yellow Geschrieben 13. Februar 2006 Geschrieben 13. Februar 2006 Am We ist ein Arbeitskollege geschnitten worden, in Folge die Firmenkarre an einer LĂ€rmschutzwand auf Schrottwert reduziert (& auch gleich die Wand beschĂ€digt). Weil er a bissl a Schlumpf ist, hat er NIX gemacht, auĂer abgefallene StoĂstange einpacken und weiterzufahren. Keine Meldung an Polizei, kein Unfallbericht, kein nix. Am nĂ€chsten Tag hatten wir dann einen netten Anruf, dass die Bullen das Kennzeichen, das runtergefallen war, gefunden haben. Jetzt endlich ist er auf die geniale Idee gekommen, den Unfall zu melden, Unfallbericht, ... Hat natĂŒrlich keine Zeugen fĂŒr nix, die Leute am Posten ham sich auch sehr amĂŒsiert ĂŒber die um einen Tag verspĂ€tete Meldung und ihn a bissl zamputzt. (Meldung nimmer möglich, Anzeige wegen Fahrerflucht im Laufen, bei Eintreffen der Lenkererhebung kann man sein Gschichtl dann einwenden, ...) Wie könnten denn die ĂŒblichen Konsequenzen fĂŒr einen in dieser Hinsicht (Fahrerflucht) unbescholtenen aussehen? (PS: der wird sich eh baldmöglichst beim RA Infos holen, aber vielleicht hat hier wer EindrĂŒcke aus der Praxis?) Zitieren
unre4l Geschrieben 13. Februar 2006 Geschrieben 13. Februar 2006 ich kenn einen etwas anderen fall: betrunken gefahren ein auto zusammengehaut eine strommast umgefahren und dann heimgegangen .. blecht ziehmlich viel wegen fahrerflucht entwerde du bekommst eine lĂ€ngere fĂŒhrerscheinsperre wegen der fahrerflucht oder du zahlst und ob er geschnitten worden ist oder nicht wird jetzt ein problem sein vorallem wenn er keine zeugen hat .. wirds wohl scheiĂe fĂŒr ihn ausschauen ziehmlich sogar .. aber wer weiĂ vielleicht wird alles anderst lg flo Zitieren
Elmar Geschrieben 13. Februar 2006 Geschrieben 13. Februar 2006 "A bissl a Schlumpf" is oba sehr vornehm ausgedrĂŒckt... Fahrerflucht ist noch immer kein Kavaliersdelikt, auch wenns manche so auffassen. (Soll sich der andere doch um seinen Sch... kĂŒmmern) FĂŒhrerscheinentzug wirds voraussichtlich nicht geben, aber eine Geldstrafe schon. Zitieren
andreas999 Geschrieben 13. Februar 2006 Geschrieben 13. Februar 2006 vllt war er im schock und hat drum nicht mitgekriegt, dass er das gleich melden muss. ein so langer schock ist vllt. ungewöhnlich, aber vllt. lieĂe sich damit argumentieren. zum glĂŒck war kein personenschaden, weil personenschaden + fahrerflucht schaut sicher nocheinmal ganz anderst aus. Kawnn man nur hoffen dass er aus dieser blöden gschicht was lernt und dass sie nicht allzu hart mit ihm ins gericht gehen. Zitieren
Konfusius Geschrieben 13. Februar 2006 Geschrieben 13. Februar 2006 @andi: deine argumentation ist in meinen augen unrichtig, oder hĂ€lt ein schock immer so lang an bis man ausgeforscht wird?... ...glaube nicht, denn bei einem RICHTIGEN schock der einen tag andauert (und nur DIESER und kein kleiner schrecken, schi** haben etc. ist eventuell von relevanz) wĂ€re dieser mensch jetzt vermutlich tot! also dĂŒrfte deine these mit dem gewaltigen "dauerschock" aus medizinischer sicht schwer zu beweisen sein... Zitieren
andreas999 Geschrieben 13. Februar 2006 Geschrieben 13. Februar 2006 ich hab auch eher nicht gemeint, dass das jetzt ein so richtig echter lang andauernder schoch war aber es ist auf alle fĂ€lle gescheider und wahrscheinlich auch richtiger als "ich habs eh gwusst, dass ich das melden hĂ€tt mĂŒssen, herr richter, aber ich war zfaul" Zitieren
Leiti Geschrieben 14. Februar 2006 Geschrieben 14. Februar 2006 Am nÀchsten Tag hatten wir dann einen netten Anruf, dass die Bullen das Kennzeichen, das runtergefallen war, gefunden haben. Sie heissen bei uns noch immer Polizisten! Zitieren
