Zum Inhalt springen

An die Juristen oder Wissenden


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe ne frage zu AGB's. Zum einen wäre wichtig für mich, was müssen sie rein aus Gesetzliche sicht beinhalten? Und wo müssen sie angeführt sein? Auf der Homepage? Auf der Rechnung? Oder einfach z.B. beim Angebot? Oder reicht es nur auf der Homepage?

 

Ich hoffe mir kann jemand dazu Auskunft geben, danke!

Geschrieben

Mein Studium ist zwar schon eine Zeit her :p aber soweit ich mich erinnere müssen sie im Onlinehandel nach EU-Fernabsatzrichtlinie (oder E-Commerce Gesetz, keine Ahnung) per Link direkt von der Homepage aus erreichbar sein.

Beim Absenden der Bestellung muß darauf hingewiesen werden, dass ab diesem Zeitpunkt die AGB als akzeptiert gelten, und es muß dem Kunden nocheinmal die Möglichkeit zur Einsicht gewährt werden (Link).

 

In Geschäftslokalen müssen sie öffentlich zugänglich und gut sichtbar ( :D ) ausgehängt sein.

 

In den AGB kann im Prinzip alles drinstehen, und es muß nichts drinstehen.

Allerdings ist nicht alles was in den AGB steht auch tatsächlich gültig - manches ist anfechtbar, und manches ist nichtig.

Sie dürfen keine überraschenden und mehrdeutigen Klauseln beinhalten, und nicht gegen die "guten Sitten" verstoßen.

 

Ergänzung: http://wko.at/wknoe/rp/mbAGBimInternetDetails.pdf

Geschrieben

einmal danke, ich druck mir das gerade aus und werd mir das ganze mal anschauen.

 

auf die homepage werde ich die agb's sowieso geben, aber es handelt sich nicht um einen handel, daher auch kein geschäftslokal, sondern um dienstleistungen, edv dienstleistungen.

wobei ich zwei gewerbescheine habe, einen für dienstleistungen, provider, datenbanken, administration als auch einen für den edv einzelhandel.

bei mir ist es aber so das sich alles auf lösungen beläuft und nicht auf ein geschäft.

es kann zudem auch alles vorkommen, webhosting (wenn auch über extra firma), programmierung, netzwerk aufbau-, betreuung, verkauf von komponenten eben für den aufbau usw.

das bedeutet ich muss ein recht breites feld abdrecken, soweit es zum abdecken halt geht. ich hab einige ansatzpunkte wie umfang der gültigkeit, freise und zahlung, lieferung, haftunsausschuß, vertragsdauer, datenschutz und datensicherheit usw.

Geschrieben

@Christoph was hast du studiert?

 

@thema: so in etwa wirds sein. ich hab grad mit jus angefangen und hab das letzte woche amal grob durchgemacht. aber bei sachfragen bin ich lieber still, mir liegen die interpretationsgeschichten (noch!) eher... :D

 

lg,

tom

Geschrieben

ich hab die agb über 6 seiten hinweg fertig gestellt, bzw. sagen wir mal der erste entwurf ist fertig :)

ich werd das jetzt mal meinem vater, der ist buchhalter, zum lesen geben was er davon hält. die nächste geschichte ist dann noch der datenschutz vertrag für auftraggeber und dienstleister. falls es wem interessiert, das datenschutz gesetzt findet man unter www.dsk.gv.at

  • 10 Jahre später...
Gast User#240828
Geschrieben
darf ein polizist einfach mein grundstück / haus betreten wenn er nur einem hinweis nachgeht? es liegt keine anzeige vor.

es wurde sogar am grundstück eine personenkontrolle vorgenommen.

 

 

Nur wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, zB, nach dem SPG - Gefahrenerforschung, Abwehr eines gefährlichen Angriffs, Suche nach einem Straftäter etc, eine klassische Anzeige muss es dazu nicht zwingend geben.

Geschrieben
Nur wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, zB, nach dem SPG - Gefahrenerforschung, Abwehr eines gefährlichen Angriffs, Suche nach einem Straftäter etc, eine klassische Anzeige muss es dazu nicht zwingend geben.

 

 

 

(unbegründeter) verdacht auf (brennholz)diebstahl?

Geschrieben
Im Zweifelsfall Dienstnummer anfordern und (so komisch es klingt) die Polizei rufen

 

 

 

schon gemacht, aber die sagen ... wir haben nur geschaut .... das tor war nicht verschlossen ... bla bla bla

 

die drücken rum ... was den verdacht erhärtet dass das nicht ganz koscher war ;)

Gast User#240828
Geschrieben

du brauchst keine dienstnummer u auch nicht die polizei rufen..die ist dafür nicht zuständig.*

 

beschwerde beim zuständigen kommando - oder im äussersten fall eine massnahmenbeschwerde beim landesverwaltungsgerichtshof

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Polizist darf bei begründetem Verdacht:

 

Dein Grundstück betreten

Eine Personenkontrolle vornehmen - im Sinne von "Personalien überprüfen"

Dich weiterführend "beamtshandeln"

 

Ein Beispiel: Du warst im Wirtshaus, hast 5 Bier getrunken und einen Mitzecher beim Kartenspielen paniert. Der ist angfressen auf dich und ruft auf dem Posten an, als du wegfährst. Er meldet "der fahrt b´soffen mit dem Auto".

