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MrV

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Persönliches

  • PLZ
    2320
  • Ort
    kurz vor Wien
  • Hobbies
    Radfahren nona, Klettersteige, Berge
  • Beruf
    reicht knapp zum Leben
  • Bike(s)
    KTM Prowler
  • Land
    Austria
  1. Finde die Ausführungen von Marty recht interessant, aber dir vorhin genannte "versuchte Freiheitsberaubung" muss mir schon näher erklärt werden. Die kann ich nämlich nicht nachvollziehen!
  2. Genauer Gesetzestext: § 12 (5) Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden. Gruß MrV
  3. Entweder sind dort die Männer mehr wert als Frauen, oder die zwei Cops sind schwul!!?? Umarmen ja nur männliche Radfahrer!!
  4. § 68 Abs. 3a StVO (3a) Radfahrerüberfahrten, wo der Verkehr nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt wird, dürfen Radfahrer nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h und nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren.
  5. :toll:Stimmt!!!! Wäre interessant, wer von denen, die sich darüber lustig machen, selbst Tanzkurse besucht oder besucht hat. Und da meine ich jetzt nicht nur den Grundkurs!!
  6. Muss ja nicht online-banking sein! Zum Schalter, Kontonummer drauf, unterschreiben, abgeben - keine Gebühren!!
  7. Wenn ich zurück denke, wieviel meine Kids nur beim Spielen und später beim Fußballspielen (beide begonnen mit 5 Jahren) gelaufen sind, dann werden 1 - 2 km sicher nicht die Schwierigkeit sein. Wenn geht aber nicht durchgehend auf Asphalt. Wennst aber wirklich sicher gehen willst - Sportmediziner aufsuchen, Kids durchchecken lassen und dessen Ratschläge befolgen.
  8. Behördliche Beweissicherung bei Unfall mit "nur" Sachschaden gibts aber net. Die Polizei nimmt nur die Daten auf (meistens mit Kreuzerlformular = das gleiche wie int. Unfallbericht), macht aber keine Fotos!! Die gibts nur bei Personenschaden, incl. Vermessung der Unfallstelle. Die Polizei klärt bei Sachschadenunfälle auch nicht die Schuldfrage, das machen die Sachverständigen. € 36 kostets nur, wenn Lenker und Fahrzeughalter nicht ident sind, wird also meistens bei Firmenfahrzeugen der Fall sein.
  9. Wohnwagensalon Schwechat würd ma da einfallen, weiß aber nicht ob die auch vermieten.
  10. Sorry, mein Fehler! Hab wohl zu schnell gelesen! Starrer Antrieb wird nicht als "Bremseinrichtung" geltend machen zu sein!
  11. § 1. (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muß - sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt - ausgerüstet sein: mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen, mit denen auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/sec2 bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht wird; also kein Wort von Scheiben-oder Felgenbremse. Wenn du also mit der Rücktrittbremse diese Verzögerungswerte hinbekommst, kein Problem.
  12. Weiß jetzt nicht, wie alt du bist, aber diese "fortgeschrittene Technik" gab es schon 50 Jahren. und ja, ist gesetzeskonform!
  13. Da geb ich dir auch recht, aber das kann der Staat Österreich rechtlich nicht durchsetzen!!
  14. dein "Türke" ist aber Österreicher, zwar mit Wurzeln in der Türkei, aber österreichischer Staatsbürger. Österreicher kannst rechtmäßig aber nicht in die Türkei abschieben (mit welcher Begründung auch?), und die werden einen "Terroristen" auch nicht nehmen, wenn sie nicht müssen!
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