martind Geschrieben 17. Juli 2006 Geschrieben 17. Juli 2006 bitte wie schaut das eigentlich aus... ein vollfotograf darf alles. er darf für jede art von kundschaft arbeiten. ein pressefotograf darf nicht alles. er darf nur für verlage und zeitschriften arbeiten. gibt es noch andere möglichkeiten seine fotografische leistung zu verkaufen? zb fotodesigner oder sowas? die situation ist folgende... es gibt ein paar leute die mich für meine fotografische tätigkeit bezahlen "möchten". die wollen das wirklich ich würd das aber nur nebenher machen. finanziell erwarte ich mir davon nicht viel. mein hobby soll hobby bleiben. vielleicht ein neues objektiv pro jahr. verlustgeschäft möcht ich aber auch keins machen. ( freiberufliche tätigkeit, versicherung usw) das problem ist halt nur, das meine auftraggeber keine verlage sind, sondern kunden sind die ansich nur ein vollfotograf bedienen dürfte. wie schauts eigentlich steuertechnisch aus, wenn man einen beruf hat und nebenbei sowas macht. zb eine gewerbe als pressefotogra anmeldet. kann man die eingezahlten versicherungen absetzen, da ich ja eh über meinen arbeitgeber versichert bin? Zitieren
Bradbury Geschrieben 17. Juli 2006 Geschrieben 17. Juli 2006 Pass bitte sehr gut auf, bei dem was Du tust. Speziell in Wien ist die Innung sehr schnell beim Anzeigen, wenn ein Fotograf ohne Gewerbeschein arbeitet. Und selbiger ist nicht wirklich leicht zu bekommen. Entweder man kann eine entsprechende schulische Ausbildung vorweisen oder man legt eine Berufsberechtigungsprüfung ab. Ist beides nicht möglich, gibt es noch den Weg über den Pressefotografen: nach ein paar Jahren (lt. Innung 2 bis 3 Jahre) Tätigkeit in diesem Bereich, bestätigt durch die Vorlage meherer Projekte, ist es auch möglich, den Gewerbeschein als Vollfotograf zu bekommen. Du darfst für diese Art von Tätigkeit, die Du beschreibst, keinen Cent verlangen, nicht mal Aufwandsentschädigung. Bitte pass auch auf, ob und wo Du darüber Auskunft gibst. Zitieren
traveller23 Geschrieben 18. Juli 2006 Geschrieben 18. Juli 2006 Dieses Problem haben viele. Aufpassen! Ein Freund machts über den Umweg als Künstler - Wie du da aber genau vorgehen mußt kann ich dir nicht sagen. Zitieren
Bernd67 Geschrieben 18. Juli 2006 Geschrieben 18. Juli 2006 Ein Freund machts über den Umweg als Künstler - Wie du da aber genau vorgehen mußt kann ich dir nicht sagen. Künstler ist jemand, der zuerst etwas (Kreatives) tut und dann (wenn....) aus seinen Werken Geld erlöst. Ich denke halt, die Werke sollten dann auch nicht den Eindruck einer Auftragsarbeit haben. Andere Möglichkeit ist, für einen gewerbl. Fotografen zu arbeiten. Selbst darf man ohne Gewerbeschein weder Aufträge annehmen noch dies irgendwo wissentlich anbieten. Ist ein gebundenes Gewerbe, ähnlich Installateur, Friseur, ... Steuertechnisch gilt eigentlich der übliche Freibetrag wenn man nebenbei unselbständig tätig ist (ein paar 100er im Jahr), ich glaube da hat sich nichts geändert (es gibt aber div. Ratgeber, auch vom Finanzministerium). Zitieren
andreas999 Geschrieben 18. Juli 2006 Geschrieben 18. Juli 2006 vllt. ist eine Spesenrückerstattung möglich. Zitieren
Jousch.Com Geschrieben 18. Juli 2006 Geschrieben 18. Juli 2006 Also ich finde: solange man's nur hobbymäßig macht und den Freibetrag nicht überschreitet kann niemand was sagen. Ich mach derzeit Familienporträts, Pärchenporträts von meinen Bekannten und verlang dafür nichts, ich will mich weiterbilden durch das Fotografieren. Das heißt zwar das ich mich herschenke, dafür aber an muatz drum Spaß hab!!!! Zitieren
Bernd67 Geschrieben 18. Juli 2006 Geschrieben 18. Juli 2006 Ich mach derzeit Familienporträts, Pärchenporträts von meinen Bekannten und verlang dafür nichts, ich will mich weiterbilden durch das Fotografieren. im Verwandten-/ guten Bekanntenkreis wird wohl niemand was sagen. Aber alles was "Auftrag" heißt ist gewerblichen Fotografen vorbehalten. Zitieren
Jousch.Com Geschrieben 18. Juli 2006 Geschrieben 18. Juli 2006 im Verwandten-/ guten Bekanntenkreis wird wohl niemand was sagen. Aber alles was "Auftrag" heißt ist gewerblichen Fotografen vorbehalten. Wenn jemand zu mir kommt... "Kannst du mir meine Geburtstagsfeier fotografieren?" Sag ich natürlich ja.... Ich verlange nichts, mir machts Spaß, und beide Seiten haben eine Freude! Deshalb versteh ich's einfach nicht!!! Viele andere Dinge sind auch Freie Gewerbe... nur die Fotografie nicht? Zitieren
Bernd67 Geschrieben 18. Juli 2006 Geschrieben 18. Juli 2006 z.B. EDV ist ein freies Gewerbe, für Handel wurden die Einstiegshürden auch abgeschafft (Buchhaltungsprüfung). Zumindest in Österreich und Deutschland ist Fotograf ein gebundenes Gewerbe, in anderen (EU oder sonstigen) Ländern möglicherweise nicht. was ich ja meinte: im Bekannten/Freundeskreis sagt ja niemand was, sicher auch nicht gegen ein Gulasch und ein Bier (o.dgl.) . Bei Fotomodellen die erst bekannt werden wollen Aufnahmen brauchen, habe ich oft schon den Begriff "auf TFP-Basis" gelesen, wird wohl sowas ähnliches sein. Bedeutung der Abkürzung ist mir nicht bekannt, weiß das jemand hier? Zitieren
Jousch.Com Geschrieben 18. Juli 2006 Geschrieben 18. Juli 2006 In Deutschland nicht mehr. "Time for Prints/Pictures". "Bezahlung" durch Abzüge der Fotos. Und TFB darf jeder machen? ODer wie jetzt? Is mir eh egal... Aber es muss doch sonst auch irgendwas geben um das als Beruf auszuüben... Zitieren
martind Geschrieben 18. Juli 2006 Autor Geschrieben 18. Juli 2006 (Gerüchte besagen allerdings, dass die Fotografie ein freier Beruf werden wird) ich würde es für sinnvoll halten, das man sich als fotograf "deklarieren" muss. dem kunden muss gesagt werden, das man kein gelernter fotograf ist. so haben die vollfotografen immer noch die möglichkeit aufgrund ihrer ausbildung mehr zu verlangen. so es gerechtfertigt ist. aber wenn man sich so beispiele von hobbyfotografen und hobbyenthusiasten ansieht würde mir, wäre ich vollfotograf, auch angst und bang um meine berufliche zukunft werden. Zitieren
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