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Reflektierende Streifen am Reifen STVO-konform


Matthias
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Quelle?

 

Ich habe mich auch etwas damit beschäftigt und nichts gefunden.

 

Wenn mich ein Polizist aufhält würde ich mir auch weniger Sorgen machen. Was anderes ist es wenns zu einem Unfall mit Gerichtsverhandlung kommt und ein Sachverständiger das Rad prüft.

 

Mit "fortgeschnittener Technik" meinte FSA die Fahrtechnik.

 

 

§ 1. (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muß - sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt - ausgerüstet sein:

 

mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen, mit denen auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/sec2 bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht wird;

 

 

also kein Wort von Scheiben-oder Felgenbremse.

Wenn du also mit der Rücktrittbremse diese Verzögerungswerte hinbekommst, kein Problem.

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§ 1. (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muß - sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt - ausgerüstet sein:

 

mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen, mit denen auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/sec2 bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht wird;

 

 

also kein Wort von Scheiben-oder Felgenbremse.

Wenn du also mit der Rücktrittbremse diese Verzögerungswerte hinbekommst, kein Problem.

 

Den Gesetzestext kenne ich. Die Rücktrittbremse ist wie der Name schon sag eine Bremse. Ob ein starrer Antrieb vor Gesetz als Bremse durchgeht oder nicht , war für mich als Laie nicht herauszufinden. Die Verzögerungswerte erreicht man (wenn mans kann) aber sicher.

 

Ohne fixe Verbindung zu den Pedalen (Riemen, Clickies) ist die Bremswirkung übrigens sehr gering.

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Wobei sich schon die Frage stellt, ob man mit einem starren Antrieb alleine hinten auf 4,0m/s² kommt, was ich doch bezweifle. Wenn eine Vorderradbremse dazukommt, danns sicher.

 

PS: in dem Thread geht es aber um die reflektierenden Seitenstreifen am Reifen; möchte ich als Threadersteller nur hinweisen.;)

Den Gesetzestext kenne ich. Die Rücktrittbremse ist wie der Name schon sag eine Bremse. Ob ein starrer Antrieb vor Gesetz als Bremse durchgeht oder nicht , war für mich als Laie nicht herauszufinden. Die Verzögerungswerte erreicht man (wenn mans kann) aber sicher.

 

Ohne fixe Verbindung zu den Pedalen (Riemen, Clickies) ist die Bremswirkung übrigens sehr gering.

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Den Gesetzestext kenne ich. Die Rücktrittbremse ist wie der Name schon sag eine Bremse. Ob ein starrer Antrieb vor Gesetz als Bremse durchgeht oder nicht , war für mich als Laie nicht herauszufinden. Die Verzögerungswerte erreicht man (wenn mans kann) aber sicher.

 

Ohne fixe Verbindung zu den Pedalen (Riemen, Clickies) ist die Bremswirkung übrigens sehr gering.

 

 

Sorry, mein Fehler!

Hab wohl zu schnell gelesen!

Starrer Antrieb wird nicht als "Bremseinrichtung" geltend machen zu sein!

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