yellow Geschrieben 14. Februar 2006 Autor Geschrieben 14. Februar 2006 simmer nicht pĂ€pstlicher als der Papst, ja? HĂ€ngt immer noch davon ab, wie man etwas sagt, nicht welches Wort verwendet wird. SchlieĂlich wurden die Exekutivbeamten gar nicht kritisiert, oder? (warum auch) Zitieren
Konfusius Geschrieben 14. Februar 2006 Geschrieben 14. Februar 2006 ich hab auch eher nicht gemeint, dass das jetzt ein so richtig echter lang andauernder schoch war aber es ist auf alle fĂ€lle gescheider und wahrscheinlich auch richtiger als "ich habs eh gwusst, dass ich das melden hĂ€tt mĂŒssen, herr richter, aber ich war zfaul"  in solchen fĂ€llen, wie auch zB beim im volksmund bekannten "mord im affekt" versuchen verteidiger oft mit einer zeitlich begrenzten "schuldunfĂ€higkeitsphase" aufgrund einer BESONDERST STARKEN gemĂŒtsbewegung zu argumentieren. also, dass du quasi kurzzeitig nicht mehr herr deiner sinne warst... zB.: wenn du mich mit deiner freundin/frau im bett erwischt und du mir unmittelbar (wenn du mich erblickt hast) eine reinhaust wird deine strafe dafĂŒr vermutlich sehr symbolisch ausfallen... wenn du mir ein-zwei tage spĂ€ter auflauerst und mir etwas antust wird die sache (fĂŒr dich ) schon schwieriger... wenn er an unfall hat, heimfĂ€hrt und dann 1 std. spĂ€ter die polizei anruft und auf schock etc. argumentiert, gehts wahrscheinlich durch! wenn du einen tag spĂ€ter aussgeforscht wirst und in dieser zwischenzeit durchaus koordinierte handlungen wie zB arbeiten gehen, geschĂ€ftsterminen nachkommen etc. durchfĂŒhrst wird die argumentation auf "nicht herr seiner sinne" ziemlich dĂŒnn. glaub mir andi, keine chance... Zitieren
xtroman Geschrieben 14. Februar 2006 Geschrieben 14. Februar 2006 Sie heissen bei uns noch immer Polizisten! achso? bei uns heissens auch "Bullen" oder "Kieberer" oder "Mehlspeisskapperl" oder... lg Roman Zitieren
Elmar Geschrieben 14. Februar 2006 Geschrieben 14. Februar 2006 "Mehlspeiskapperl" hob i a no nie g'hört ! Ich bin fĂŒr "Rennleitung"  @leiti: Ich glaub, yellow meint das nicht abwertend oder beleidigend @andreas999: Mit dieser Argumentation kommst nie durch. Zitieren
maosmurf Geschrieben 14. Februar 2006 Geschrieben 14. Februar 2006 Weil er a bissl a Schlumpf ist ..jaaaaa??? :s:   @ fahrerflucht: ich bilde mir ein, dass man das auto nach einem unfall genau dort stehen lassen sollte wo es steht (auch wenn es den verkehr behindert, ausgenommen UR gefÀhrliche stelle) damit die "Mehlspeiskapperl" ( ) den unfallhergang rekonstruieren können!?!? Zitieren
grundi Geschrieben 14. Februar 2006 Geschrieben 14. Februar 2006 LieĂ mal genau den § 99 der StVO (www.ris.bka.gv.at). Das sind die Strafbestimmungen. Dort steht grob gsagt, dass eine GeldstraĂe bis zu ⏠2180,-- vorgesehen ist. Je nach Verschulden und jeweiligem Verhalten. (§ 99 Abs. 2 lit a bzw. Abs. 3 lit. b), die Entscheidung darĂŒber obliegt der zustĂ€ndigen Behörde (also BPD oder BH). Wie man sich laut Gesetz bei einem Verkehrsunfall verhalten soll steht im § 4 der StVO. Achja, das ist mal rein die verwaltungsrechtliche Geschichte. Schadenersatz bzw. ein Verlust der Versicherungshaftung kann natĂŒrlich auch noch der Fall sein. Zitieren
andreas999 Geschrieben 14. Februar 2006 Geschrieben 14. Februar 2006 gut (im Sinne von schlecht natĂŒrlich), ich sehs ein. Zitieren
Empfohlene BeitrÀge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich spÀter registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.