Bike_R Geschrieben 29. August 2006 Geschrieben 29. August 2006 Hallo, Folgendes: ich bin Student und arbeite im Moment geringfügig. Jetzt habe ich noch ein 2. Jobangebot bekommen, was sehr gut in meinen Zeitplan passen würde. Wie funktioniert das jetzt mit der Versteuerung und Sozialabgaben, wenn ich zwei geringfügige Beschäftigungen habe, die zusammen die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten? Grüße, Zitieren
Nils76 Geschrieben 29. August 2006 Geschrieben 29. August 2006 frag am besten da nach!! haben mir immer recht gut und freundlich Auskunft geben können bei ähnlichen Problemen Zitieren
Bike_R Geschrieben 29. August 2006 Autor Geschrieben 29. August 2006 Habe mich gerade informiert. Also das Einkommen wird zusammengezählt, und man ist Pflichtversichert (Pension, Kranken, Arbeitslosen, ...). z.B. bei 600€ sind das immerhin rund 110€ pro Monat. Zitieren
gweep Geschrieben 29. August 2006 Geschrieben 29. August 2006 ich kann dir nur nen buchhalter empfehlen der sich damit auskennt, ist eigentlich mein vater, der hat das schon für meinen ehemaligen arbeitskollegen gemcht. Zitieren
slapmag Geschrieben 30. August 2006 Geschrieben 30. August 2006 War selbst lange in der gleichen Situation - bekommst du bzw. deine Eltern Kinderbeihilfe??? Zitieren
Bike_R Geschrieben 30. August 2006 Autor Geschrieben 30. August 2006 Ja, bekomme noch Kinderbeihilfe, und das geht sich auch mit beiden Jobs gerade so noch aus. Zitieren
FloImSchnee Geschrieben 30. August 2006 Geschrieben 30. August 2006 ich kann dir nur nen buchhalter empfehlen der sich damit auskennt Naja, so einen zu konsultieren ist aber kostenpflichtig... ...Anruf beim Finanzamt ist kostenlos. (ebenso bei der AK, wobei die sich aber teilweise leider nicht übermäßig gut auskennen...) Zitieren
slapmag Geschrieben 30. August 2006 Geschrieben 30. August 2006 Dann isses glaube ich so, wennst nur 1€ über dem Maximalbetrag bist, musst du das gesamte Einkommen (nicht nur den Betrag den du darüber bist - Stichwort "Bagadellbeträge") regulär versteuern...musst dir halt dann durchrechnen inwiefern sich das für dich rentiert - wennst keine Kinderbeihilfe mehr bekommst ist das alles ziemlich egal, dann gelten die Freibeträge für Studenten Zitieren
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