Wolfsberger Geschrieben 13. Februar 2009 Geschrieben 13. Februar 2009 Na super da bin ich wenigstens nicht allein. hab grad wo gelesen das in so einer anklage die klage binnen 30 tagen erfolgen muss. kann das hier wer bestätigen denn bei mir wars am 17.12.2009 und die klage wurde am 30.01.2009 eingereicht. hast du denn schon bezahlt? Zitieren
TomCool Geschrieben 13. Februar 2009 Geschrieben 13. Februar 2009 am 17.12.2009 Dann war's mehr als rechtzeitig. sorry. Zitieren
Wolfsberger Geschrieben 13. Februar 2009 Geschrieben 13. Februar 2009 Dann war's mehr als rechtzeitig. sorry. Oh Sorry meinte natürlich 2008 Zitieren
NoDoc Geschrieben 13. Februar 2009 Geschrieben 13. Februar 2009 So Gestern hatte ich dann aus heiterem Himmel eine Ladung für einen Gerichtstermin bekommen wo dieser Grundstücksbesitzer mich per Net-Anklage geklagt hat auf Besitzstörung.: Was soll das sein, eine Net-Anklage? Kosten werden von Auskünfte über Fahrzeugführer bis hin zur Überwachungsfirma, Gerichtskosten und Streitwert von 590 Euro und GGG 680 Euro. Eine Besitzstörungklage hat einen Streitwert, also die Basis zur Berechnung der Kosten nach dem Anwaltstarif von 590 und nach dem Gerichtsgebührengesetz von 680 Eur, das hat also (vorerst) nichts mit allfälligen Zahlungen zu tun. Die Besitzstörungsklage geht rein darauf los, 1. dass festgestellt wird, dass jemand den Besitz eines anderen gestört hat und 2. er dies in Zukunft zu unterlassen hat und er3. die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Und weils gefragt wurde, ja der "Gestörte" hat 30 Tage Zeit für die Klage ab Kenntnis von Störungshandlung UND Störer (also z.B. wenn er zuerst eine Halterauskunft einholen muss). UND: Fahrzeughalter haften für die Personen, denen sie das Auto überlassen, es nutzt nyx, wenn man als Halter sagt, ich bin gar nicht gefahren. Bei der Gelegenheit verwundert es mich immer wieder, mit welcher Selbstsicherheit hier (und in anderen Foren) Unrichtigkeiten behauptet werden: z.B. : besitzstörung geht nicht weil du auf öffentlichen grund geparkt hast FALSCH! Natürlich kannst Du eine Besitzstörungsklage ausfassen, weil Du z.B. den Besitz desjenigen störst, der Besitzer eines Autos ist, das hinter dem Tor steht und der jetzt nicht wegfahren kann, weil Du davor stehst, völlig wurscht, ob Du auf seinem Grund oder auf öffentlichem Grund stehst (natürlich vorausgesetzt, dass es sich erkennbar um eine Aus(Einfahrt) gehandelt hat) Das hab ich noch nicht mal wo gehört das es sowas gibt. Keinen Zettel am Auto oder sonstige Vorwahnung. Erster Schritt Klage! Tja, Verwarnen muss nicht sein.. Zitieren
Wolfsberger Geschrieben 13. Februar 2009 Geschrieben 13. Februar 2009 Das heißt jetzt in meinem Fall wenn ich am 17.01.2008 dort geparkt wurde und die Klage wurde am 30.01.2009 eingereicht. Ist die Frist überschritten oder nicht? Zitieren
bikerswife Geschrieben 13. Februar 2009 Geschrieben 13. Februar 2009 nachdem das von der stadtpolizei baden kam, würde ich meinen, dass es gar nicht der besitzer war, sondern eine polizei auf streife, die sich irgendwas gesucht hat. auch polizei darf anzeigen, sie muss ja net ein zetterle hinter den scheibenwischer stecken. mein tipp....geh nocheinmal hin fotografiere die ausfahrt des anstoßes...klarerweise wenn licht ist, dass du auch alles schön siehst. wenn tatsächlich keine auffahrt,niedriger gehsteigrand..ausmessen!! oder schild ist, also nicht erkennbar, dass es sich wirklich um eine einfahrt handelt, geh zu einem rechtsanwalt, vielleicht hast du ja bei einem autoclub eh eine advokat oder dergleichen. soviel ich weiss ist es auch so, dass man eine einmalige rechtsauskunft kostenlos bekommt. Zitieren
bikerswife Geschrieben 13. Februar 2009 Geschrieben 13. Februar 2009 Nicht wegen Besitzstörung. schon möglich, nur steht im ausgangfsposting nix, dass es wegen besitzstörung ist sondern..... Geschrieben stand dass Anzeige gegen mich erstattet wird, weil ich vor einer angeblichen Hauseinfahrt eine knappe halbe Stunde geparkt hab nix besitzstörung sondern falschparken. Zitieren
Intrud0r Geschrieben 13. Februar 2009 Geschrieben 13. Februar 2009 Vielleicht hat: a) der Besitzer bei der Polizei angerufen und die hat einen Strafzettel wegen Parken im Halte u. Parkverbot ausgestellt b) die Polizei in Eigeninitiative einen Strafzettel wegen Parken im Halte u. Parkverbot ausgestellt. In dem Fall wird das ganze dann wohl die 21-50 Euro kosten. Zitieren
bikerswife Geschrieben 13. Februar 2009 Geschrieben 13. Februar 2009 mea culpa. sind zwei verschieden fälle.....!!! Zitieren
christian82 Geschrieben 13. Februar 2009 Geschrieben 13. Februar 2009 wo genau in Baden war das kannst mir die genaue Adresse gerne per pn schicken, möcht mir das mal dort ansehn. lg Christian Zitieren
Vani Geschrieben 13. Februar 2009 Geschrieben 13. Februar 2009 Froh kannst du sein, dass sie dich nicht abgeschleppt haben - das hätte dich dann ca. 200-300€ gekostet. Ansonsten warte auf die Strafe und wenn wirklich nichts dort gestanden ist, Einspruch erheben. Wennst noch Beweisfotos dann ist es noch besser. Aber wart mal auf die Strafe, vll zahlst 21€ für falsch parken. Ist in Wien meistens so. Zitieren
paul1649345178 Geschrieben 13. Februar 2009 Geschrieben 13. Februar 2009 Leute das kann auch richtig Teuer werden. Ich hab im Dez. in Klagenfurt vor einen Haus geparkt das angeblich ein makiertes Privatgrundstück sein sollte. Überwacht wirds von einer Firma und die haben mich beim Parken auf diesen Grundstück erwischt und aufgenommen. So Gestern hatte ich dann aus heiterem Himmel eine Ladung für einen Gerichtstermin bekommen wo dieser Grundstücksbesitzer mich per Net-Anklage geklagt hat auf Besitzstörung. Kosten werden von Auskünfte über Fahrzeugführer bis hin zur Überwachungsfirma, Gerichtskosten und Streitwert von 590 Euro und GGG 680 Euro. Das hab ich noch nicht mal wo gehört das es sowas gibt. Keinen Zettel am Auto oder sonstige Vorwahnung. Erster Schritt Klage! Glaub ich hab ein neues Look 595 zu verkaufen. wo genau ist das?! damit ich nicht ev. auch drauf reinfalle wenn ich mal wieder in klafu bin!! Zitieren
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