Nikolei Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 hallo leute ! habe mir ein etsx rocky aus der schweiz bestellt, und müsste jetzt 890€ zoll zahlen bevor ich es mir holen darf von der post, jetzt frag ich mich wies mit ner zollbefreiung aussieht weil ich kann mir die 890€ als schüler nicht mehr leisten ich hab mir schon formulare durchgesehen, mein vater meinte ich könnte zum hauptzollamt auch ansuchen gehen, wegen meiner verzwickten lage, wurde nicht aufgeklärt, bin ein schüler usw. und will nicht geld damit verdienen... kennt sich irgendwer aus damit ??? gab es schon ähnliche fälle bitte postet... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schipfi Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 oida... des is deppat.... und recht viel geld.... aber ich glaub ned dass die so blöd sind und dir glauben dass du so "uninformiert" einen rahmen in der schweiz kaufst oder? wieviel hättest dir denn gespart? bzw. auf wieviel würd der rahmen kommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
monsterTv8 Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 wie hoch ist denn der eigentliche preis wenn 890,- zoll anfallen? ich hab meinen rahmen in amerika bestellt! Den wert hatte der verkäufer mit 150,- angegeben, sodaß ich nur 50,- zoll bezahlen musste! Greetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast élmarrow Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 also ich bin auch mal kräftig eingefahren mitm zoll und ich glaub es gibt eigentlich keine möglichkeit da irgendwie zu bescheissen (vorallem nicht im nachhinein oder?). soweit ich weiss kann man glaub ich nur wenn man seinen hauptwohnsitz länger als ein jahr in dem land aus dem man importiert hatte au zollfreistellung antrag erheben oder so in der art irgendwie ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schipfi Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 @monsterTV8... des is ned bled.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
monsterTv8 Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 @schipfi stimmt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schipfi Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 da hats mal einen interessanten fall in tirol geben... hat zwar nichts mit zoll zu tun.... fällt aber unter die kategorie "unwissenheit schützt vor strafe (zoll in diesem fall) nicht" einer hat irgendwo urlaub gmacht, und will seiner mutti einen lieben netten kleinen kaktus mitnehmen als present.... natürlich findens des ding, und zufällig is der kaktus in dem land geschützt... naja... er will die strafe ned zahlen... sind ja immerhin a über 1000€ wenn ned sogar beträchtlich mehr.... er geht dann vor gericht und muss nur mehr die hälfte zahlen.... is aber auch genug für so einen kleinen kaktus... denn bei uns gibts die selbe art um 10€ im baumarkt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomCool Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Vor dem Kauf im EU-Ausland sollte man sich schon informieren..... :f: Ich bestelle gerne und viel aus aller Welt, Zoll fällt halt an (und trotzdem ist es meistens billiger). Weißt dui vielleicht wo man die Höhe der Zölle finden kann? Da gäb's einen Plattenladen in L.A....... :love: Da muss nur die Relation Zoll - Postgebühr passen. Aber ich hab nirgends die nötigen Werte gefunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr.T Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 bei meiner letzten us-bestellung (die flip-flop naben) zur gesamtsumme incl. portokosten kommen einmal 3,700% EU-Zoll zu dieser summe nochmals 20,000% Einfuhrumsatzsteuer und wenn das ganze mit der guten alten post kommt, möchte die noch eine Post Zollstellungsgebühr von € 6,50 die wechslkurse, die auf der kreditkartenabrechung aufscheinen bzw. vom zoll verwendet werden, unterscheiden sich minimal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jolly Rogers Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Also anbei die Zollliste ohne die 20% Steuer für Kompletträder (15%) und für Teile (4.7%) bei manchen Teilen kann es 1% mehr oder weniger sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flex Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 offtopic wie schauts eigentlich mit rahmenpreisen in der schweiz für downhillrahmen aus?? weiß da irgendjemand was? weil ich will ma nächstes jahr vielleicht nen neuen rahmen kaufen und falls die in der schweiz wirklich deutlich günstiger sind würd ich mir acuh einiges sparen(weil mit etwas göück würd der zoll wegfallen - mein onkel wohnt nämlich in der schweiz) sg flex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nikolei Geschrieben 30. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 30. November 2005 habe für das ETSX 2369€ gezahlt !!! würde jetzt gerne wissen was sich da machen lässt... übrigens das is ein komplettbike trotzdem mal danke... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schipfi Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 habe für das ETSX 2369€ gezahlt !!! würde jetzt gerne wissen was sich da machen lässt... trotzdem mal danke... incl. oder excl. Zoll? wenns mi ned täuscht kostet der rahmen bei uns in Ö 2500€ beim Händler.... so... jetzt hab i mal beim bikepalast gschaut.... siehe hier und staune Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nikolei Geschrieben 30. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 30. November 2005 ich zahl fürs komplettbike ETSX 50 2369 € ist ein 2005er modell, magura louise, x9 schaltwerk und so spompanadln... ich weiss es is ein schnäppchen bemerke das is der etsx 90 rahmen von dem du da den link hast is ja klar mit carbon hinterschwinge das der 2500 eier kostet... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoWin Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 SSKM .. vorher informieren und net nachher versuchen jemanden zu bescheißen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr.T Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 auch ot [...] falls die in der schweiz wirklich deutlich günstiger sind [...] diese überlegung wären vor ein paar jahren noch unmöglich gewesen ... "schweiz und billiger als bei uns" hat sich also doch nicht bewahrheitet, dass die schweiz als einiziges nicht eu-mitglied mitten in europa einer düsteren wirtschaftliche zukunft entgegenblickt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nikolei Geschrieben 30. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 30. November 2005 hab auf der östr. zoll seite diesen text gefunden !!! Einfuhr Bei Sendungen, denen eine ordnungsgemäß ausgefüllte Zollinhaltserklärung (Postformulare CN22 bzw. CN23) beigefügt ist, gilt mit der Vorlage durch die Österreichische Post AG bei der Zollstelle die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (d.h. die Verzollung der Waren) als beantragt. Diese Regelung gilt bei kommerziellen Waren, sofern diese einfuhrabgabepflichtig sind, nur bis zu einem Gesamtwert von 5.000,- Euro pro Sendung, sind die Waren einfuhrabgabefrei, bis zu einem Gesamtwert von 100.000,- Euro. Fehlt eine solche Zollinhaltserklärung und liegen der Sendung auch keine anderen Unterlagen mit den erforderlichen Angaben bei, wird bei kommerziellen Waren die Wertgrenze überschritten, oder unterliegen die Waren erforderlichen besonderen Förmlichkeiten, so benachrichtigt die Österreichische Post AG den Empfänger mit dem Ersuchen um die erforderliche Mitwirkung bei der Zollabfertigung. Der Empfänger kann sich auch von vornherein mittels entsprechender Erklärung gegenüber der Österreichischen Post AG die Abgabe einer Zollanmeldung vorbehalten. Sollen die Waren einer anderen zollrechtliche Behandlung als der Verzollung unterzogen werden, so ist jedenfalls die Abgabe einer förmlichen Zollanmeldung erforderlich. seh ich das richtig oder falsch, hätt ich solche papiere is das bike zollfrei ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schipfi Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 @Radarwinker... dann passts eh.... zum komplett Preis in Ö fehlen dann eh noch ca. 400€ dann hast ja immer noch a schnäppchen gmacht.... dann is eh halb so viel hin... schlimmer wäre es wenn es teurer wäre als in Ö... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nikolei Geschrieben 30. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 30. November 2005 trotzdem bin ich nicht bereit die 890€zu pecken... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nikolei Geschrieben 30. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 30. November 2005 was heisst das dann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schipfi Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 @Loco des interessiert mich auch.... damit i weiß ob meine vermutung stimmt oder ned.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
