greglemond Geschrieben 21. August 2022 Teilen Geschrieben 21. August 2022 Hallo erstmals, leider hatte ich kürzlich einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Das Rad ist komplett hin und die Versicherung der Unfallgegnerin wird einen Gutachter schicken. Ist das die übliche Prozedur? Deren Gutachter ist doch nicht unbedingt neutral. Weiterhin wird nur der Zeitwert erstattet, also nicht der Kaufpreis oder Wiederbeschaffungspreis? Das wurde hier in einem Parallelthread geschrieben. Ist das tatsächlich so und man kann nichts machen? Danke euch im Voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nav Geschrieben 21. August 2022 Teilen Geschrieben 21. August 2022 Die Versicherung hat natürlich das Recht den Schaden zu begutachten, du würdest ja auch ansehen was du bezahlen sollst. Auf Basis des Gutachtens werden sie dir ein Angebot machen. In der Regel lehnt man das ab und macht ein realistisches Gegenangebot, also z.B. man such ein vergleichbares Rad am Gebrauchtmarkt und nimmt dieses als Basis für die geforderte Summe. Wenn dein Gegenangebot realistisch war werden sie es wahrscheinlich bezahlen, weil der Aufwand eines (Rechts-)Streits sich auch für die Versicherung erstmal lohnen muss. Rein rechtlich musst du vom Verursacher schadfrei gestellt werden (sprich als hätte es den Vorfall nie gegeben), egal ob der Verursacher oder eine Haftpflichversicherung bezahlt. In der Praxis muss man sein Recht erkämpfen, zumindest ist das meine persönliche Erfahrung. Vergiss nicht Kleidung, Helm, Brille etc. mit in deine Kalkulation mit aufzunehmen sowie Aufwand dafür, dass dich wer mit dem PKW abholen musste etc. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoMütze Geschrieben 21. August 2022 Teilen Geschrieben 21. August 2022 ad) Gutachter ist üblich...hatte ich auch einmal da, war aber sehr entgegenkommend und schlicht objektiv nicht vergessen auch sämtliche Ausrüstung angeben...wie Helm, Schuhe?, Kleidung...etc und ja...natürlich Zeitwert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nav Geschrieben 21. August 2022 Teilen Geschrieben 21. August 2022 Zeitwert ist für Versicherungen natürlich einfach weil kalkulatorisch zu ermitteln. Aber du hast keinen Vertrag mit der Versicherung, sondern der Schadensverursacher, dieser wiederum haftet für den entstandenen Schaden. Von diesem musst du auch deinen Schadenersatz einfordern (und ggf. leider einklagen - ultra mühsam in .at), dass er die Abwicklung seiner Haftpflicht an seine Versicherung auslagert musst du halt hinnehmen. Die Versicherung ist aber nur Erfüllungsgehilfe des Verursachers und ob die dann die volle Rechnung begleichen kann dir theoretisch egal sein, den Rest muss dann der Verursacher selbst bezahlen. Recht ist dummerweise aber das, was ein Richter spricht und das ist in .at wie bereits erwähnt sehr mühsam. Du musst abwägen wieviel Aufwand du reinstecken möchtest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BikeBär Geschrieben 21. August 2022 Teilen Geschrieben 21. August 2022 Den sehr fundierten Ausführungen von @nav is eh wenig hinzuzufügen, aber nimm den Vergleich zum KFZ: da kommt auch der Gutachter der zahlenden Versicherung (also des Unfallgegners) in die Werkstatt (hatte damit aber bisher eher positive Erfahrungen) und auch da wird nur die Reparatur ersetzt, solang es kein - wirtschaftlicher - Totalschaden wird. In letzterem Fall is das für den Geschädigten auch meist bitter. Beim Fahrrad bist halt leider viel schneller beim Totalschaden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AWIN Geschrieben 21. August 2022 Teilen Geschrieben 21. August 2022 vor 2 Stunden schrieb greglemond: Hallo erstmals, leider hatte ich kürzlich einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Das Rad ist komplett hin und die Versicherung der Unfallgegnerin wird einen Gutachter schicken. Ist das die übliche Prozedur? Deren Gutachter ist doch nicht unbedingt neutral. Weiterhin wird nur der Zeitwert erstattet, also nicht der Kaufpreis oder Wiederbeschaffungspreis? Das wurde hier in einem Parallelthread geschrieben. Ist das tatsächlich so und man kann nichts machen? Danke euch im Voraus. Normales Procedere. Aber du solltest dich jedenfalls anwaltlich vertreten lassen und dich nicht mit dem ersten Angebot zufrieden stellen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
greglemond Geschrieben 22. August 2022 Autor Teilen Geschrieben 22. August 2022 Vielen Dank für eure wertvollen Tipps. Eine genaue Kostenaufstellung zu Rad und Ausrüstung habe ich bereits aufgestellt (Neupreise, jeweiliges Kaufdatum). Zu 1-2 kleineren Dingen habe ich leider keine Rechnung mehr. Habt ihr Erfahrungen, wie damit typischerweise seitens der Versicherung umgegangen wird? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nav Geschrieben 22. August 2022 Teilen Geschrieben 22. August 2022 Schätzung auf Basis aktueller Preise wird ok sein, die Rechnung brauchst du ja nur um den Besitz zu beweisen (z.B bei Schaden durch Diebstahl). Wenn die Teile vorhanden, montiert (falls noch möglich) und beschädigt sind ist das aber nicht nötig. Lass dich nicht einschüchtern, du willst dich ja nicht bereichern sondern mit so wenig Schaden wie möglich aus der Angelegenheit gehen. Das ist legitim. Stell dich aber drauf ein, dass ein wenig Schaden bleibt oder du wirklich über die vollen musst. (90/10 Regel - die letzten 10 Prozent kosten dich 90% Aufwand). Viel Erfolg! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chriz Geschrieben 22. August 2022 Teilen Geschrieben 22. August 2022 vor 49 Minuten schrieb greglemond: Vielen Dank für eure wertvollen Tipps. Eine genaue Kostenaufstellung zu Rad und Ausrüstung habe ich bereits aufgestellt (Neupreise, jeweiliges Kaufdatum). Zu 1-2 kleineren Dingen habe ich leider keine Rechnung mehr. Habt ihr Erfahrungen, wie damit typischerweise seitens der Versicherung umgegangen wird? Du wirst dich halt darauf einstellen müssen Verlust zu machen. Ist am Anfang hart, ich weiß das nur zu gut. 😉 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
raimi-27 Geschrieben 27. August 2022 Teilen Geschrieben 27. August 2022 Mit dem Rechtsschutz einen guten Rechtsanwalt holen. Alles reinnehmen was geht und dann versuchen alles rauszuholen was geht und ja nicht locker lassen. Bei mir war damals Verletzungen am Körper auch dabei und insgesamt 8 Wochen im Krankenstand das wurde alles einberechnet Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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