (durch das geöffnete Fenster mittels Stabtaschenlampe mit rotem Lichtkegel) zum Anhalten zwecks Lenker- oder Fahrzeugkontrolle nicht beachtet, weil die Fahrt ununterbrochen fortgesetzt wurde. 3.) mit dem Fahrrad außerhalb einer geregelten Kreuzung umgekehrt, obwohl Sie sich auf einer Vorrangstraße befanden, 4.) trotz Dunkelheit die Beleuchtung des Fahrrades nicht eingeschaltet, ..... Mit Berufung wird eingewendet, der Berufungswerber sei krank und habe ab und zu depressive Schübe. Vielleicht sei er deswegen in Schlangenlinien gefahren. Das rote Licht der Taschenlampe der Polizisten habe er gar nicht wahr genommen. Auch das Umkehren könne er sich nur im Zusammenhang mit dem Mix von Medikamenten, den er zuvor eingenommen habe, erklären. Das Fahrrad sei deswegen nicht beleuchtet gewesen, weil der Dynamo ca. 10 Minuten vor der Anhaltung kaputt gegangen sei. Das Fahrrad habe er deswegen nicht geschoben, weil durch den Medikamentenmix sein klares Denken ausgesetzt habe. Die Alkomatuntersuchung habe er keinesfalls verweigert. Er habe erklärt, an Asthma zu leiden, jedoch vergessen zu erwähnen, dass er rechtsseitig eine Gesichtslähmung habe und auch aus diesem Grund nicht blasen könne. Eingenommen habe er vor der Fahrt vier Stück Remeron, dazu 2 oder 3 schmerzstillende Tabletten, welche wisse er jetzt nicht auswendig. Außerdem nehme wegen seiner HIV-Erkrankung noch eine Dreierkombination anderer Medikamente, welche wisse er jetzt nicht. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.