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detektiv auf biker angesetzt...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
mah,seis ihr den alten gegenüber, aber negativ eingestellt

 

 

wir sind eh noch tolerant ;) in australien setzen die militanten ureinwohner die stammesmitglieder zum 60er im busch aus weil sie die gesellschaft zu sehr belasten.

Geschrieben
Ich hab mal von einer Sache gehört, wo ein Radfahrer von einem Jäger in den Oberschenkel geschossen wurde, weil er im Wald fuhr. Auch nicht die feine Englische Art.

 

 

vielleicht hatter der ja ein ROTWILD bike :rofl::rofl:

 

 

noch besser ist die geschichte wo ein jäger die frau vom bürgermeister abgeknallt hat weil er sie für ein wildschwein gehalten hat. (vor ca 6,7 jahren)

Geschrieben

Das große Problem der Gesellschaft:

Ignoranz und Egoismus, und diese beiden kennen keine halt vor Alt und Jung, Reich und Arm, Dumm und Dümmer, ...

 

Wie hat Einstein mal gesagt:

Es gibt zwei dinge von denen wir Wissen das sie Unendlich sind...

das Weltall und die Dummheit der Menschen

 

oder so ähnlich wars, aber auf jedenfall, es triffts.

 

 

Auf jedenfall, denkt der Besitzer, der Wanderer und der Biker nur an sich. Jeder will seine Interessen vertreten und durchbringen anstatt an jeden zu denken und einen Gesunden mittelweg zu finden.

Geschrieben
Ich hab mal von einer Sache gehört, wo ein Radfahrer von einem Jäger in den Oberschenkel geschossen wurde, weil er im Wald fuhr. Auch nicht die feine Englische Art.

 

Des war eh bei uns im Bezirk!

 

Und was ist rausgekommen? Freispruch für den Jäger, weil die Waffe im Auto liegend angeblich versehtlich von der Beifahrerin ausgelöst wurde!.........................Zufälle gibts!.

 

Die Beifahrerin hatt ein paar Euro Strafe bekommen wegen fahrlässiger Körperverletzung!

 

Der Biker nyx, weil er unerlaubt auf Privatbesitz unterwegs war!

Geschrieben

Da ich bei den Worten von Rooky und Canondaler beifällig genickt habe, möchte ich noch ergänzen.

 

Ob Besitzer oder nicht: Er hat trotzdem keine Exekutionsrechte in seinem Wald. Er kann dich anzeigen, wenn er deinen Namen kennt. Jedenfalls muss niemand Hinz oder Kunz seinen Ausweis herzeigen. Nur wenn sich der Begehrende nach dem Ausweis, selbst als Exekutionsorgan ausweisen kann (und tut).

 

Gut, er kann mich verklagen. Dann viel Spaß mit meiner Rechtsschutzversicherung.

Geschrieben
vielleicht hatter der ja ein ROTWILD bike :rofl::rofl:

 

 

noch besser ist die geschichte wo ein jäger die frau vom bürgermeister abgeknallt hat weil er sie für ein wildschwein gehalten hat. (vor ca 6,7 jahren)

:D voi guat i kugel mi nieder, a rotwild

Geschrieben

Gut, er kann mich verklagen. Dann viel Spaß mit meiner Rechtsschutzversicherung.

 

hast keinen respekt vor eigentumsrechten???? :s: :s:

 

ich geh mal in deine wohnung campen u. fahr dir mit dem radl ein bisserl übers sofa :spinnst?:

Geschrieben

Dürft übrigens ein Zitat aus dem Interview mit der Kremstaler Rundschau sein, oder?

Des muas ma sich einmal vorstellen: Der kauft ein Grundstück, wo mehrere markierte Wanderwege durchführen, noch dazu unmittelbar neben einer Burg, also einem beliebten Ausflugsziel! Und dann will er die Leute aus seinem Wald vertreiben (nicht nur Biker)!

 

Irre der Typ! :spinnst?::spinnst?::spinnst?:

 

ja, aber auch irre was für wellen diese meldung schlägt. nur leider betriffts eines der schönsten bikegebiete in unserer gegend... :(

 

> der link zu diesem artikel in der kremstaler rundschau.

Geschrieben
Da ich bei den Worten von Rooky und Canondaler beifällig genickt habe, möchte ich noch ergänzen.

 

Ob Besitzer oder nicht: Er hat trotzdem keine Exekutionsrechte in seinem Wald. Er kann dich anzeigen, wenn er deinen Namen kennt. Jedenfalls muss niemand Hinz oder Kunz seinen Ausweis herzeigen. Nur wenn sich der Begehrende nach dem Ausweis, selbst als Exekutionsorgan ausweisen kann (und tut).

 

Gut, er kann mich verklagen. Dann viel Spaß mit meiner Rechtsschutzversicherung.

er hat aber so leid es mir tut das recht der anhaltung §86 stpo

und damit kann jedermann jeden anhalten wenn er ihn bei einer straftat erwischt oder verdächtigt wird eine begangen zu haben und die polizei rufen, wennst davon laufen willst kann er die anhaltung dann auch mit entsprechender maßhaltender gewalt durchsetzten, schießen zählt da allerdings nicht dazu auch wennst ausschaust wie a wildschweindl oder eben a rotwild bike hast. :D

Geschrieben
hast keinen respekt vor eigentumsrechten???? :s: :s:

 

ich geh mal in deine wohnung campen u. fahr dir mit dem radl ein bisserl übers sofa :spinnst?:

 

geh du nicht übertreiben, hier gehts um forstgebiet. mich wundert nur wo ihr euer hobby ausübt?