andreas999 Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 da gehts 1. um kommerzielle waren und zweitensheißt das sonst auch irgendwas anderes. mein tipp: du gehst zum zollamt, schaust dass du dort einen freundlichen zöllner auftreiben kannst, redest mit ihm, schilderst ihm deine situation ehrlich, fragst ihn ob er dir nicht helfen kann & wennst glück hast, dann sagt er, dass du viel zu teuer gekazuft hast und schätzt das rad auf eine niedrigere summe. dann fallt natürlich auch der zoll, ganz los wirst ihn aber sicher nicht mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nikolei Geschrieben 30. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 30. November 2005 ja das hat mein vater auch schon gsagt ich werd morgn eh in die taborstraße fahren und ein süßes gsichtl auflegen... ich mein am telefon hat mir meine mutter heute erzählt 890 € ich habs mir nicht vorstellen können und hab mir dann gedacht 98 € ... hab nochmal angerufen NEIN 890€ !! *SHOCKSHIT* ich werd schaun das ich morgn da was regeln kann... *hoff* hoff* *bete* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nikolei Geschrieben 30. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 30. November 2005 Das wenn die Formulare vorliegen, die Ware ohne weiteres Zutun verzollt wird. Steht ja eh alles in Deinem Posting.... In der Praxis: - ich bestelle Online - Internethändler schickt mir die Sendung mit Zollinhaltserklärung (die "Formulare") - Ware wird durch die Post verzollt - ich kriege eine Benachrichtigung, muss nur noch zur Post gehen, zahlen und abholen. ich nachhinein kann ich das nimma machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nikolei Geschrieben 30. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 30. November 2005 asoo is das... nja also werd ich morgen eig. betteln gehn müssen, nja stört mi net... was ich noch gelesen habe: Andere Eingangsabgabenbefreiungen So weit sich eine Abgabenbefreiung nicht auch auf die sonstigen Eingangsabgaben erstreckt, ist dies in Klammer angeführt. Abgabenfrei ist beispielsweise die Einfuhr folgender Waren: Heiratsgut Erbschaftsgut Hausrat zur Einrichtung einer Zweitwohnung (nicht einfuhrumsatzsteuerfrei) Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern und Studenten Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, die anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden (teilweise nicht einfuhrumsatzsteuerfrei) Saatgut, Düngemittel und andere Erzeugnisse zur Boden- oder Pflanzenbehandlung, die von Nicht-EU-Landwirten zur Verwendung in grenznahen Betrieben eingeführt werden Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate (teilweise nicht einfuhrumsatzsteuerfrei) Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke (teilweise nicht einfuhrumsatzsteuerfrei) Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen Instrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose oder Behandlung (nicht einfuhrumsatzsteuerfrei) Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle Pharmazeutische Erzeugnisse zur Verwendung bei internationalen Sportveranstaltungen Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren; Waren für blinde und andere behinderte Personen (teilweise nicht einfuhrumsatzsteuerfrei) Auszeichnungen und Ehrengaben Zur Absatzförderung eingeführte Waren Warenmuster oder -proben von geringem Wert (teilweise nicht verbrauchsteuerfrei) Werbedrucke und Werbegegenstände (teilweise nicht einfuhrumsatzsteuerfrei) Auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder verbrauchte Waren Zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken eingeführte Waren (teilweise nicht verbrauchsteuerfrei) Sendungen an die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen Werbematerial für den Fremdenverkehr (teilweise nicht einfuhrumsatzsteuerfrei) Verschiedene Dokumente und Gegenstände Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung (teilweise nicht einfuhrumsatzsteuerfrei) Streu und Futter für Tiere während ihrer Beförderung Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern (Beschränkung auf 200 Liter je Nutzfahrzeug/Spezialcontainer und Reise bzw. auf 10 Liter in einem Reservekanister je Privatfahrzeug) Waren zum Bau, zur Unterhaltung oder Ausschmückung von Gedenkstätten oder Friedhöfen für Kriegsopfer Särge, Urnen und Gegenstände zur Grabausschmückung theoretisch könnt ich ja das bike als Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern und Studenten deklarieren oder net... da bezahl ich dann auch nix oder =? oder weniger oder les ich da was falsch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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