 

Du bist daheim und die Polizei betritt dein Grundstück und läutet dich aus dem Bett (die dürfen das) und verlangen von dir "blasen bitte".

 

Du kannst dich dagegen wehren (= Verweigerung des Alkotests -> Schuldeingeständnis), du kannst dich dem Amtsarzt vorführen lassen oder du kannst es über dich ergehen lassen und mit den Konsequenzen leben, wenn du zu viel hast.

 

Wenn sie am nächsten Morgen kommen, ist das Spiel genau dasselbe, nur dass sie gleich mit dir ins Krankenhaus oder zum Amtsarzt fahren, der dir Blut abnimmt, und den (Rest)Alkoholgehalt zurückrechnet.

 

Auch dazu dürfen sie dein Grundstück betreten und dich beamtshandeln und du kannst dich genau GARNICHT dagegen wehren, wenn du keine Troubles willst.

 

In deinem Fall: wenn Brennholzdiebstahl vorliegt, und der Polizist verlangt, dass du ihn in dein Auto oder Garage schauen lässt - dann kannst du einen Durchsuchungsbeschluss verlangen.

 

Aber zur Feststellung der Personalien braucht er genau garnichts weiterführendes.

Bearbeitet von Siegfried
Gast User#240828
Geschrieben (bearbeitet)
Ein Polizist darf bei begründetem Verdacht:

 

Dein Grundstück betreten

Eine Personenkontrolle vornehmen - im Sinne von "Personalien überprüfen"

Dich weiterführend "beamtshandeln"

 

Ein Beispiel: Du warst im Wirtshaus, hast 5 Bier getrunken und einen Mitzecher beim Kartenspielen paniert. Der ist angfressen auf dich und ruft auf dem Posten an, als du wegfährst. Er meldet "der fahrt b´soffen mit dem Auto".

 

Du bist daheim und die Polizei betritt dein Grundstück und läutet dich aus dem Bett (die dürfen das) und verlangen von dir "blasen bitte".

 

Du kannst dich dagegen wehren (= Verweigerung des Alkotests -> Schuldeingeständnis), du kannst dich dem Amtsarzt vorführen lassen oder du kannst es über dich ergehen lassen und mit den Konsequenzen leben, wenn du zu viel hast.

 

Wenn sie am nächsten Morgen kommen, ist das Spiel genau dasselbe, nur dass sie gleich mit dir ins Krankenhaus oder zum Amtsarzt fahren, der dir Blut abnimmt, und den (Rest)Alkoholgehalt zurückrechnet.

 

Auch dazu dürfen sie dein Grundstück betreten und dich beamtshandeln und du kannst dich genau GARNICHT dagegen wehren, wenn du keine Troubles willst.

 

In deinem Fall: wenn Brennholzdiebstahl vorliegt, und der Polizist verlangt, dass du ihn in dein Auto oder Garage schauen lässt - dann kannst du einen Durchsuchungsbeschluss verlangen.

 

Aber zur Feststellung der Personalien braucht er genau garnichts weiterführendes.

 

Wenn du auf das Läuten nicht reagierst, passiert genau garnichts. Du vermengst aber sowieso Verwaltungsstrafrecht (nach der STVO, und der Polizist braucht entweder eine eigene dienstliche Wahrnehmung, oder ein Schuldeingeständnis, wenn er dich nicht fahren hat sehen...ansonsten muss dir mit Zeugen bewiesen werden, dass du gefahren bist) mit dem Sicherheitspolizeigesetz;

 

PS: und wenn die Polizei nicht von öffentlichem Grund zur Klingel kann, sondern zum Beispiel durch ein Gartentor muss, ist das schon eher stark an der Grenze - es sei denn, man nimmt an, dass jemand Hilfe braucht...(das muss aber ebenso bergründet sein)

Bearbeitet von User#240828
Geschrieben

Schaut aber auf jeden Fall deppert aus, wenn man sich den Leuten von der Exekutive gegenüber deppert verhält.

Ein freundlicher Ton an der Tür, wenn er schonmal da ist (wie auch immer das zugegangen ist), kommt besser an, als ein pampiger Empfang. Nicht da sein geht unter Umständen, aber auch nicht immer.

Aber reinlassen oder herzeigen tu ich auch nix, wenn er keinen Beschluss dafür hat.

 

Fakt ist, dass sie sich vielleicht da und dort in einem Graubereich bewegen, aber letztlich sitzen sie am längeren Ast, solange sie sich nicht versuchen, gewaltsam Zutritt zu verschaffen oder herumschnüffeln, wo sie´s nix angeht.

 

Beim Fenster reinschauen, oder an Türen rütteln würde ich ebenfalls als Besitzstörung oder Nötigung empfinden und mir nicht gefallen lassen.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...