Geschrieben
er hat aber so leid es mir tut das recht der anhaltung §86 stpo

und damit kann jedermann jeden anhalten wenn er ihn bei einer straftat erwischt oder verdächtigt wird eine begangen zu haben und die polizei rufen, wennst davon laufen willst kann er die anhaltung dann auch mit entsprechender maßhaltender gewalt durchsetzten, schießen zählt da allerdings nicht dazu auch wennst ausschaust wie a wildschweindl oder eben a rotwild bike hast. :D

 

das wär mir neu. gibts da einen link?

Geschrieben

Die Aussage des Bezirksjägermeisters finde ich super! :toll::toll::toll:

So sollte es sein!

 

: "So ein Verhalten ist Blödsinn. Im Wald ist Platz für alle - für Jäger, Wild und auch Radler, solange gewisse Regeln eingehalten werden", sagt Tragler.
Geschrieben
weiter artikel zum thema:

OÖ Nachrichten 1

OÖ Nachrichten 2

 

Den Dodel mit seinem Hund (alllerdings ist das ein Rottweiler und keine Dogge) habens gestern Abend auch im Fernsehen zeigt, in den Pro Sieben Austria Nachrichten. Allerdings hab ich den Eindruck gehabt, dass der Alkoholisch voll zu ist!

 

Aber wenigstens bekommt das Problem endlich mal eine große Plattform, auch wennes z. Z. nur dem Sommerlochstopfen dienlich ist. Hängen bleibt immer irgend was!

Geschrieben
das wär mir neu. gibts da einen link?

i find jetzt auf die schnelle keinen kompletten link steht aber im stpo unter §86 ansatz 2

absatz 1 ist das anzeigerecht

 

absatz 2 das recht der anhaltung.

 

jeder der eine mit gerichtlicher strafe bedrohte handlung ausführt oder ausgeführt hat kann von jedermann angehalten werden, allerdings muss jener die polizei rufen.

 

aber wennst fliehen willst und der haut die am boden und setzt sich drauf wird dem kein gericht widersprechen, die gewalt mit der er die anhaltung durchführt darf nur in einem entsprechendem maß durchgeführt werden.

willst renne kann er dich halten wennst hinhaust geh ma schon auf die notwehr aber am ende hat er recht

Geschrieben

so im RIS hab ich folgendes gefunden zur sicherheit

 

Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, daß eine Person

eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe, unmittelbar

vorher ausgeführt habe, oder daß nach ihr wegen einer solchen

Handlung gefahndet werde, so ist jedermann berechtigt, diese Person

auf angemessene Weise anzuhalten. Er ist jedoch verpflichtet, die

Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen.

(BGBl. Nr. 423/1974, Art. I Z. 26)

 

der rote bereich definiert mehr oder weniger das festhalten.

auf angemessene weis heißt soviel wie, immer das notwendigste geringste mittel. also wenn euch das passiert schnell sein den schießen darf er nicht oder den hund auf euch hetzten den dass wäre im verhältnis zu der handlung zu viel des guten

Geschrieben
Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, daß eine Person eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe...
Und da liegt der Hase im Pfeffer...eine Grundbesitzstörung nach § 339 ABGB ist keine gerichtlich strafbare Handlung und somit greift die StPO nicht.

Was dem Betroffenen zusteht, ist das "allgemeine Selbsthilferecht". Die Selbsthilfehandlung muss nach Art und Ausführung unbedingt notwendig und außerdem angemessen sein (sonst liegt Handlungsexzeß vor).

Wenn ich also im konkreten Fall ein fremdes Grundstück unberechtigerweise befahre,kann mich der "Geschädigte" mit angemessener Gewalt anhalten. Derart festhalten, dass er mir das Trikot zerreisst, spielts net...und draufsetzen scho goar net, Stichwort "Verhältnismässigkeit"...bin ja kein Bankräuber...

Geschrieben
Und da liegt der Hase im Pfeffer...eine Grundbesitzstörung nach § 339 ABGB ist keine gerichtlich strafbare Handlung und somit greift die StPO nicht.

Was dem Betroffenen zusteht, ist das "allgemeine Selbsthilferecht". Die Selbsthilfehandlung muss nach Art und Ausführung unbedingt notwendig und außerdem angemessen sein (sonst liegt Handlungsexzeß vor).

Wenn ich also im konkreten Fall ein fremdes Grundstück unberechtigerweise befahre,kann mich der "Geschädigte" mit angemessener Gewalt anhalten. Derart festhalten, dass er mir das Trikot zerreisst, spielts net...und draufsetzen scho goar net, Stichwort "Verhältnismässigkeit"...bin ja kein Bankräuber...

ich kanns zwa rnicht 100% sagen aber auch eine verwaltungsstrafe wird vom gericht ausgesprochen und denke dass des scho geht natürlich draufsetzten is halt übertrieben steht auch eher im verhältnis zu anderen straftaten aber halten darf a die, und glaub mir da förster wei0 sich schon zu helfen wennst keine zeugen hast zb sagt erhalt du hättest hingehauen. fakt ist du verstoßt gegen ein gesetz und vor gericht kannst du dich dann schwer rechtfertigen.

Geschrieben
ich kanns zwa rnicht 100% sagen aber auch eine verwaltungsstrafe wird vom gericht ausgesprochen...
Oba geh...und was macht dann eine Verwaltungsbehörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) ?
Geschrieben
Die Aussage des Bezirksjägermeisters finde ich super! :toll::toll::toll:

So sollte es sein!

 

solche fälle sind gottseidank eh die minderheit. die meisten stellen die fahrverbotschilder auf um probleme mit der haftungsfrage vorzubeugen und tolerieren mehr oder weniger biker. :toll:

 

ich frag mich nur warum es gerade in unserer gegend anscheinend gehäuft solche sturschädln gibt (aktueller alter fall, der prinz aus dem almtal, gradnalm,...)

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